Vermeintlicher Polizist und mein Hund im Auto

  • Im Text steht ein oder, aus dem hast du ein und gemacht ;)

  • Mist, dann hast du zufällig einen Druckfehler in meinem Lehrbuch gefunden xD
    Lesen tue ich es immer richtig :lol:


    @LostRealist Eben das sag ich ja. Um §132 StGB zu erfüllen brauche ich keine ausweise oder Uniformen.
    Würde ich als Sicherheitsmitarbeiter einem Dieb auf der Flucht "Halt, Polizei." hinterher rufen wäre ich genauso dran, selbst wenn ich überall auf der Klamotte groß in Leuchtbuchstaben Security stehen hätte.
    Allein das ich mir durch die Aussage ich wäre Polizist den beugenden Gehorsam des Bürgers erzwinge ist bereits strafbar.

  • Wie kommst du zu der Auslegung? Das bloße Behaupten man sei Polizist stellt weder die Ausübung eines öffentlichen Amtes dar noch ist es eine Handlung, die nur kraft eines öffentlichen Amtes ausgeübt werden darf. Hier hat keine Amtshandlung stattgefunden es sei denn, die Behauptung man wäre Polizist würde schon als solche ausgelegt und das scheint in der gängigen Rechtssprechung nicht der Fall zu sein.


    Habe mal kurz ein bisschen dazu rumgegoogelt.



    Zitat


    Eine Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB setzt nach der Entscheidung des Berliner Kammergerichts vom 19.1.2007 ((2/5) 1 Ss 111/06 (51/06)) in beiden Tatvarianten ein Handeln voraus, das sich als amtliche Tätigkeit darstellt.
    Belässt es der Täter dabei, sich als Amtsinhaber auszugeben, ohne eine Diensthandlung vorzunehmen, so ist der Tatbestand nicht erfüllt.


    Das würde ja in diesem Fall genau zutreffen.

  • Wir machen das jetzt ganz einfach. Wer sich diesbezüglich schlau machen möchte, vereinbart einen Termin mit einer dafür qualifizierten und zuständigen Person. Also beim Anwalt. Und, ob Schara den Schritt gehen will oder nicht, liegt eh in ihren Händen.


    Und damit ist es hier jetzt mal gut.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!