Nutzung Gemeinschaftsgarten

  • Kauft man bei einer Eigentumswohnung nur die Eigentumswohnung? Oder kauft man auch einen Teil von Keller, Tiefgarage, Garten usw. mit? Oder darf man den Rest nur nutzen und wem gehört der Rest dann?


    Ich kenne es bis jetzt auch nur dass die Hausverwaltung nicht einfach Sachen verbieten und erlauben darf. Das es erst auf der Eigentümerversammlung beschlossen werden muss.


    LG
    Sacco

    Bevor Eigentumswohnungen verkauft werden können, muss notariell eine sogenannte "Teilungserklärung" vom Eigentümer des Grundstücks (normalerweise der Bauträger, der das Haus baut) beurkundet werden. In der Teilungserklärung wird auch eine Gemeinschaftsordnung festgelegt, in der drin steht, was mit den Gemeinschaftsflächen (z.B. Grünanlagen, Gemeinschaftsgarten) gemacht werden darf von den Käufern der Wohnungen.


    Und wenn man dann eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt man rechtlich einen ideellen Anteil am gesamten Grundstück, der der Größe der Wohnung im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche des Hauses entspricht. Also zum Beispiel:
    Das Haus hat 10 exakt gleich große Wohnungen, dann kauft man einen 1/10-Anteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondernutzungsrecht an eben der gekauften Wohnung (innerhalb der Wohnung darf man dann alleine entscheiden, was Sache ist). Für die sogenannten Gemeinschaftsflächen (also alles außerhalb der Wohnungen) gilt die Gemeinschaftsordnung.
    Und diese Gemeinschaftsordnung kann nur in einer Eigentümerversammlung geändert werden. Mit welchem Mehrheitsverhältnis die Eigentümer Änderungen beschließen kann, ist wiederum in der ursprünglichen Teilungserklärung festgelegt worden.


    Ich hoffe das war verständlich und nicht zu viel "Fachchinesisch" :smile:

  • Bevor Eigentumswohnungen verkauft werden können, muss notariell eine sogenannte "Teilungserklärung" vom Eigentümer des Grundstücks (normalerweise der Bauträger, der das Haus baut) beurkundet werden. In der Teilungserklärung wird auch eine Gemeinschaftsordnung festgelegt, in der drin steht, was mit den Gemeinschaftsflächen (z.B. Grünanlagen, Gemeinschaftsgarten) gemacht werden darf von den Käufern der Wohnungen.
    Und wenn man dann eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt man rechtlich einen ideellen Anteil am gesamten Grundstück, der der Größe der Wohnung im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche des Hauses entspricht. Also zum Beispiel:
    Das Haus hat 10 exakt gleich große Wohnungen, dann kauft man einen 1/10-Anteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondernutzungsrecht an eben der gekauften Wohnung (innerhalb der Wohnung darf man dann alleine entscheiden, was Sache ist). Für die sogenannten Gemeinschaftsflächen (also alles außerhalb der Wohnungen) gilt die Gemeinschaftsordnung.
    Und diese Gemeinschaftsordnung kann nur in einer Eigentümerversammlung geändert werden. Mit welchem Mehrheitsverhältnis die Eigentümer Änderungen beschließen kann, ist wiederum in der ursprünglichen Teilungserklärung festgelegt worden.


    Ich hoffe das war verständlich und nicht zu viel "Fachchinesisch" :smile:

    Vielen Dank. Also genauso wie ich mir das gedacht habe und weiß.


    Somit kann die Hausverwaltung nicht einfach irgendwelche Verbote aussprechen. Dafür hätte es vorher eine Eigentümerversammlung geben müssen.


    LG
    Sacco

  • Vielen Dank. Also genauso wie ich mir das gedacht habe und weiß.
    Somit kann die Hausverwaltung nicht einfach irgendwelche Verbote aussprechen. Dafür hätte es vorher eine Eigentümerversammlung geben müssen.


    LG
    Sacco

    Oder aber es ist in der Gemeinschaftsordnung festgelegt, dass der Hausverwalter die Nutzung des Gemeinschaftsgartens etc. selbst regeln darf z.B., oder dieses wurde in einer früheren Eigentümerversammlung mal beschlossen.
    Also ohne die zugrundeliegenden Notarverträge zu kennen, kann man so etwas nicht beantworten. Die Verträge hat der Käufer einer Eigentumswohnung allerdings beim Kauf der Wohnung erhalten und kann nachlesen. Auch diese ursprüngliche Teilungserklärung.

  • Oder aber es ist in der Gemeinschaftsordnung festgelegt, dass der Hausverwalter die Nutzung des Gemeinschaftsgartens etc. selbst regeln darf z.B., oder dieses wurde in einer früheren Eigentümerversammlung mal beschlossen.Also ohne die zugrundeliegenden Notarverträge zu kennen, kann man so etwas nicht beantworten. Die Verträge hat der Käufer einer Eigentumswohnung allerdings beim Kauf der Wohnung erhalten und kann nachlesen. Auch diese ursprüngliche Teilungserklärung.

    Danke für den Hinweis.


    Das man so etwas in einem Vertrag regel kann weiß ich.


    Ich habe sie nur so verstanden das so etwas nicht im Vertrag steht. Ich meine jetzt nicht die Hausordnung. Dass die nochmal etwas anderes ist, ist mir klar.


    Lg
    Sacco

  • Hm, mir ist trotzdem nicht klar, auf welcher Grundlage die Hausverwaltung ein Verbot ausspricht, das m.E. erst von der Eigentümerversammlung beschlossen werden könnte.

    Eben. Das dürfen sie meiner Meinung nach nicht eigenmächtig.


    Ich habe in der Mail an die Hausverwaltung gefragt, ob es denn Beweise gäbe. Fotos, etc. Und dazu geschrieben, dass ich sehr stark hoffe, dass sie nicht nur aufgrund von Hörensagen so ein Verbot aussprechen. Da könnte ja jeder kommen...


    Zur Teilungserklärung wurde ja bereits alles gesagt. @Hektorine Da steht nichts drin von wegen „der Verwalter darf selbst regeln“. Habe nachgesehen.


    Heute morgen haben mich noch zwei weitere Nachbar ohne Hund angesprochen... Der Eine möchte auch schon lange einen Hund, d.h. wäre auf meiner Seite. Und die andere hat Kaninchen. Wusste ich bisher nicht, aber umso besser. Desweiteren gibt es noch zwei Parteien, die regelmäßig vierbeinigen Besuch haben... Damit hätten wir wann die Mehrheit... :)

  • Ja, so hatte ich das auch verstanden, dass weder Teilungserkärung noch Gemeinschafts- oder Hausordnung ein Hundeverbot im Gemeinschaftsgarten aussprechen. Wenn dann nicht festgelegt ist, dass die Hausverwaltung solche Regelungen ohne Beschluss der Eigentümerversammlung erlassen darf, dann liegt hier m.E. eine klare Kompetenzüberschreitung vor.


    Ich würde daher alle o.g. Papiere nochmals genau studieren und wenn sich daraus kein Hundeverbot und keine Regelungsbefugnis der Hausverwaltung ableiten lässt, dort höflich um die Rechtsgrundlage bitten.

  • Ich habe in der Mail an die Hausverwaltung gefragt, ob es denn Beweise gäbe. Fotos, etc. Und dazu geschrieben, dass ich sehr stark hoffe, dass sie nicht nur aufgrund von Hörensagen so ein Verbot aussprechen. Da könnte ja jeder kommen...

    Und noch ein Tipp von einer Ollen:
    Bitte Rafaela, bleib in dieser Sache höflich, freundlich und komplett bei den Fakten. Das ist sehr viel erfolgversprechender.
    DU möchtest bitte die Rechtsgrundlage schwarz auf weiß haben. Mit Fotos, irgendwelchen Beweisansprüchen, Hoffnungen und Vermutungen eröffnest du lediglich Schlachtfelder, die jedoch nicht über den Ausgang des „Krieges“ entscheiden können und letztlich werden.


    Alles Gute und beste Nerven! :streichel:

  • @Hektorine hat die Eigentumsverhältnisse wunderbar beschrieben! :bindafür:

    Man kann auch 1-2 x im Jahr eine Gemeinschaftsarbeit daraus machen und danach im schönen Garten alle zusammen grillen oder Kaffee trinken, sich zusammen unterhalten.
    Eine gute Hausgemeinschaft ist viel wert und man kann auch leichter Probleme ansprechen, zusammen Lösungen finden und aus der Welt schaffen.

    Ja, das war hier früher auch mal, tolle Zeit, aber leider schon lange vorbei. :pfeif: Die alteingesessenen Eigentümer werden immer seltsamer und man bekommt das Gefühl, Einzelnen gehört nun der ganze Komplex und da werden auch mal voreilig Zettelchen in die Flure gehängt. :roll:


    Unsere Gartenanlage wurde vorne, zur Straße, neu gestaltet, der Eingangsbereich verbreitert und eine Fahradstange installiert. Als ich mein Fahrrad dort 3 Tage angeschlossen hatte, kam gleich eine Nachbarin angeflitzt und legte einen Zettel in meinen Fahrradkorb, Inhalt: "Die Fahrradständer sind nicht für den Daueraufenthalt, sondern nur für Besucher!" =) Mein Fahrrad blieb stehen! :lol:


    Hunde auf dem begrünten Hof .... Aushang im Flur: "Verboten, da sich im Hof hochpreisige Pflanzen befinden." :hust: Kinder würden man auch gerne verbannen, geht aber halt nicht. :D


    Nur auf Wunsch einzelner Eigentümer oder gar Mieter gingen keine Verweise oder Vorgaben raus, die rechtlich nicht haltbar gewesen wären.

    So ist es!


    Ich habe die Verfügung meines Vermieters an Eigentümerversammlungen teilzunehmen, was da abgeht und um welchen Kleinmist da gezankt wird, geht auf keine Kuhhaut. :roll:


    Auf einer Eigentümerversammlung kann mehrheitlich beschlossen werden, Hunde auf dem Hof zu verbieten aber ich glaube das muss irgendwo eingetragen werden!? :???: Muss da noch mal schauen gehen.


    LG Sabine

  • Eigentümerversammlungen sind gefürchtet.
    Ich musste als Vertretung meiner Dienststelle jahrelang zu den Eigentümerversammlungen "Betreutes Wohnen" in einer Wohnanlage.
    Das prägt und ist schlimmer als jedes Tattoo.


    Jetzt höre ich mir die Nöte meiner Schwester und einer Freundin an, die jeweils Eigentumswohnungen besitzen.


    LG, Friederike

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