Dass in diesem der Mensch nachweisen muss dass der Hund trotz Ausbildung gefährlich war und er sich wehren musste?
Wenn es diese Ausnahme für arbeitende Hunde/Rettungshunde gäbe, müsste dem Menschen nachgewiesen werden, dass er diesen Unterschied überhaupt kennt, also in der Lage ist/war, diesen Unterschied auch in der Situation selbst zu berücksichtigen.
Eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die sowieso schon überlasteten Gerichte...
Edit: Außerdem nutzt es den betroffenen Hunden im Nachgang überhaupt nichts, weil sie schon den Schaden haben.