Rückgaberecht nach abgeschlossenem Kaufvertrag?

  • Und mit exakt der gleichen Fragestellung wird nun auch in Facebook Gruppen mehrfach nachgefragt, aber auch dort scheinen die Antworten nicht zu gefallen...

  • Und mit exakt der gleichen Fragestellung wird nun auch in Facebook Gruppen mehrfach nachgefragt, aber auch dort scheinen die Antworten nicht zu gefallen...

    Und dabei könnte der Hund (hätte man gehandelt) schon zurück aus der Familie und (diesmal vernünftig) in Vermittlung sein.

  • Ich finde die gesamte Situation inzwischen auch recht skurril und denke inzwischen nicht mehr dass es der TE um das Wohl des Mopses geht.

  • Wir sind alle keine Anwälte, aber als Ansatz denke ich , dass es hier um einen Privatverkauf geht, und zwar einer "gebrauchten" Sache.
    Da findest du sicherlich jemanden, der dir erzählt, dass du gute Chancen hast, einen Prozess um den Kaufpreis zu gewinnen.


    Du kannst also im Zweifel die Familie vor die Wahl stellen, verantwortungsvoll zu handeln und den Hund ins Tierheim zu bringen, oder einfach weiter zu verkaufen, um den finanziellen Verlust wieder rein zu holen.
    Und du solltest dich das auch fragen, was du denn eigentlich willst. Nimm den Hund, verkauf ihn an jemanden anders und zahl den Kaufpreis zurück.


    Oder planst du den Hund von der Familie wieder einzukassieren "aus Kulanz und dann den gleichen Hund einfach mehrfach zu verkaufen und den Kaufpreis mehrfach zu kassieren?

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