Dann zeig mir mal, wo genau steht das mein Hund nur mit einem Blauen in Deutschland ausgestellten Eu Impfausweis reisen kann.
Das steht in der von dir zitierten Verordnung.
Allerdings ich kann mir durchaus vorstellen, dass der Heimtierausweis von außerhalb der EU problemlos anerkannt wird, weil er ja dieselben Angaben enthält und nur formal anders aussieht (ohne EU-Logo). Ob das bei einer möglichen Grenzkontrolle wirklich problemlos klappt, weiß man hinterher.
Aber der muss laut der von dir richtig verlinkten Verordnung doch einige mehr Kriterien erfüllen, als du oben angegeben hast:
Mit einem anderen Impfausweis kommt man auch zurecht. Wichtig ist das die Chipnummer eingetragen ist und die TW.
Diese Kriterien würde auch ein reiner Impfausweis erfüllen. Aber der Hund braucht für den Grenzübertritt nicht nur einen Impfausweis sondern ein Identifikationsdokument, also einen Heimtierausweis, der exakt dem Muster der EU-Verordnung entspricht.