Nutzung Gemeinschaftsgarten

  • Hi, für mich zum Verständnis. benutzen die anderen Hundehalter den Garten denn nun auch oder nicht? Haben die auch das Schreiben bekommen das ihnen den Zutritt verbietet?
    Ich denke auch, ich würde mich dringend mit den Miteigentümern zusammensetzen, es dürfte ja im Interesse einiger sein, das die Situation geklärt wird .
    Ich würde auch versuchen abzuklären, wer hinter seinem Hund NICHT aufräumt im Garten, denn das scheint ja doch ein Thema zu sein, wenn du und deine Nachbarn da fremden Kot regelmäßig entfernen müssen (und ja, ich bin mir sicher das du auf deine Zwei aufpasst :) ).
    Ich wünsche viel Erfolg, Nachbarschaftskonflikte können die Hölle sein!

  • Hi, für mich zum Verständnis. benutzen die anderen Hundehalter den Garten denn nun auch oder nicht? Haben die auch das Schreiben bekommen das ihnen den Zutritt verbietet?Ich denke auch, ich würde mich dringend mit den Miteigentümern zusammensetzen, es dürfte ja im Interesse einiger sein, das die Situation geklärt wird .
    Ich würde auch versuchen abzuklären, wer hinter seinem Hund NICHT aufräumt im Garten, denn das scheint ja doch ein Thema zu sein, wenn du und deine Nachbarn da fremden Kot regelmäßig entfernen müssen (und ja, ich bin mir sicher das du auf deine Zwei aufpasst :) ).
    Ich wünsche viel Erfolg, Nachbarschaftskonflikte können die Hölle sein!

    Ja, sie benutzen ihn auch. Der Zutritt ist generell allen Hunden verboten worden, nicht nur meinen. Das Schreiben ging als Rundschreiben an alle Parteien.


    Wir haben alle immer gründlich und unverzüglich hinter unseren Hunden „aufgeräumt“. Beim angesprochen Fremdkot handelt es sich entweder um den besagten Katzenkot oder um Hundekot auf dem Bürgersteig vor dem Haus der von anderen Bewohnern des Wohngebiets liegen gelassen wurde.


    Danke dir. Ich hoffe, die Sache ist damit erledigt. Bzw. mal sehen was Montag von der Hausverwaltung kommt.

  • Jetzt weiß ich wieder sehr genau, warum ich niemals eine Eigentumswohnung kaufen wollte und auch nie kaufen werde.

    Um solchen Ärger zu haben brauchst Du gar keine ETW.
    Hatten wir hier auch ohne, allerdings noch eine Spur härter. Erst wurden unzählige Glasscherben in der Ecke verteilt, in der meine Hunde buddeln dürfen, dann wurde mir mit dem Auslegen von Giftködern gedroht, sofern die Hunde weiterhin meinen Garten betreten. Wohlgemerkt: meinen Garten und es gab keine Vorwarnung, aus der ich hätte schließen konnte, dass meine Hunde als Störfaktor empfunden werden.


    Ich bin ganz bewusst den Weg über viele Gespräche, den Appell an den beidseitig bestehenden Wunsch nach einem friedlichen Zusammenleben, Kompromisse, die Bereitschaft, zuzuhören, einen Neustart zu machen und Entgegenkommen gegangen und habe meine große Wut runtergeschluckt. Inzwischen leben wir friedlich zusammen und das so gut, dass die Nachbarn sogar freundliche Worte für meine Hunde übrig haben, wenn wir uns sehen.


    Beweise einzufordern und öffentliche Stellungnahmen auszuhängen finde ich gerade vor dem Hintergrund dieser Erfahrung nicht besonders klug. Es gibt offensichtlich einen Nachbarn, der sich durch die Hunde gestört fühlt. Durchzusetzen, dass dieser Nachbar das schlucken muss, halte ich nicht für besonders schlau. Das treibt das Ganze nur weiter in eine unnötige Eskalation.

  • Mich aber in meinen Rechten einzuschränken, nur weil ein Nachbar sich an etwas stört, würde ich jedenfalls nicht. Zumindest nicht, wenn ich noch länger in der Wohnung bleiben will. Gibt es keine Grundlage, dass die Hunde den Garten nicht zu betreten haben, hat der Nachbar das zu schlucken. Den Beschluss der Eigentümerversammlung würde ich aber selbstverständlich akzeptieren. Glaub mir, es gibt genug Menschen, da rudert man dann immer weiter zurück. Die finden immer was. Da wäre ich lieber von vornherein für klare Fronten.

  • Aus diesem Grund würde ich auch weder laut Vermutungen anstellen, noch Mitbewohner „aufmischen“ oder öffentliche Stellungnahmen abgeben. Ich würde mich nach außen hin genauso ruhig verhalten und mich ebenfalls an die Hausverwaltung wenden, die ja schließlich Absender des Rundschreibens ist.


    Kann die Verwaltung den Nachweis erbringen, dass sie dazu befugt war, bleibt mir nichts anderes übrig, als das Thema auf die nächste Eigentümerversammlung setzen zulassen und mich bis zu einem eventuellen anderslautenden Beschluss an das Verbot zu halten. Ist die Hausverwaltung jedoch über das Ziel hinausgeschossen, dann ist es an ihr, per neuem Rundschreiben das Verbot zurückzunehmen und den Beschwerdeführer über die tatsächliche Rechtslage zu informieren.

  • Mich aber in meinen Rechten einzuschränken, nur weil ein Nachbar sich an etwas stört, würde ich jedenfalls nicht. Zumindest nicht, wenn ich noch länger in der Wohnung bleiben will. Gibt es keine Grundlage, dass die Hunde den Garten nicht zu betreten haben, hat der Nachbar das zu schlucken. Den Beschluss der Eigentümerversammlung würde ich aber selbstverständlich akzeptieren. Glaub mir, es gibt genug Menschen, da rudert man dann immer weiter zurück. Die finden immer was. Da wäre ich lieber von vornherein für klare Fronten.

    Ja, das denke ich auch. Wenn seine Rechte so einfach hergibt und das akzeptiert, auf welche Idee kommen sie als nächstes? Maulkorbpflicht für alle Hunde im Treppenhaus? Die Nachbarn haben mit ihrem alten Goldi zum Beispiel immer die Physiotherapie-Stunde im Gemeinschaftsgarten gemacht... Das dürfen sie jetzt eigentlich nicht mehr. (Sie machen es trotzdem.)

    So wie ich das verstanden habe liegt keiner vor.
    LG
    Sacco

    Nein, es liegt keiner vor und so einer würde auch nicht durchkommen. Deswegen „löst“ das die Hausverwaltung so.

  • Jetzt weiß ich wieder sehr genau, warum ich niemals eine Eigentumswohnung kaufen wollte und auch nie kaufen werde.

    Das kann man schon, aber dann nur Parterrewohnung mit Garten zur alleinigen Nutzung.

  • Hi,


    auch bei der Miteigentümerschaft an einem gemeinschaftlichen Garten muss die Nutzung so gestaltet sein, dass sie die Interessen der Miteigentümer nicht beeinträchtigt. Kann ein Miteigentümer glaubhaft darlegen, dass eine bestimmte Nutzung seine Interessen beeinträchtigt, dann hat er oft gute Karten.


    Aus Deinem ersten Post @RafiLe1985 habe ich nicht herausgelesen, dass es schon ein konkretes Verbot gibt. Ist das so - und wenn ja, was ist verboten bzw. wie ist das Verbot formuliert? Ein Zutrittsverbot wäre meiner Ansicht nach zu hoch gegriffen.

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