Rechtsanwälte raten dennoch tierquälerei zu dokumentieren mittels Filme oder Fotos.
Das hab ich ja auch geschrieben. Selbst wenn es im Zweifelsfall nicht zugelassen sein sollte, die Chance besteht und man hat was in der Hand.
Dieses "offensichtlich und drumherum filmen" reißt eben erstmal raus und nimmt ja immer noch den Ton auf und wenn jemand was dagegen hat, rutscht der mir unweigerlich ins Bild (kommt auf mich zu oder zieht meine Aufmerksamkeit auf sich). Sämtliche Beschimpfungen, Drohungen und sonstiges gegen meine Person darf ich ja dann wieder filmen. Ich muss in dem Fall ja fürchten, dass der Schimpfende zum Angreifer wird / eine Straftat begeht. Beziehungsweise begeht er eine Straftat (StGB §185) sobald er mich beleidigt.