Hallo zusammen,
ich hatte heute ein unerfreuliches Rundschreiben der Hausverwaltung im Briefkasten.
Offenbar hat sich ein Hausbewohner beschwert, dass ich mit meinen Hunden den Gemeinschaftsgarten benutze.
Weiterhin wurde behauptet, dass ich die Hinterlassenschaften meiner Hunde nicht wegräume.
In der Tat habe ich in letzter Zeit den Garten häufiger genutzt damit Newton und Hunter dort spielen können. Der Garten ist vollständig umzäunt.
Dass ich eventuelle Hinterlassenschaften nicht weg gemacht habe, ist schlicht gelogen.
Kennt jemand von euch die Rechtslage? Ich habe doch genauso ein Recht, diesen Garten zu nutzen wie jeder Andere auch, oder liege ich da falsch? (Der Garten wird sonst von niemandem genutzt!)
In der Hausordnung steht dazu nichts.
Bezüglich Hundehaltung steht drin, dass sie erlaubt ist und dass eventuelle Hinterlassenschaften eben unverzüglich zu beseitigen sind.
Daran habe ich mich ja gehalten.
Ich würde gerne weiterhin mit Newton und Hunter in den Garten gehen und sehe es nicht ein, warum man als Hundehalter hier wieder zurückstecken sollte...
Kann mir das tatsächlich verboten werden?
Danke,
Rafaela