Streit mit Züchter

  • Hey,


    das klingt ja ätzend!
    Frauchen07 hat aber Recht - wir kennen den Inhalt des Vertrags nicht und manchmal kommt es in der Juristerei auf jedes einzelne Wort an. (Habe 3 FS Jura hinter mir.)


    So wie du's erzählt hast, hat er ein Problem, weil er euch die Papiere des Hundes noch nicht übereignet hat - und das muss er!!! Du kannst ja ganz generell Mal ein bisschen zum Thema Kaufverträge, Übereignung und Vertrags(nicht)erfüllung recherchieren. Es gibt nämlich neben dem schuldrechtlichen Aspekt auch die tatsächliche dingliche Übereignung.


    Generell kannst du auch danach schauen, welche Klauseln in einem KV speziell für Hunde überhaupt zulässig und dadurch ggf. vielleicht sogar unwirksam oder nichtig sind (hinsichtlich Ausstellen). - da kenne ich mich nicht aus.


    Ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt kostet nicht all zu viel und wäre es allemal wert, sich ein fundiertes Basiswissen anzueignen, mit dem du auf sachlicher Ebene argumentieren kannst.


    Viel Erfolg und sich nicht von irgendeiner Blufferei unter Druck setzen lassen.


    Es gibt übrigens auch anwaltliche Foren, die manchmal eine kostenlose erste Hilfe geben. Besser ist aber eine direkte Kontakt- und Beratungsperson, die dann eine Vertretungsvollmacht usw. bekommt.


    Man kann bevor die Sache vor Gericht geht auch ordentlich Eindruck schinden und zeigen, dass man es ernst meint, wenn vom Anwalt direkt ein Brief an die andere Partei kommt.


    Ich würde den Druck schrittweise erhöhen - nochmal das Gespräch suchen, wenn dann nix passiert mit dem Anwalt drohen, dann einen einschalten usw...


    Nicht mit dem Kopf durch die Wand!

    • Neu

    Hi


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    • gar nicht mehr persönlich Kontakt aufnehmen oder zulassen und einen Anwalt nehmen der das für euch erledigt. Nehmt den Kaufvertrag mit und damit düfte bewiesen sein dass es euer Hund ist und dann kann er auch gleich schauen ob die Klauseln von wegen Ausstellung usw auch rechtskräftig sind.

    • Ich würde auch den Gang zum Anwalt empfehlen, zumindest mal für eine Erstberatung. Danach kann man immer noch entscheiden, ob man es selber noch einmal versucht oder doch gleich vom Anwalt regeln lässt. Bei manchen wirkt ja auch ein deutlicher Brief vom Anwalt wahre Wunder. Das muss ja nicht immer zu einem Prozess führen.

    • Mal langsam.
      Ein Anwalt kostet immer Geld und hier ist ja noch gar nichts passiert, was jetzt unbedingt einen nötig machte.
      Ausstellungen, Zuchteinsatz, ja, ein ernsthafter Züchter schreibt da schon mal was zu in den Kaufvertrag der Welpen.
      Das ist auch nicht verwerflich, aber warum sollte er den Hund zurückfordern können?


      Deshalb meine Frage - ist es wirklich ein Kaufvertrag, den ihr da habt oder hat der Züchter da eine andere Bezeichnung gewählt?

    • Den Hund habt ihr aber ganz normal mit den Auflagen für einen in etwa üblichen Kaufpreis erworben?
      Also kein geschenktes Tier oder eine Verfügung oder sowas?


      Mich würde ja interessieren ob und was zum Eigentum im Vertrag steht. Denn so weitgreifende Einschnitte ins Eigentum sind eigentlich sittenwidrig

    • Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und wenn ich bei dieser anrufe und mein Problem schildere und nachfrage ob sie die Kosten übernehmen wenn ich einen Anwalt einschalte und das "bejaht" wird, dann werde ich direkt mit einem Anwalt verbunden der sich auf dem entsprechenden Gebiet auskennt und dieses Gespräch ist dann kostenlos und für mich eine große Hilfe.
      Ich hatte diesen Fall schon ein Mal, habe mich mit so einem Anwalt verbinden lassen, diesem alles erklärt und der hat mir ganz genau gesagt, was ich jetzt machen soll und was ich in den Brief an meinen "Gegner" alles reinschreiben soll. Der hat mir das mit sehr "geschwollenen" Aussagen sogar diktiert.
      Ich habe diesen Brief verfasst, meinem Gegner per Einschreiben (hat mir der Anwalt gesagt) geschickt und urplötzlich hat sich mein Gegner bei mir für die Unannehmlichkeiten entschuldigt und ich brauchte die Forderungen die er an mich gestellt hatte, nicht mehr erfüllen.


      Vllt. hast du ja auch eine Rechtsschutzversicherung die so handelt.

    • Moin,


      ohne den Inhalt des Vertrages zu kennen bleibt es schwierig, dir einen Rat zu geben. Die Tatsache, dass du keine
      Papiere erhalten hast lässt mich glauben, dass es kein Hund mit FCI/VDH-Papieren sein kann. Ich würde ihn als
      erste Maßnahme auf Facebook sperren und mit FRistsetzung per Einschreiben die Ahnentafel, sofern es eine gibt,
      anfordern. Kommt er dieser Frist nicht nach, lasse dich von einem Anwalt, der auf das Kaufrecht spezialisiert ist,
      beraten.

    • kann es sein, dass ihr ein Co-Ownerschaft unterschrieben habt?
      Das mit der Auflage "Ausstellungen" und "MUSS" dann als Deckrüde zur Verfügung stehen deutet für mich auf so was hin.


      (Aber wie die bereits von Einigen hier erwähnt, sollte man da einen Fachmann/frau drüber schauen lassen)

    • Es wäre wirklich ganz hilfreich, zu erfahren, was in eurem Vertrag steht.
      Steht da "Kaufvertrag" oder etwas anderes?

    • Habt Ihr evtl. den Hund zu einem günstigeren Preis "im Zuchtrecht" erworben? Das müsste aus dem Vertrag ersichtlich sein.


      Dann wäre es wieder eher verständlich, dass der Züchter von "seinem" Hund redet. Für mich tönt diese ganze Beschreibung und die Diskussionen mit dem Züchter nach Zuchtrecht.
      Ich weiss nicht genau, wie das rechtlich geregelt ist in Deutschland, aber google mal danach.

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