Ohne tatsächliche Beschädigung wirds nur im Zweifelsfall schwierig, dass zu beweisen. Und ob da ein Video ein nen Sachbearbeiter echt tum Handeln veranlasst ...
Was einen dann wieder zum Flickerteppich bringt. Je nach Gemeinde kann ein Hund schon als "gefährlicher Hund" eingestuft werden, wenn er einen Menschen oder ein anderes Tier "in gefahrdrohender Weise" angeht oder anspringt, während das in anderen Gegenden wieder kein Problem ist. Und je nach Gegend ist das dann auch neben der Leinen- und möglicherweise auch Maulkorbpflicht mit einem drastisch höheren Steuersatz verbunden.
Im Grunde kann man in Deutschland aber kaum auch nur im Nachbarort spazieren gehen ohne sich vorher zu erkundigen, wie dort die Regeln sind... Hier bei uns ist es beispielsweise so, dass es eine ziemlich merkwürdige Reglung zum Theman Anleinen gibt: In Grünanlagen, so nicht ausdrücklich als Freilauffläche ausgewiesen, muss man anleinen; auf "normalen" Straßen aber nicht. Äh, ja. Während in der Nachbarstadt diese Leinenpflicht so erst mal nicht gilt, dafür muss man dort aber immer einen Kotbeutel vorweisen können. Zu sagen, den hatte ich dabei, bereits verwendet und will nun eigentlich nur noch zur Haustür rein, das gilt nicht! Weshalb man dort überall Leute rumlaufen sieht die so einen Beuten an der Leine festgeknotet haben, damit ganz sicher immer einer dabei ist. Tja, Schilda lebt!