Mein Hund hat erneut einen Menschen gebissen - und ich bin Schuld!

  • Naja, man kann die Sache jetzt schön reden, aber Fakt ist nunmal, du hast absichtlich und wiederholt gegen die Auflagen des Ordnungsamtes verstoßen und diese waren - wie dieser Vorfall zeigt - berechtigt.


    Fehler passieren, aber das war eben ein verhängnisvoller. Ich würde die Füße still halten und abwarten, was vom Amt kommt. Ich würde da jetzt nicht die Welle machen mit Anwalt oder sonst etwas in die Offensive gehen
    Zeig dich einsichtig und kooperativ und vielleicht kommt ihr noch einmal mit einem blauen Auge davon.


    Ich stimme einfach mal Helfstyna zu....
    Erstmal keine Welle machen und warten was kommt... Ist halt einfach blöd gelaufen. Und hätte einfach nicht passieren dürfen....

  • Machen würde ich auch nichts, dennoch würde ich einen guten Anwalt kontaktieren der Dir zur Seite steht, sobald was kommt.

  • ja, ich habe fahrlässig gehandelt - weiß ich. Aber es war das 1. Mal - und nichr wiederholt. Nur der guten Ordnung halber...

    Das sehe ich ein bisschen anders. Die Auflage scheint Maulkorb- und Leinenpflicht gewesen zu sein und du hast den Hund desöfteten "grasen" lassen. Einmal zu viel.

  • Aber du hast doch selbst geschrieben, dass du ihn ab und zu ohne Maulkorb Gras fressen lässt.... hab ich so verstanden…. also wars auch wiederholter Verstoß.

  • Ich würde da auch die Füße stillhalten und das Beste hoffen. Einmal kann es passieren, dass ein Hund beißt. Es sollte natürlich nicht aber Hunde sind Tiere und daher letztendlich unberechenbar.


    Dann bekommt man die entsprechenden Auflagen und ich würde dann mit einem Trainer zusamnmen versuchen daran zu arbeiten, dass mein Hund nicht wieder beißt.


    Dann wäre ich aber absolut vorsichtig mit dem Hund und würde ihn, wenn überhaupt nur dort ableinen und den Maulkorb entfernen wo ich in jede Richtung weit gucken kann und sehe ob ein Mensch auftaucht.
    Und auf einem Parkplatz muss ich damit rechnen, dass ein Mensch auftaucht. Und der muss sich auch nicht bemerkbar machen.


    Mitten irgendwo in der Pampa auf einem Feldweg, 2 Kilometer von nächsten Ort entfernt ist das eher unwahrscheinlich (als Beispiel) Und dann sehe ich den Menschen auch rechtzeitig und kann den Hund zu mir rufen und der Maulkorb kommt wieder drauf.

  • ja, ich habe fahrlässig gehandelt - weiß ich. Aber es war das 1. Mal - und nichr wiederholt. Nur der guten Ordnung halber...


    Du hast wiederholt in der Öffentlichkeit den Maulkorb abgenommen.
    Nur weil bisher dabei nichts passiert ist, macht es das nicht weniger zum Verstoß.


    Kommt das Thema zur Sprache beim Amt würde ich mir sehr genau überlegen, was du dazu sagst. Dazu stehen, dass du es in diesem Fall getan hast und es ein Fehler war, ja. Ich würde aber davon absehen, wie hier zu berichten, dass du das regelmäßig für die Verdauung des Hundes machst.
    Erfahrungsgemäß hat das OA wenig Verständnis für solche Aktionen.

  • @suciliana: Ich würde einen Anwalt kontaktieren und mich beraten lassen. Ferndiagnose in einem Forum hilft dir hierbei nicht.


    Zudem möchte ich dir noch dringend von dem Ratschlag abraten, deinen Hund in "übersichtlichen" Bereichen abzuleinen. Hunde sind schnell. Und schnell weg. So schnell ist kein Mensch. Abruf ist selten 100 Prozent sicher.

  • Hat einer von euch mit dem Thema Erfahrung und kann etwas Hiflreiches dazu beisteuern?

    Ich weiß von einem ähnlichen Fall, in dem der Hund behördlich einkassiert wurde.
    Auch ich würde Dir dazu raten, diese Frage mit einem Anwalt zu klären.

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