Es gibt ja heute die Möglichkeit, per DNA-Test die beteiligten Rassen zu eruieren.
Ob wohl diese DNA-Tests als Beweis anerkannt werden oder gilt nur ein "Gutachten", das ja nur auf dem Phänotyp des Hundes beruhen kann?
Weiss da jemand mehr dazu? Werden wohl die gesetzlichen Bestimmungen an die neuen Möglichkeiten angepasst oder bleibt es bei den "Gutachten?"
Normalerweise werden die nicht anerkannt. Einbringen kann man erstmal alles, aber da müsste man schon sehr großes Glück haben. Ich kenne persönlich einen HH, der mit einem, laut Gutachter, Stafford-Mix ins Land Bremen ziehen wollte, dessen Haltung dort aber schlicht verboten war. Gentest, der alles Mögliche ergeben hatte (Neuseeländische Landmischung im Prinzip), nur keinen Listenhundanteil, wurde direkt abgewiesen. Die wissenschaftlichkeit der angewendeten Verfahren könne nicht überprüft und das Testergebnis daher nicht der Einschätzung des Gutachters vorgezogen werden.