Hi,
in dieser Form hat das meiner Meinung nach keinen Bestand. Vermeidung von Pipi ok - Aufsicht beim Spielen, ggf. Sicherung auch - aber kein generelles Zutrittsverbot.
Es sei denn, es ist seitens der Eigentümergemeinschaft was geregelt, dass der Hausverwaltung solche Entscheidungen erlaubt. Da würde ich mal höflich nachfragen und anmerken, dass Du Dich in Deinem Nutzungsrecht erheblich eingeschränkt fühlen würdest.