Nutzung Gemeinschaftsgarten

  • Ja klar. Aber es müsste erst gar nicht soweit kommen, dass man Pfeile verschiesst. Wenn man einfach kündigen kann, dann würde ich mir die Energie sparen.

    Gerade beim Mieterschutzbund nachgelesen:
    Einem vertragstreuen Mieter kann man nur wegen Eigenbedarf oder Hinderung wirtschaftlicher Verwertung (Verkauf) kündigen.

  • Einem vertragstreuen Mieter kann man nur wegen Eigenbedarf oder Hinderung wirtschaftlicher Verwertung (Verkauf) kündigen.

    Harter Tobak ... für einen Vermieter.

  • Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass die Hausverwaltung einfach so anordnen kann, dass die Hunde den Garten nicht mehr betreten dürfen. Wenn überhaupt dürfte so ein Verbot nur durch die Eigentümerversammlung ausgesprochen werden. Von daher würde mich wirklich mal interessieren, wie die Hausverwaltung dieses Verbot begründet. Dass sich eine Partei, egal ob Mieter oder Eigentümer, gestört fühlt, dürfte dazu nicht reichen. Da könnte man sich eventuell auf die Lärmbelästigung, falls vorhanden, beziehen. Aber ruhiges Aufhalten im Garten verbieten, ich weiß nicht...


    Ich finde den Vorschlag, sich mal bei einem RA beraten zu lassen, absolut richtig. Zur Wahrung des Hausfriedens muss der RA ja nicht sofort öffentlich in Erscheinung treten.


    Und natürlich würde ich das Thema auf die nächste Tagesordnung der Eigentümerversammlung setzen lassen. Wenn der Garten so ungepflegt ist, dürfte es den anderen Eigentümern eigentlich nur um die Lautstärke gehen.

  • Wenn der Garten so ungepflegt ist

    Der Garten wird weder bewässert noch sonst irgendwie gepflegt. Wir hatten schon mehrfach das Thema, ob da nicht mal regelmäßig ein Gärtner bestellt wird, damit man da was "draus machen kann"... Wurde abgelehnt... Also so wichtig kann der Garten dann nicht sein...

  • Der Garten wird weder bewässert noch sonst irgendwie gepflegt. Wir hatten schon mehrfach das Thema, ob da nicht mal regelmäßig ein Gärtner bestellt wird, damit man da was "draus machen kann"... Wurde abgelehnt... Also so wichtig kann der Garten dann nicht sein...

    Wobei - je nachdem, wie groß der Garten ist und wie viele Parteien im Haus wohnen - das ganz schön ins Geld gehen kann. Wir wohnten jahrelang in einem Mehrfamilienhaus, in dem ein Mieter so die Hausmeistertätigkeiten inkl. Gartenpflege übernommen hat. Als der dann auszog und es an einen Landschaftspfleger übergeben wurden, flatterte uns eine saftige Nebenkostenabrechnung ins Haus.

  • Wobei - je nachdem, wie groß der Garten ist und wie viele Parteien im Haus wohnen - das ganz schön ins Geld gehen kann. Wir wohnten jahrelang in einem Mehrfamilienhaus, in dem ein Mieter so die Hausmeistertätigkeiten inkl. Gartenpflege übernommen hat. Als der dann auszog und es an einen Landschaftspfleger übergeben wurden, flatterte uns eine saftige Nebenkostenabrechnung ins Haus.

    Ja, dass das kostet, ist klar. Aber wie gesagt, wenn man da wert drauf legen würde, dass man einen schön angelegten Garten hat, den man nutzen kann, dann wäre man auch bereit da etwas Geld in die Hand zu nehmen. Zumal es ja erstmal von den Rücklagen weg ginge. Zumindest die erstmalige Herrichtung. Die Pflege, das wären dann natürlich laufende Kosten, ja.

  • Hi,


    nochmal kurz zu dem von mir angesprochenen Urteil. Unabhängig von der eingeschätzten „Gefährlichkeit“ der Hunde (die ja auch nicht auf einen wirklichen Gefährdungsvorfall zurückzuführen war) steht da explizit drinnen, dass ein Miteigentümer nicht akzeptieren muss, dass Hunde in den Garten urinieren.


    Und ich vermute auch, dass ein subjektives Bedrohungsgefühl für die Bitte ausreicht, dass die Hunde gesichert sein müssen (z. B. mit Maulkorb). In Deutschland gilt der Grundsatz der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung. Der ist zwar nicht einschlägig, so lange die Hunde keinen Schaden verursacht haben. Aber er zeigt eine rechtliche Einschätzung der Tierhaltung auf.


    Und dass sich Dein Welpchen im Garten beim freien Spielen nicht löst, kann ich mir nur schwer vorstellen ... Ich setze beim weiteren Mal voraus, dass zumindest der Welpe das tut. Der erwachsene Rüde ggf. auch?


    Unterm Strich musst Du jetzt überlegen, wieviel Aufwand Du zeitlich, emotional und finanziell in die Sache setzen willst und was Deine Ziele dabei sind.


    Ist Dein Ziel: Nutzung wie bisher (mit Gefahr für Pipi und ggf. unangeleint)? Halte ich für eher unrealistisch mit anderen Mitteln als gütlichem Konsenz mit den anderen Eigentümern. Abgesehen davon hast Du nix davon erwähnt, dass Du eine konkrete Unterlassungsaufforderung etc. von der Hausverwaltung erhalten hast. Kam da schon was, oder war das erstmal ne Information/Ermahnung?


    Ist Dein Ziel: Das bestmöglichste Herausholen, ohne Dich zu aktiv mit den Miteigentümern auseinandersetzen zu müssen? Dann könnte der Weg zum Anwalt sinnvoll sein. Ob Kosten und möglicher Nutzen dabei in Relation stehen musst Du wissen. Zu den Kosten würde ich persönlich auch eine Verschärfung des Umgangstons der Eigentümer untereinander zählen. Das wird nämlich schnell ein Selbstläufer für alles Mögliche.


    Ist Dein Ziel, Recht zu haben bzw. zu bekommen bzw. Dein persönliches Gerechtigkeitsgefühl auszudrücken und die Angelegenheit nicht einfach so hinzunehmen? Dann mach ewas - mach Dich aber gleichzeitig darauf gefasst, dass die Entscheidung darüber dann nicht mehr in Deiner Hand liegt. Und ggf. auch in einer Weise ausfallen kann, die Dir dann nicht mehr gefällt.


    Die Frage danach: „Wer hat moralisch Recht“ halte ich persönlich für die Schwierigste. Denn jeder hat seine Welt in seinem Schädel (ganz, ganz frei nach Hegel :D ). Da will ich mir auch überhaupt kein Urteil erlauben.


    Ich weiß schon, warum ich kein anderes Wohneigentum als das gemeinsame Haus von uns und meiner Schwiegermutter will, auch wenn sie mir manchmal etwas auf die Nerven fällt. Denn da können wir immer noch alles im direkten Gespräch klären.

  • Ich habe die Stellungnahme, die ich geschrieben habe, auch an die Hausverwaltung geschickt. Mal sehen, was zurückkommt.

    Ich finde, das war leider keine besonders gute Idee.
    Aus eigener Erfahrung: ich hätte bei der Hausverwaltung angerufen, Verständnis und Entgegenkommen signalisiert und (mit Kenntnis der rechtlichen Situation durch eine anwaltliche Beratung im Rücken) um ein persönliches Gespräch mit der Partei in Anwesenheit des Verwalters gebeten, um abzufragen, was genau stört und wie die Situation konstruktiv und friedlich gelöst werden kann.
    Das eigene subjektive Unrechtsempfinden gegen das eines Nachbarn zu setzen ist eine ganz blöde Idee, bei der es nur Verlierer geben kann.

  • Ich finde, das war leider keine besonders gute Idee.Aus eigener Erfahrung: ich hätte bei der Hausverwaltung angerufen, Verständnis und Entgegenkommen signalisiert und (mit Kenntnis der rechtlichen Situation durch eine anwaltliche Beratung im Rücken) um ein persönliches Gespräch mit der Partei in Anwesenheit des Verwalters gebeten, um abzufragen, was genau stört und wie die Situation konstruktiv und friedlich gelöst werden kann.
    Das eigene subjektive Unrechtsempfinden gegen das eines Nachbarn zu setzen ist eine ganz blöde Idee, bei der es nur Verlierer geben kann.

    Die Partei, die sich beschwert hat, wird sich nicht outen. Sonst hätte sie ja gleich klingeln können... Die Stellungnahmen von mir und meiner Nachbarin wurden postwendend und kommentarlos abgehängt... Ich denke, das sagt alles... Nicht mal jetzt hat man/frau die Größe um das nachträglich noch zu klären...

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!