Nutzung Gemeinschaftsgarten

  • Es wird wohl einigen stinken, dass es jetzt 2 Hunde sind.
    Ein Hund wird meist nocht "ertragen". Ab 2 Hunden reisst bei manchen einfach der Geduldsfaden.
    Spielende Hunde sind für manche Menschen nicht schön. Und wenn spielende Hunde dann auch noch pinkeln und Häufies machen, ist es ganz vorbei.


    Spielende Hunde machen auch Rasen kaputt.....und dann die Pinkelstellen....
    Sieht halt nicht schön aus. Das kann man drehen wie man will.
    Und ob jeder Freude daran hat mehrmals täglich unter dem eigenen Fenster einen Hundehalter mit seinen 2 Hunden agieren zu sehen und zu hören, ist auch fragwürdig.


    Mich haben manche "Kreischie-Hundehalter" auch genervt, wenn die auf der Wiese vor unserer Wohnung gespielt haben....
    Da habe ich dann auch mal GEDACHT: man geht doch einfach spazieren.....


    Und da hatte ich selbst Hunde, 2-mit denen ich eben nicht auf bessagter Wiese gespielt habe, sondern spazieren ging....


    Was ich meine ist, bevor ich gleich zum Anwalt schlurfen würde, würde ich mal in dei Selbstreflektion gehen.
    Ein Kompromiss ist immer besser. Vielleicht hat da nur jemand Angst, dass du jetzt mit 2 Hunden täglich 12 Stunden im Garten hockst.
    Ich bin immer sehr zurückhaltend, bevor ich in einer soz. Gemeinschaft Menschen vor den Kopf stossen würde.
    Meiner Schwester haben "unbekannte" den Hund vergiftet. Und die war auch "im Recht"....

  • Grundsätzlich würde ich erstmal versuchen, diese Angelegenheit ohne viel Brimborium von wegen Anwalt und Versammlung zu lösen.......


    Du könntest doch am schwarzen Brett eine nette Mitteilung aufhängen - so in etwa, daß es dir leid tut wenn sich jemand gestört fühlte und du dir vorher keine großen Gedanken darüber gemacht hast (also ob es jemanden stört). Daß es keine Dauerlösung sei sondern aufgrund der momentanen Gegebenheiten - was weiß ich..... Hitze, Alter des Welpen, Sozialisierungsphase (hört sich immer gut an :D ) - eine Übergangslösung ist.
    Entschuldigst dich für eventuelle Pfützchen und versprichst, bei solchen "Unfällen" im Garten eine Gießkanne parat zu haben........


    Ich denke, wenn man es nett formuliert und um Verständnis für den Kleinen bittet (egal, ob jetzt notwendig oder nicht) - damit kommt man im Endeffekt weiter als mit Anwalt und Co. Den kann man immer noch in Marsch setzen, aber man hat wenigstens versucht eine freundliche Einigung zu finden.


    @Mehrhund hat insofern schon recht, als das es vielen Mitbewohnern jetzt suspekt wird - weil es nun 2 Hunde sind und sie nicht wissen, was sie sonst noch erwartet. Wenn du die "Berufstätigkeit" von Hunden und Halterin vielleicht nochmal betonst - vielleicht lassen sich dann die etwas erhitzten Gemüter eher beruhigen.

  • Danke euch für eure Beiträge. :)

    In dem Urteil geht es aber auch darum, dass der Hund gefährlich ist. Das ist ja bei meinen nicht der Fall.

    Immer schön freundlich mit den vollen Kotbeuteln zum Mülleimer stolzieren, und pipi mit der Gießkanne nachspülen. Das sollte doch wohl reichen, oder?

    Offenbar reicht das leider nicht aus. Es steht im Wortlaut drin, dass ich den Garten mit den Hunden nicht mehr betreten darf. Und das ist mMn unzulässig. Ich darf den Garten wie jeder Andere auch nutzen. In der Hausordnung ist Hundehaltung wie gesagt erlaubt. Aber es steht eben dabei, dass man Hinterlassenschaften entfernen muss. Das habe ich getan.

    Urin kannst Du nicht beseitigen und genau deshalb können die Miteigentümer den Aufentahlt der Hunde im Gemeinschaftsgarten untersagen.


    Spielende Hunde machen auch Rasen kaputt.....und dann die Pinkelstellen..

    Der Garten ist vollkommen verwahrlost. Daher nutzt ihn niemand. Es liegen da faulige Äpfel, die ich beseitige, damit sie die Hunde nicht fressen. Sonst würden die da jahrelang rumliegen. Desweiteren befindet sich da ein Sandkasten, den die Katzen als Katzenklo nutzen. Auch den Katzenkot habe ich bisher beseitigt, damit ihn die Hunde nicht fressen.


    Fakt ist: Ich habe noch nie jemanden in diesem Garten gesehen. Über vier Jahre nicht. Und nun ist es plötzlich ein Problem, wenn ich ab und an mal mit meinen Hunden da drin bin...

    Und ob jeder Freude daran hat mehrmals täglich unter dem eigenen Fenster einen Hundehalter mit seinen 2 Hunden agieren zu sehen und zu hören, ist auch fragwürdig.

    Wir waren maximal einmal am Tag da. Und wir waren auch nicht laut dabei. Ich habe mich mit der Nachbarin unterhalten, deren eigener Garten direkt angrenzt und die Hunde lagen im Schatten und haben etwas mit den Mäuler gebalgt oder auf einem Knochen rumgekaut oder dergleichen. Es ist nichts geschehen, was irgendjemanden hätte stören können.


    Ich habe das Gefühl, es geht hier ums Prinzip. Alle Hundehalter waren bisher mit ihren Hunden ab und an mal im Garten. Das hat nie jemanden gestört. Und nun plötzlich ist es ein Problem?

    mit denen ich eben nicht auf bessagter Wiese gespielt habe, sondern spazieren ging....

    Wir gehen ja spazieren, so ist es nicht. Aber einen Welpen kann man halt nur spielen lassen, wenn man sich keine Gedanken machen muss, dass er vor irgendein Auto, Fahrrad, etc. läuft. Und der Garten ist halt vollständig umzäunt.

    Du könntest doch am schwarzen Brett eine nette Mitteilung aufhängen

    Das habe ich schon. Die wurde nach zwei Stunden (anonym versteht sich) abgehängt...

    . Wenn du die "Berufstätigkeit" von Hunden und Halterin vielleicht nochmal betonst - vielleicht lassen sich dann die etwas erhitzten Gemüter eher beruhigen.

    Danke, das ist ein guter Tipp.


    Ich habe die Stellungnahme, die ich geschrieben habe, auch an die Hausverwaltung geschickt. Mal sehen, was zurückkommt.

  • Ich würde in der Stellungnahme an die Hausverwaltung auch erwähnen, dass du dort faulige Äpfel und Katzenkot beseitigst - sprich, dass du "pflegende" Maßnahmen vornimmst.

  • Mit anwaltlich beraten meine ich nicht, dass gleich ein Brief rausgeht, sondern dass sich Klarheit darüber verschafft wird was die Eigentümergemeinschaft beschließen kann.
    Meiner Meinung nach befindet sich die TS in einer sehr unangenehmen Situation.
    Die Nutzung/Nichtnutzung des Gartens ist da noch das kleinere Übel.


    Im Extremfall kann die Eigentümergemeinschaft auch beschließen ein generelles Hundeverbot auszusprechen und das wäre mehr als fatal.
    Beraten lassen ist immer gut von Fachleuten, die sich mit der Materie gut auskennen.


    LG, Friederike

  • Ohne Gewähr, aber nach meiner Erinnerung kann ein generelles Hundeverbot nur einstimmig beschlossen werden. Sofern die TE also selbst Eigentümerin ist, dürfte eine solche Gefahr nicht drohen.


  • .........
    Fakt ist: Ich habe noch nie jemanden in diesem Garten gesehen. Über vier Jahre nicht. Und nun ist es plötzlich ein Problem, wenn ich ab und an mal mit meinen Hunden da drin bin...Wir waren maximal einmal am Tag da. Und wir waren auch nicht laut dabei. Ich habe mich mit der Nachbarin unterhalten, deren eigener Garten direkt angrenzt und die Hunde lagen im Schatten und haben etwas mit den Mäuler gebalgt oder auf einem Knochen rumgekaut oder dergleichen. Es ist nichts geschehen, was irgendjemanden hätte stören können.


    Ich habe das Gefühl, es geht hier ums Prinzip. Alle Hundehalter waren bisher mit ihren Hunden ab und an mal im Garten. Das hat nie jemanden gestört. Und nun plötzlich ist es ein Problem?

    Wir gehen ja spazieren, so ist es nicht. Aber einen Welpen kann man halt nur spielen lassen, wenn man sich keine Gedanken machen muss, dass er vor irgendein Auto, Fahrrad, etc. läuft. Und der Garten ist halt vollständig umzäunt.

    Das habe ich schon. Die wurde nach zwei Stunden (anonym versteht sich) abgehängt...

    Hmm....... ehrlich gesagt, ich möchte dir nicht zu nahe treten. Aber wenn deine Mitteilung am schwarzen Brett in einem ähnlichen "Tonfall" verfasst war wie du hier manchmal antwortest :???:


    Wie gesagt, ich will dir nichts - aber du gerätst ja auch hier immer wieder in Diskussionen wo es um deinen Tonfall bzw deine Art dich auszudrücken geht. Oder auch um Inhaltliches, was von allen anderen komischerweise immer anders eingeschätzt wird als von dir?


    Vielleicht liegt da der Hase im Pfeffer? Die von mir oben kursiv gesetzten Zitate von dir sind in meinen Augen ein Beispiel - du siehst null Anlass zur Beschwerde und versprühst eine Art Selbstgerechtigkeit, die zu Widerstand geradezu herausfordert. Es ist offensichtlich schon ein bissi deine Art die Welt nicht nur zu sehen sondern eben auch zu bewerten.......


    Sollte jetzt weniger böse Kritik sein sondern einfach mal ein Denkanstoss :roll:

  • Ich darf den Garten wie jeder Andere auch nutzen.

    Das ist eben der Knackpunkt; DU darfst den Garten benutzen, aber nicht die Hunde!
    Ein Gemeinschaftsgarten in einer Eigentümergemeinschaft, gehört eben allen Parteien. Und wenn einige sich daran stören, weil sich dort plötzlich deine Hunde aufhalten, wirst du nichts dagegen machen können.


    Daß man den Kot der Tiere einsammelt, ist selbstverständlich, aber den Urin wirst du nicht beseitigen können.

  • Ohne Gewähr, aber nach meiner Erinnerung kann ein generelles Hundeverbot nur einstimmig beschlossen werden. Sofern die TE also selbst Eigentümerin ist, dürfte eine solche Gefahr nicht drohen.

    Ein generelles Hundeverbot ist in der Tat nicht zulässig, aber eines für jeden Einzelfall ist möglich.
    Ich will keine Angst machen, nur den Aufklärungsbedarf hochhalten.


    LG, Friederike

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