Schluss mit lustig für „Tutnixe“

  • Und ja, ich wäre auch sauer wenn mein netter Hund mit einem Ast abgewehrt wird. Aber es ist meine Schuld und wer weiß warum der Jogger so reagiert hat. Evtl weil sein Hund andere Hunde schreddert.... Und wer weiß auch ob er mit dem Ast echt richtig zugehauen hat oder nur halbwegs sanft in Panik versucht hat den Hund auf Abstand zu halten.
    Außerdem: Wie es in Wald hineinschallt. ...
    Ich glaube die wenigsten Hundehalter verletzen einen Tut Nix oder zeigen dessen Halter an wenn dieser sich nett tausendmal entschuldigt. Vielen ist der Hund schon doch einmal durchgestartet...
    Aber dieses vor Gericht gehen zeigt so wenig Einsicht....Mit so einer Einstellung schaukelt sich dass dann hoch....

  • Ich finde das Urteil richtig, denn der Hundebesitzer mit dem freilaufenden Hund wollte und konnte wohl nicht seinen zurückrufen und wollte auch die Schäden nicht bezahlen. Denn sein Hund war ja freundlich.
    Von den Tut-nix Hunden, denen ich begegne sind vielleicht 50% verträglich, vom Rest sehen die Halter nicht, wie ihre Hunde eigentlich drauf sind. Daher versuche ich mir keine Meinung vom Vorfall zu machen, niemand weiß wie die Hunde wirklich drauf waren.
    Dann kann es sein, dass der Jogger Angst hat vor Hunden, nur vor seinem nicht. Das kommt öfters vor als man denkt. Da sich richtig und sachgemäß zu verhalten ist auch schwer. Daher bilde ich mir auch kein Urteil über den Jogger.
    Fakt ist, es gab Schaden, den der andere verursacht hat und nicht bezahlen wollte. Das geht wirklich nicht.

  • Und ja, ich wäre auch sauer wenn mein netter Hund mit einem AST abgewehrt wird. Aber es ist meine Schuld und wer weiß warum der Jogger so reagiert hat.

    Genau so sehe ich das auch!


    Es ist doch eine reine Höflichkeit und Respekt gegenüber meinen Mitmenschen meinen Hund erst einmal anzuleinen, zu fragen ob Kontakt erwünscht ist und dann entsprechend zu reagieren.

  • @leiderHundelos Oh, sorry, den link hatte ich jetzt erst gelesen.


    Da stehen einige andere Sachen drin, die dieser speziellen Situation einen anderen Fokus geben, u. A. eben auch die Bitte des Joggers, den Hund anzuleinen (oder sonstwie fernzuhalten).
    In diesem Fall spielt wohl auch eine Rolle, dass die "örtliche Gefahrenordnung", die für den Bereich gilt in dem der Unfall passiert ist, vorschreibt, dass Hunde grundsätzlich außerhalb bebauter Gebiete angeleint werden müssen, sobald sich jemand anderes nähert.


    Etwas widersprüchlich finde ich allerdings diese Aussage in der Begründung des OLG:


    "Der Hundehalter hafte in vollem Umfang für die Schäden des Klägers, weil er gegen die örtliche Gefahrenabwehrverordnung verstoßen habe, indem er seinen Hund im Wald außerhalb seiner eigenen Sichtweite laufen ließ, heißt es."


    Das bezieht sich auf die örtliche Gefahrenordnung, und ist ja durchaus richtig.


    Nur: Wie kann der Jogger den anderen Hundehalter gebeten haben, den Hund anzuleinen, wenn dieser HH doch außer Sicht war?


    Frag ich mich gerade ... :???:

  • Welcher Bitte?
    Da steht nix von einer Bitte des Joggers.


    Das ist es ja, weshalb mich die Begründung so sehr gruselt: Es bedarf keiner BITTE (oder Mitteilung) des anderen, um diesem das Recht zu geben gegen freilaufende Hunde vorzugehen.


    So wie es da steht reicht es völlig aus, dass man sich auf einem Weg BEGEGNET.
    Wenn meinem Gegenüber das zu nah ist (oder er sich einfach nur darüber ärgert, dass meine Hunde dort tatsächlich unangeleint laufen), DARF er Wehrmaßnahmen ergreifen.

    Der Jogger mit Hund hat die spazierenden Leute mit Hund aufgefordert ihren Hund abzurufen. Anscheinend sogar mehrfach. Der freilaufende Hund hat wohl wohl aber nicht gehört und ist trotzdem zum Hund des Jgoers!


    Wegen den Rettungshunden tut es mir Leid! Natürlich dürften arbeitende Hunde, auch Stöberhunde, nicht angegriffen werden. Aber kann man für die nicht eine Ausnahme machen? Dass in diesem der Mensch nachweisen muss dass der Hund trotz Ausbildung gefährlich war und er sich wehren musste?

  • Da steht nirgends, dass der Jogger mit angeleintem Hund den anderen Hund geschlagen hat.
    Da steht, dass er versuchte, ihn mit einem Ast auf Abstand zu halten.
    Dabei ist er gestürzt und hat sich verletzt.
    Wir halten fremde Hunde auch mit einem dicken Knüppel auf Abstand- wer kleine Hunde hat, kennt die Ignoranz der anderen Hundehalter gut.
    Und wenn ein Hund dann Ernst macht (GsD erst ein Mal erlebt)-ja, dann wird er geschlagen, getreten etc.
    Und dass nicht, weil wir Hunde nicht mögen!
    Oder weil wir sie nicht lesen können!
    Wir machen das, um unsere Hunde zu schützen!


    Ich finde das Urteil daher gut. Es gab in der letzten Zeit leider viel zu viele Beissvorfälle, da muss man sich nicht wundern, wenn so von Seiten des Gerichts reagiert wird.


    Und noch zum Thema arbeitende Hunde mit Kenndecke : wenn sie nicht Flächen- oder Trümmersuche machen, sind sie doch angeleint? Also beim Trailen. Was gibt es denn sonst noch für arbeitende Hunde, die unangeleint Jogger auf Wegen passieren?
    Blindenhunde im Dienst sind gekennzeichnet und im Geschirr.


    Wir handhaben es übrigens so, wie gefordert- Mensch kommt, Hunde werden rangerufen, angeleint und abgesetzt. Der/ die Fußgänger werden freundlich gegrüßt, man wartet, bis sie genug Abstand haben und dann leinen wir wieder ab.

  • @Grinsekatze1


    Das setzt aber voraus, dass man ein Nein akzeptiert.
    Als ob ein Hund nicht mir gehören würde, sondern der Allgemeinheit. Da werden sie echt sauer wenn ich Kontakt oder streicheln verbiete. Es setzt sich ja auch keiner ungefragt in einen fremden Porsche, nur weil er mal in einem Porsche sitzen möchte.
    Bei Hunden habe ich aber, das Gefühl als ob ich verpflichtet wäre andere Hunde und Menschen zu bespaßen.

  • Aber es geht doch um die Auswirkungen, die dieses Urteil mit sich bringen könnte, nicht um den Fall an sich? Wenn ich meine alte Hündin mal ableine und sie stehen bleibt, weil sie noch schnüffeln will; dann ist das letzte was ich brauche ein hysterischer Jogger, der nach ihr tritt. Ich mag auch keine aufdringlichen Hunde, die null hören und nerven aber ein Hund, der sich um nicht für andere Menschen interessiert und sein eigenes Ding dreht ist jetzt eventuell Freiwild für Hundehasser?

  • Ich finde das gut.


    Wenn ich einem Hund begegne, der in uns rein rennt, und mehrmals bitte, ihn anzuleinen oder von uns weg zu holen, werd ich auch sauer und halte den Hund mit eigenen Mitteln auf Abstand. Notfalls auch mit wegschieben, Leine routieren oder treten. Und sollte der fremde Hund tatsächlich völlig außerhalb des Einflusses seines Halters stehen und mich beißen oder ich mich bei der Abwehr verletzen (wie in dem Urteil), dann bin ich jetzt halt auf jeden Fall auf der sicheren Seite.


    Die ständigen Diskussionen mit den Haltern bringen nichts, vielleicht hilft ja so ein Gesetz was. Wobei das mal wieder typisch deutsch ist. Eine normale Höflichkeit, nämlich dass nicht die ganze Welt meine Haustiere lieb haben und sich mit denen auseinandersetzen muss, wird erstmal ausdiskutiert und erst ein Gesetz soll da was helfen. Eigentlich sollte das völlig normal sein, dass jeder Mensch auf eine Bitte (egal wieso) seinen Hund ran holt oder gar nicht erst weglaufen lässt.

  • Nur: Wie kann der Jogger den anderen Hundehalter gebeten haben, den Hund anzuleinen, wenn dieser HH doch außer Sicht war?


    Frag ich mich gerade ...

    Vielleicht nachdem sie in Sichtweite gekommen waren. Wer weiß, vielleicht wurden die beiden schon lange "umtänzelt", wie es in dem Zitat so schön heißt, bis die HH endlich um die Ecke kamen.

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