Ich habe mal einen Vogel aus einem Tierheim aufgenommen, und musste dafür einen Vertrag unterschreiben, der besagt, dass ich jederzeit unangemeldete Kontrollen zulassen müsse...
Da mir klar ist, dass so ein Vertrag keine Grundrechte aushebelt und diese Klausel daher nichtig ist, und da ich davon ausgegangen bin, dass ein Tierschutzverein besseres zu tun hat, als mich wegen eines so kleinen Tieres zu stalken, habe ich das trotzdem gemacht. Ich habe Recht behalten, denn es kam nur einmal (nach der Aufnahme des Vogels, auf eine Vorkontrolle wurde verzichtet) eine freundliche Dame mit Terminabstimmung zu Besuch, und danach nie wieder.
Bei einem größeren Tier wie Hund oder Katze wäre mir aber noch deutlich unwohler bei einem solchen Vertrag. Da würde ich lieber auf einen Hund aus dem Tierschutz verzichten. Denn Tierschutz betreiben, indem ich einen Second-Hand-Hund aufnehme, kann ich auch ganz privat, ohne dass da eine Organisation mit übergriffigen Klauseln zwischengeschaltet wäre
Grundsätzlich finde ich es aber nicht verkehrt, wenn eine Vorkontrolle stattfindet, solange die mit menschlichem Respekt und Sachverstand durchgeführt wird. Schließlich möchte man ja vermeiden, dass der Hund bald wieder zurückkommt, und danach vielleicht mehr Macken hat als vorher.
Nachkontrollen finde ich dagegen schon wieder irgendwie übergriffig. Man sollte doch davon ausgehen, dass ein erwachsener Hundehalter seine Entscheidung mündig getroffen hat, und sich selbst meldet, falls es Probleme gibt. Sinnvoller wäre, wenn sich die Organisation freundlich meldet, und einen Besuch mit weiterer Beratung anbietet.