Ich würde den Vertrag von einem fachkompetenten Anwalt prüfen lassen.
Grundsätzlich sind Eigentumsvorbehalte nur schwer durchzusetzen. Aber: Die „Spendenvariante“ kann, richtig ausgeführt, eine Möglichkeit sein, den Eigentumsvorbehalt durch zu setzen.
Hier bitte dann Obacht, gerade bei Nachkontrollen.