das 14 tägige Rückgaberecht das im 'Versandhandel' gilt und das viele Geschäfte (vor Ort) gewähren hat nichts mit Gewährleistungsrechten zu tun.
Niemand ist in Deutschland verpflichtet, eine Garantie zu geben, das ist immer freiwillig.
Nein, auch wenn es immer wieder behauptet wird stimmt das einfach nicht. Schau dir mal § 90a BGB an.
Eine Gleichstellung von Tieren mit Sachen wurde durch den § 90a BGB damit ausdrücklich verneint. Allerdings wird in S. 3 des Paragrafen erfasst, dass die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend auf Tiere anzuwenden sind. So bietet es die Möglichkeit umfassende zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, die bis dato vorbehaltlich bei Sachen möglich waren. So kann unter Umständen der Halter eines Tieres Schadensersatzansprüche, bei einer Tierverletzung gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen oder Gewährleistungsrechte bei einem Tierkauf beanspruchen.
!!!!!!!! Ich bin kein Freund davon, dass Tiere als Sache gelten!!!!!!!!!