Hund in Ehevertrag aufnehmen

  • Eine sehr gute Freundin von mir heiratet bald. Sie und ihr Zukünftiger haben einen kleinen Yorkshire Terrier, den sie über alles lieben. Und weil sie ihn so sehr lieben, möchten sie ihn auch mit in ihren Ehevertrag aufnehmen damit keine Streitigkeiten um ihn entstehen, sollte es doch zur Scheidung kommen. Nun ist meine Frage, ob das möglich ist. Vor dem Gesetz werden Tiere ja wie Sachen behandelt, richtig? Dann müsste man das ja in die Gütertrennung im Ehevertrag aufnehmen können.
    Vielleicht hat sich hier ja jemand schon mal mit dem Thema beschäftigen müssen und kann mir (ihr) da weiter helfen, wie man das am besten angeht. Vielen Dank!

  • Gemeinsames Sorgerecht is unsinnig und nicht realistisch (in der Praxis, zum leben damit), es vertraglich festzuhalten.
    Versteht man sich nach der Scheidung so gut, dass man den Hund teilen kann, braucht man dazu keinen Vertrag.


    Ich würd' das mittels Kaufvertrag und Unterhalt für den Hund lösen.
    Meine Hunde gehören mir. Ich habe sie gekauft, ich habe die Kaufverträge unterschrieben. Ich habe sie angemeldet und ich bezahle den Tierarzt (Beleg). Die Katzen gehören wiederum meinem Schatz, es sind seine Kaufverträge. Sie sind auf ihn registriert (Chip). Er bezahlt den Tierazt
    Somit ist im Falle einer Trennung ganz klar, wer zu wem gehört.
    Simple Sache :smile:


    Unterhaltszahlungen kann man wiederum durchaus gut im Ehevertrag regeln, also dass der nicht-Hundebesitzer Betrag XY bezahlt für den Hund.
    Wird aber schwierig sein, durchzusetzen wenn es dann doch nicht gemacht wird.
    Von daher sehe ich persönlich den Sinn nicht so wirklich dahinter. Ich würd's wohl anders lösen.

  • Wenn der Hund vor der Ehe angeschafft wurde und das Eigentum durch den Kaufvertrag einwandfrei belegbar ist, dürfte es hinsichtlich des Eigentums am Hund nicht notwendig sein, den Hund gesondert in den Ehevertrag aufzunehmen.


    Besuchsrecht und Unterhalt sind nach den letzten Gerichtsurteilen in D eher nicht durchsetzbar.

  • Fair dem Hund gegenüber wäre es, wenn der Hund im Falle einer Trennung bei seiner Bezugsperson bleiben dürfte. Das ist bei Hunden, die von einem Paar gemeinsam angeschafft wurden, nicht unbedingt die Person, die im Kaufvertrag steht. Hat zwar mit geltendem Recht wohl weniger zu tun...aber für den Hund wäre es doch bestimmt die beste Lösung.

  • Es geht nicht mit in den Ehevertrag aufzunehmen. Wenn ggf ein Absatz bei Gütertrennung bzw Aufteilung.
    Am Besten ist es dies über Kaufvertrag, Anmeldung etc zu lösen.


    hund-und-katze-bei-der-scheidungtrennung-haustiere-und-deren-rechte-und-pflichten
    Ob bei Scheidung/Trennung ein Umgangsrecht mit einem Hund besteht, wurde bereits mehrfach von der Rechtsprechung entschieden. Das OLG Bamberg hat mit Beschluss v. 10. 6. 2003 (7 UF 103/03) entschieden, dass ein Umgangsrecht mit einem Hund nicht gegeben sei, da es gesetzlich nicht vorgeschrieben sei. Ein Hund sei ein Hausratsgegenstand gemäß §§ 1361a BGB, 1 HausrVO. Umgangsrecht gäbe es nur für Kinder gemäß §§ 1684, 1685. Auch die Zuweisung von im Alleineigentum eines Ehegatten stehenden Hausratsgegenständen nach § 9 I HausrVO sei nicht in erweiternder Auslegung als Rechtsgrundlage für ein Umgangsrecht mit einem Haustier zu verstehen.
    Dasselbe hat das Oberlandesgerichts Hamm (Az. II-10 WF 240/10) entschieden. Es bestehe kein gesetzlicher Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Nutzungsregelung zum Haustier. Die Vorschriften über die Hausratsverteilung seien endgültig und gäben keine Rechtsgrundlage für einen zeitlich begrenzten Umgang mit dem Hund. Bei den Vorschriften über den Umgang mit den Kindern gehe es um das Wohl der Kinder und nicht um Befindlichkeiten des anderen Ehegatten, sie seien nicht so weit auszulegen.

  • Eigentlich sollten beide Partner im Falle eines Falles vorher schon das Beste für den Hund entscheiden und einer Unterschreibt eine Verzichtserklärung.
    Wer hat mehr Zeit für den Hund und kann ihn am besten zu seinem Wohl nach Trennung halten ?


    Hier steht es zum Glück nicht zu Debatte. Paulas Kaufvertrag, Chip, Steuer, Versicherung, Impfpass läuft alles auf meinen Namen.

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