Hund allein daheim lassen

  • Sowas würde ich nie im Leben tun. Allerdings wie schon angesprochen es zählt nicht was wir denken sondern ob es vom Gesetz her okay ist. Ich denke solange er gefüttert wird und ausgeführt wird müssten seine Grund Bedürfnisse gesättigt sein. Klar ihm wird langweilig sein aber naja :/

  • Sowas würde ich nie im Leben tun. Allerdings wie schon angesprochen es zählt nicht was wir denken sondern ob es vom Gesetz her okay ist. Ich denke solange er gefüttert wird und ausgeführt wird müssten seine Grund Bedürfnisse gesättigt sein. Klar ihm wird langweilig sein aber naja :/

    Ich denke, es geht da weniger um Langeweile als um die Tatsache dass ein hochsoziales Wesen über mehrere Tage hinweg bis auf Gassipausen ohne jeden Sozialkontakt sein wird...


    Ob man da was machen kann? Puh, ich fürchte auch, schwierig. Aber versuchen kann man es natürlich das zu melden, vielleicht passiert dann ja was.

  • Ich denke, es geht da weniger um Langeweile als um die Tatsache dass ein hochsoziales Wesen über mehrere Tage hinweg bis auf Gassipausen ohne jeden Sozialkontakt sein wird...

    Wobei man, und da sind wir mal wieder beim Schreiben über Dritte, nicht wissen kann- oder weiß es die TE?- wie gut und intensiv sich der Nachbar dann um den Hund kümmert.


    Meine wäre diese Vorgehensweise wegen eines Urlaubs wirklich nicht, aber leiden wird der Hund "nur"- und ich finde das sehr mies von den Haltern- unter fehlendem Sozialkontakt.


    Deswegen Vetamt- es wird nichts bringen.


    Eine Pension in der Zeit oder Unterbringung bei Freunden, Bekannten- keine Option?
    Weiß man nicht, oder?


    s.o.


    Von Außen beurteilt- nicht schön.
    Aber eben nur von außen.

  • TierSchHuV - Tierschutz-Hundeverordnung



    㤠2 Allgemeine Anforderungen an das Halten


    (1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.



    (3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.“


    Dass ist natürlich alles sehr schwammig und ungenau ausgedrückt. Was versteht man unter länger?

  • Reine Spekulation meinerseits, aber angesichts der Tatsache dass man von Tierheimen oftmals keinen Hund bekommt wenn dieser aufgrund Vollzeit-Arbeitstätigkeit täglich > 8Std. allein zuhause wäre, müsste dieser Fall schon tierschutzrelevant sein. Es geht ja auch um die Gattungsbezogenen Bedürfnisse und ein Hund ist nunmal ein sehr soziales Tier.

  • tierschutz kann nichts machen. Vetamt informieren dass der Hund seit Tagen alleine ist und bei Dauergekläffe die Polizei einschalten. Mehr geht leider nicht

  • Reine Spekulation meinerseits, aber angesichts der Tatsache dass man von Tierheimen oftmals keinen Hund bekommt wenn dieser aufgrund Vollzeit-Arbeitstätigkeit täglich > 8Std. allein zuhause wäre, müsste dieser Fall schon tierschutzrelevant sein. Es geht ja auch um die Gattungsbezogenen Bedürfnisse und ein Hund ist nunmal ein sehr soziales Tier.

    Jo - wobei es in der Vorschrift um das HALTEN geht, also den Dauerzustand. Und ein Urlaub der Halter für 2-3 Wochen ist sicherlich nicht "die Haltung" des Hundes, sondern ein Ausnahmezustand. Hat der Hund ansonsten übers Jahr enügend Kontakt (oder der Halter kann selbigen glaubhaft machen *hust), dann kann auch das Vet.-Amt oder Ordnungsamt wohl eher nix machen...

  • Angenommen man schaltet nun die Polizei wegen Ruhestörung ein und die Nachbarn gehen nicht ans Telefon... Muss da nicht bei dem Wissen um einen längeren Urlaub von einer Vernachlässigung ausgegangen werden? Aber einfach so ins Haus und den Hund da rausholen können sie ja auch nicht.

  • TierSchG - Tierschutzgesetz



    „Erster Abschnitt
    Grundsatz


    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    § 1


    Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.


    Zweiter Abschnitt
    Tierhaltung


    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    § 2


    Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,


    1.muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
    2.darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
    3.muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.“


    Für mich klingt es schon so als wäre auch jemand gemeint der „nur“ 2 Wochen ein Tier betreut.

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