Vertragsbedingungen bei Übernahme

  • Ich würde den Vertrag von einem fachkompetenten Anwalt prüfen lassen.


    Grundsätzlich sind Eigentumsvorbehalte nur schwer durchzusetzen. Aber: Die „Spendenvariante“ kann, richtig ausgeführt, eine Möglichkeit sein, den Eigentumsvorbehalt durch zu setzen.


    Hier bitte dann Obacht, gerade bei Nachkontrollen.

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