Vermeintlicher Polizist und mein Hund im Auto

  • Naja weil ich hier sitze, nicht schlafen kann, kurz vorm heulen bin und ich dem Typen noch nicht mal begegnet bin. Ungerechtigkeiten gehen mir total nach. Also ist es besser für mich wegzusehen. Der Welpe geht mir heute noch nach, dabei ist es 1 Jahr her. Das ist auch der Grund warum ich eigentlich Nachrichten nicht mehr schaue.


    Zu mal ich mich heute auch extrem reingesteigert habe. Total schlecht für mich. :( Ich merke es immer nur zu spät.

  • Ich habe bei der Polizei telefonisch den Sachverhalt geschildert und die meinten das gehöre unbedingt angezeigt, da es Amtsanmaßung wäre und der Herr sicherlich öfters so unterwegs ist.

    Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie jemand wegen irgendwas angezeigt. Wie seht ihr das

    Ich sehe es so, wie der Polizist am Telefon.

    und muss ich mir ev. doch Gedanken wegen dem Tierschutz machen?

    Nein.

  • Ist es denn nun überhaupt verboten?Und ja, natürlich ändert das was. Oder würdest du die Situation haargenau so beurteilen, wenn er sich als Polizist ausgegeben hätte um das Autoradio zu klauen?
    Das ändert übrigens bei einem eventuellen Richterspruch auch so einiges.

    Meines Wissens nach darf man sich nicht als Polizist ausgeben, ob man nun eine Amtshandlung vortäuscht oder nicht macht das Ganze nur schlimmer. Der Akt des Vortäuschens an sich ist schon eine Straftat.


    Aber ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum so wenig Wert darauf gelegt wird, dass er das was er getan hat - eben auf seine wichtigtuerische, aufspielerische, lügnerische Art - aus Sorge um den Hund getan hat.

    Weil es einfach latte ist ob der sich Sorgen gemacht hat.
    ich mach mir auch Sorgen um die Umwelt, macht es das für dich besser wenn ich hergehe und dein Auto demoliere?
    Ich mache mir Sorgen um deinen Hund und brülle dich in Grund und Boden, werfe mit Lügen um mich und benutze Lüge XY explizit dazu um dich einzuschüchtern. Macht es da für dich echt einen Unterschied ob ich mir da wirklich Sorgen mache oder nur dich als Opfer haben will?
    Ich könnte auch das Beispiel in hündisch bringen, fändest du es okay wenn mein Hund deinen Hund durch die Pampa hetzt bloß weil er spielen will und sie Angst kriegt und um ihr Leben rennt? Ich mein, er will ihr ja nix böses.


    Wie kommt man von "In diesem speziellen Fall ist eine Anzeige sinnlos" zu "es ist besser, niemals irgendwas anzuzeigen und wegzuschauen"? Wie?

    Na, wer weiß, vielleicht hatten die ja auch nur gute Absichten.... Kann man ja so garnicht wissen, als Außenstehender.
    Das ist es doch was du willst, jedenfalls komtm genau das rüber.
    In dem Fall von Grüner Tee waren die Leute vielleicht dumm und unter Drogen, haben geglaubt der Welpe will ein Kind angreifen. Alles nur gute Absichten, also ist die Tat doch garnicht mehr so schlimm.
    Also, immer noch schlimm, aber nicht so schlimm halt. Weil gute Absichten. In deren Augen.

  • Hui,


    was ne Type und was ne unschöne Begegnung. Doof, braucht keiner. Vor allem, wenn man sich selbst nach Leibeskräften um Deeskalation bemüht hat.


    Passiert nur leider. Es gibt Menschen, die mal nen echt miesen Tag haben. Und solche, die von vorneherein mit Aggro-Auftreten weiter kommen wollen und vermutlich nix anderes gelernt haben. Meistens - nicht immer - männlich. Was panne ist, auch wenn das Ziel (kein Hund bei Hitze im Auto) ja durchaus ehrenwert ist.


    Was hier im Thread dann aber für ein Bogen geschlagen wurde: Über Amtsanmaßung, Omabetrüger mit Umweg über Stasi und 3. Reich zum Menschenterrorisierer, der Leute so einschüchtert, dass sie sich nicht zur Polizei trauen, find ich auch etwas seltsam. Ja - eine echt unangenehme Type, die meint, kräftig auf den Putz hauen zu müssen. Aber letztlich doch ein Schaumschläger.


    Oder möglicherweise jemand, der allen Mut zusammenraffen musste, um in einer aus seiner Sicht kritischen Situation zu intervenieren - und sich dann geistig so verrannt hat, dass er den Rückwärtsgang nach Aufklärung nicht gefunden hat ? :ka:


    Ich hab schon drei Mal nach unerbetenen falschen Rechtsbelehrungen und meiner Rückantwort die Info erhalten: Ich bin Polizist/Jurist und weiß das. Witzigerweise immer zum gleichen Thema: Meine (absolut nicht jagenden) freilaufenden Hunde auf Waldwegen. In Gebieten ohne jegliche Leinenpflicht.


    Das erste Mal war ich auch aufgewühlt, weil auch da die Drohung Anzeige kam ... Passiert ist gar nix.


    Ich hoffe, Du hast die Nacht noch gut geschlafen und siehst jetzt klarer und hast Dich entschieden, was Du tun willst. Nimms Dir nicht so zu Herzen. Du musstest den Herrn ein paar doofe Minuten ertragen. Er muss sein ganzes Leben mit sich verbringen :D

  • Meines Wissens nach darf man sich nicht als Polizist ausgeben, ob man nun eine Amtshandlung vortäuscht oder nicht macht das Ganze nur schlimmer. Der Akt des Vortäuschens an sich ist schon eine Straftat.

    Dein Wissen ist nicht zutreffend.


    Zitat

    Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Es muss eine Diensthandlung vorgenommen werden.


    Auf meine Frage gehst du nicht ein. Deine Beispiele sind unpassend. Kann ich auch: Wenn ich Erste Hilfe leiste und ich breche jemandem bei der Herzdruckmassage zwei Rippen, gehör ich dann vor Gericht? Immerhin habe ich ja jemanden schwer verletzt, und das gar noch durch absichtliches Handeln! Am Ende wäre die Herzdruckmassage sogar gar nicht nötig gewesen stellt dann noch ein Gutachter fest - kann ich schonmal meine Sachen für den Knast packen?
    Zum Glück ist es tatsächlich so, dass die Rechtssprechung sehr wohl den Vorsatz und die Intention des Täters einbezieht.


    Edit by Mod - Zeile entfernt, bitte nicht persönlich werden

  • Nimms Dir nicht so zu Herzen. Du musstest den Herrn ein paar doofe Minuten ertragen. Er muss sein ganzes Leben mit sich verbringen :D

    Das war auch mein erster Gedanke heute früh. Ich will mich eigentlich nicht mehr damit befassen und es nicht zu meinem Problem machen.
    Aber was wenn der weiterhin mit der Masche unterwegs is? Irgendwann kommt er an den Falschen, es eskaliert, oder er schüchtert ein Kind ein. Vielleicht kann ich das verhindern.
    Ich fahre nachher zur Polizei und entscheide dort im Gespräch mit dem Beamten.

  • Leute, bitte, werdet doch jetzt nicht persönlich, und geht aufeinander los!




    Ich denke,
    es ist her alles schon gesagt worden, was zu sagen gibt.
    Es gibt zwei Seiten, wie üblich.
    Die TS hat nun genug Informationen, Meinungen und Argumente bekommen, um ihre Entscheidung über mögliches, weitere Vorgehen fällen zu können.



    Jetzt sollte es auch mal genug sein!



    Gruß
    SheltiePower

  • Das war auch mein erster Gedanke heute früh. Ich will mich eigentlich nicht mehr damit befassen und es nicht zu meinem Problem machen.Aber was wenn der weiterhin mit der Masche unterwegs is? Irgendwann kommt er an den Falschen, es eskaliert, oder er schüchtert ein Kind ein. Vielleicht kann ich das verhindern.
    Ich fahre nachher zur Polizei und entscheide dort im Gespräch mit dem Beamten.

    ich finde das ist der perfekte Plan.

  • Kurzer Einwurf, weil einige hier wohl Gesetzestexte nicht lesen können.


    §132 StGB Amtsanmaßung: Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    heißt übersetzt:
    Wer sich als Inhaber eines öffentichen Amtes ausgibt, ohne dieses innezuhaben und als solcher handelt (z.b. Polizist, Finaznbeamter) wird bestraft.




    Dazu gibt es noch "§ 132a StGB Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen" was hier einie wohl zusammenwürfeln.

  • Dazu gibt es noch "§ 132a StGB Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen" was hier einie wohl zusammenwürfeln.

    Den hatte ich mir auch nochmal angeguckt, das greift hier aber noch weniger. Hätte er in Polizeiuniform vom Karnevalsverein dagestanden wäre das relevant. Die reine Berufsbezeichnug "Polizist" ist da mEn nicht betroffen. Möglicherweise wäre das anders, wenn er sich "Polizeioberkommisar Karskunke" genannt hätte.
    Und §132 wurde schon mehrfach eingeworfen. Der Herr hat ja keine dienstliche Handlung vollzogen oder die Aufgabe eines Amtes wahrgenommen.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!