Rottweiler Tagesbesuch in Hessen oder NRW?

  • Hallo! Mein Mann und ich haben Interesse an einem Rottweiler. Es wäre zwar unser erster gemeinsamer Hund zusammen, aber wir sind beide mit Hund und vielen Hunden im Familien-/Freundeskreis aufgewachsen.


    Nun zur eigentlichen Frage:
    Wir wohnen in Rheinland Pfalz, wo Rottweiler nicht gelistet sind. Allerdings wohnen wir recht nah an der Grenze zu NRW (besuche Bonn und Köln ca. 3 mal im Jahr, aber sonst eher unwichtig für uns) und sind auch 3-5 mal im Jahr in Hessen (Frankfurt/Limburg) unterwegs. Nun möchte ich mit meinem Hund einen echten Begleiter, der total in die Familie integriert ist. Kann ich auch ohne besondere Bescheinigung für kurze Tagesausflüge/Urlaub nach NRW und Hessen? Oder ist das schlecht? An der Leine würde ich meinen Hund sowieso nie in der Stadt laufen lassen und bei Maulkorb bin ich mir nicht sicher wie wichtig der ist für jemanden der nicht dort gemeldet ist. :hilfe:

  • Kann ich auch ohne besondere Bescheinigung für kurze Tagesausflüge/Urlaub nach NRW

    NRW auf jeden Fall, der Rottweiler steht hier nicht auf der Liste.

  • Hi,


    in Hessen steht der Rottweiler auf der Liste, aber ausschlaggebend ist doch, wo der Hund gemeldet ist. Es spricht also nichts gegen Tagesbesuche in Hessen, aber:


    Bei strikter Auslegung der Verordnung müsstest Du meiner Meinung nach Deinem Hund außerhalb umfriedeten Wohneigentums einen Maulkorb umlegen. Denn der Teil bezieht sich auf das Führen in der Öffentlichkeit. Es sei denn, Du kannst die erforderlichen Nachweise für die Maulkorbbefreiung bringen.


    Ob das auch kontrolliert und nachgehalten wird :ka:

  • Nachtrag
    Äh - :smile: Und ich gehe davon aus, dass Du Deinen Hund ohne Leine nie in der Stadt laufen lassen würdest

  • Bei strikter Auslegung der Verordnung müsstest Du meiner Meinung nach Deinem Hund außerhalb umfriedeten Wohneigentums einen Maulkorb umlegen. Denn der Teil bezieht sich auf das Führen in der Öffentlichkeit. Es sei denn, Du kannst die erforderlichen Nachweise für die Maulkorbbefreiung bringen


    Ja ich war auch der Meinung, den Hund einfach recht früh an einen Maulkorb zu gewöhnen und ihm einfach einen umzulegen wenn wir halt mal in der Stadt unterwegs sind um Unschönes zu vermeiden.


    Jedenfalls danke für deine liebe Antwort =)

  • NRW auf jeden Fall, der Rottweiler steht hier nicht auf der Liste.


    Das stimmt, aber irgendwie ist er auf einer Liste gesonderter Hunderassen? Das verwirrt mich weil ich gedacht habe dann gilt eventuell auch Maulkorb-/Leinenpflicht und eventuell sogar eine Bescheinigungspflicht.

  • Ich persönlich finde diese Listen ja überflüssig wie einen Furunkel am Allerwertesten.


    Da in Hessen der Rotti erst seit 2009 gelistet ist und alle davor schon in hessischen Haushalten lebenden und gemeldeten Rottis unter „Bestandsschutz“ fallen, existieren quasi hier auch noch 2 Klassen von Rottweilern :???:

  • Das stimmt, aber irgendwie ist er auf einer Liste gesonderter Hunderassen?

    Meinst du die 40/20er Liste? Da fallen in NRW alle großen Hund ab 40cm Schulterhöhe und/oder 20kg Körpergewicht drunter.
    Die sind meldepflichtig beim OA, davon wär dein Hund als Besucherhund aber nicht betroffen.


    In bebauten Gebieten müssen Hunde an der Leine geführt werden, im freien Feld, darf man ableinen.

  • NRW auf jeden Fall, der Rottweiler steht hier nicht auf der Liste.

    Das stimmt nicht. Es gibt mehrere Kategorien Kat.1 und Kat 2. Rottweiler stehen auf Liste 2 - das bedeutet, kein Zucht- Handels oder Einfuhrverbot allerdings Auflagen (die selben wie bei Kat.1).


    Bitte keine Falschaussagen tätigen und damit andere eventuell in die Misere bringen!



    hier kannst du es nochmal nachlesen!


    Mein Bruder hatte einen Kat.1 Hund (Am. Staff Mix)
    und musste seine Dokumente sogar mitführen (Leinenbefreiung, Maulkorbbefreiung, Gr. Sachkunde usw.)

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