Abgabe kupierter Jagdhund-Welpen an Nichtjäger

  • Hey ihr Lieben,


    weiß jemand, wie die Handhabe in Deutschland ist, wenn ein Züchter oder "Hobbyzüchter o. Papiere" kupierte Welpen von Jagdhunderassen an Nichtjäger abgibt?


    Einerseits: Das Kupieren soll ja früh erfolgen, da stehen ggf. noch gar nicht alle zukünftigen Hundekäufer fest. Was soll der Züchter/Welpenerzeuger machen mit nicht verkauften Welpen?


    Anderseits ist das Kupieren nur "bei jagdlich geführten Hunden" erlaubt.


    Ist da irgendwer in der Nachweispflicht? Verkäufer oder Käufer? Oder wird auch mal gesagt, dass der Welpe aus Gründen X jagduntauglich ist und nur deshalb zufällig in Nichtjägerhände gekommen ist?



    Ich komme darauf, weil doch in diversen Kleinanzeigen kupierte Welpen angeboten werden, wo die Eltern teilweise keine Papiere haben, als Familienhunde geeignet angeboten werden, ...usw.

  • "Hobbyzüchter o. Papiere" kupierte Welpen von Jagdhunderassen an Nichtjäger abgibt?


    Darf meines Wissens in D gar nicht kupieren, weil die Hunde in vielen Bundesländern gar nicht jagdlich geführt werden dürfen ohne entsprechende Ahnentafel.


    In der Regel werden kupierte Welpen aus solchen Würfen aus dem Ausland kommen.
    Beweispflicht hat in der Regel derjenige, der angezeigt wird. Wobei das in den Fällen leider nur selten passiert.

  • Darf meines Wissens in D gar nicht kupieren, weil die Hunde in vielen Bundesländern gar nicht jagdlich geführt werden dürfen ohne entsprechende Ahnentafel.


    In der Regel werden kupierte Welpen aus solchen Würfen aus dem Ausland kommen.
    Beweispflicht hat in der Regel derjenige, der angezeigt wird. Wobei das in den Fällen leider nur selten passiert.

    Nein, das stimmt nicht. Ich kann auch Struppi von nebenan jagdlich im Revier führen, der kann auch die Brauchbarkeitsprüfung machen. Nur bestimmte höhere Prüfungen sind nur 1. mit bestimmten zugelassenen Jagdhunderassen zulässig und 2. eben mit Papieren aus einem VDH-Verband.


    Ich denke eben nicht, dass die Hunde aus dem Ausland kommen, sondern eben von den "Erzeugern" selbst kupiert werden. "Hat man ja immer so gemacht"


    Meine Frage schließt ja nicht nur Hobbyzüchter ein, sondern auch mal , für den Fall der Fälle, eben VDH-Züchter. Auch die haben sicherlich mal "Ausschuss", den sie nicht jagdlich verkaufen können.



    Mich juckt es ja, den einen oder anderen mal beim Veterinäramt zu melden. Aber wie es weiter geht, erfährt man ja nicht..... |)

  • Ich kann auch Struppi von nebenan jagdlich im Revier führen,


    Die Jagdbrauchbarkeitsprüfung ist Ländersache.


    Ich zitiere aus der bayerischen Ordnung zur Durchführung der Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde




    Sprich so einfach ist es nicht, dass man überall mit allem die Prüfung ablegen kann und das im Notfall als Begründung fürs Kupieren heranziehen könnte...

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