Hallo DForis,
bestimmt kennt sich von euch jmd. aus, bzw. hat Links für mich.
Es geht um einen aktuellen Fall, mit Freigängerkater.
Ist es tatsächlich so, dass man auch noch Schuld hat, wenn die Katze vors Auto läuft? Bzw der Schaden am Auto übernommen werden muss? ( vom Katzenhalter)
Rechtlich ist es wohl so,(sagt die örtliche Polizei dort) das man Katzen von der Strasse festzuhalten hat. Und eher froh sein muss nicht angezeigt zu werden.
Aber das geht doch bei Freigängern nicht??gibt's da ne rechtliche Regelung/ Entscheidungen?
Und könnt Licht ins Dunkel bringen?
Vielen Dank im Voraus!
LG Newstart