Hey,
das klingt ja ätzend!
Frauchen07 hat aber Recht - wir kennen den Inhalt des Vertrags nicht und manchmal kommt es in der Juristerei auf jedes einzelne Wort an. (Habe 3 FS Jura hinter mir.)
So wie du's erzählt hast, hat er ein Problem, weil er euch die Papiere des Hundes noch nicht übereignet hat - und das muss er!!! Du kannst ja ganz generell Mal ein bisschen zum Thema Kaufverträge, Übereignung und Vertrags(nicht)erfüllung recherchieren. Es gibt nämlich neben dem schuldrechtlichen Aspekt auch die tatsächliche dingliche Übereignung.
Generell kannst du auch danach schauen, welche Klauseln in einem KV speziell für Hunde überhaupt zulässig und dadurch ggf. vielleicht sogar unwirksam oder nichtig sind (hinsichtlich Ausstellen). - da kenne ich mich nicht aus.
Ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt kostet nicht all zu viel und wäre es allemal wert, sich ein fundiertes Basiswissen anzueignen, mit dem du auf sachlicher Ebene argumentieren kannst.
Viel Erfolg und sich nicht von irgendeiner Blufferei unter Druck setzen lassen.
Es gibt übrigens auch anwaltliche Foren, die manchmal eine kostenlose erste Hilfe geben. Besser ist aber eine direkte Kontakt- und Beratungsperson, die dann eine Vertretungsvollmacht usw. bekommt.
Man kann bevor die Sache vor Gericht geht auch ordentlich Eindruck schinden und zeigen, dass man es ernst meint, wenn vom Anwalt direkt ein Brief an die andere Partei kommt.
Ich würde den Druck schrittweise erhöhen - nochmal das Gespräch suchen, wenn dann nix passiert mit dem Anwalt drohen, dann einen einschalten usw...
Nicht mit dem Kopf durch die Wand!