Rechtslage freie Katze i.Strassenverkehr

  • Hallo DForis,


    bestimmt kennt sich von euch jmd. aus, bzw. hat Links für mich.


    Es geht um einen aktuellen Fall, mit Freigängerkater.


    Ist es tatsächlich so, dass man auch noch Schuld hat, wenn die Katze vors Auto läuft? Bzw der Schaden am Auto übernommen werden muss? ( vom Katzenhalter)


    Rechtlich ist es wohl so,(sagt die örtliche Polizei dort) das man Katzen von der Strasse festzuhalten hat. Und eher froh sein muss nicht angezeigt zu werden. :lepra:


    Aber das geht doch bei Freigängern nicht??gibt's da ne rechtliche Regelung/ Entscheidungen?
    Und könnt Licht ins Dunkel bringen? :dafuer:


    Vielen Dank im Voraus! :bindafür:


    LG Newstart

  • Wenn dir eine Katze ins Auto läuft und einen Schaden verursacht und du weißt wem die Katze gehört, dann zahlt (soweit ich informiert bin) die Privathaftpflichtversicherung des Katzenbesitzers den Schaden am Auto. Meist ist es halt so, dass man leider nicht herausbekommt wem die Katze gehört, außer sie ist tot, dann hat man eher Chancen.

  • Sollten meine Katzen jemals einen Schaden verursachen, würde ich das meine Versicherung klären lassen - die sind in der ganz normalen privaten Haftpflicht mit drin (Hobbyschweine übrigens auch).


    LG, Chris

  • danke Dackelbenny!Und Chris!


    Es geht in dem Fall , dass die Besi dabei war, das Auto wohl nach anfahren gebremst hat und dann weiter gefahren ist.


    Aber die Polizei meinte sie solle lieber kleine Brötchen backen.


    Das ist ja fast wie ein Hund der bei Einbruch nicht beissen darf...


    Aber das mit der VS ist schonmal gut zu wissen! Das geb ich weiter! :gut:

  • das weiss ich leider nich


    Ich hatte es so verstanden, dass er gemerkt hat, das er was erwischt hat, bremste ( er fuhr eh zu schnell) und dann aber weiter gefahren ist.


    Die Frage ist ja auch kann eine Katze wirklich so einen Schaden am Auto direkt verursachen :ka: AUSGENOMMEN er fährt deswegen ggn. nen Poller

  • Es ist leider so, das das Überfahren-und weiterfahren nichtmals Fahrerflucht ist-ausser das Tier würde durch das Überfahren werden anschliessend eine Gefährdung für den nachfolgenden Verkehr bedeuten.
    Manche Sachen sind schon schräg.
    Und ja der Halter der Katze muss für Schäden am Auto aufkommen, wenn er nachgewiesen werden kann, ich denke deshalb "kleine Brötchen backen"

  • Mir ist vor ein paar Jahren auch eine Katze im Dunkeln vors Auto gelaufen, sie kam von links und rechts vorne am Kotflügel hatte ich sie trotz Bremsen erwischt. Da hinter mir andere Autos fuhren, konnte ich nicht sofort stehenbleiben und musste ein gutes Stück weiterfahren um wenden zu können.
    Ich habe dann dort angehalten wo ich die Katze erwischt hatte, aber die ist da in eine Einfahrt reingelaufen und ich konnte sie nicht mehr finden.
    Am Auto hatte ich GsD keinen Schaden, aber ich wollte eigentlich schon wissen, ob die Katze verletzt ist und habe sie daher gesucht aber nicht gefunden.

  • Die Frage ist ja auch kann eine Katze wirklich so einen Schaden am Auto direkt verursachen :ka: AUSGENOMMEN er fährt deswegen ggn. nen Poller


    Wir hatten im Bekanntenkreis mal nen Fall dass es Totalschaden wegen einem Hasen gab. Je nach Geschwindigkeit und Situation kann da in der Tat was passieren.

  • wow das is ja krass, irgendwie haben wir ne seltsame Rechtslage...


    Wisst ihr zufällig was bezüglich offiziell Freigängerkatzen von der Straße fern zu halten?


    Das wäre die nä Überlegung gewesen ob Fahrerflucht bzw das zu schnelle Fahren greift, könnte ja auch mal ein Mensch sein.Es war ja am helllichten Tag.
    Aber wenn nich mal das greift :mute:


    Das find ich ja klasse das du nochmal gedreht hast Dackelbenny! :dafuer:
    Die Besi sagt auch wenn sie es nicht mitbekommen hätte wär's vermutlich mit merken/ behandeln auch schwierig geworden, da der Kater auch direkt rein is und sich verkrochen hat.


    LG Newstart

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