Bezahlte Urlaubstage bei Krankheit des Hundes

  • Magst du bitte die betreffende Passage posten, das dieses genau sagt?
    Und bitte auch noch mal dem Link, in dem das steht.


    Also dass Sonderurlaub, also mehr Urlaubstage, als die die ihr arbeitsrechtlich zustehen.

  • Ist dein Haustier nur ein Hobby? Sehr fragwürdige Aussage ehrlich gesagt...

    Meine Haustiere sind das. Geliebtes Hobby.
    Geht keinen was an, wie ich das wuppe, wenn eins krank ist- und ich denke immer noch, in einem gut aufgestellten Arbeitsverhältnis hat da jeder AG Verständnis wegen eines Notfalls, ob nun bei Hund, Katze, Maus.
    Kann man nacharbeiten, kann man die Kollegen um Verständnis bitten, die da für einen mitarbeiten müssen, sich bedanken und revanchieren.

    Eigentlich sollte dem Arbeitgeber beides wichtig sein.

    Nö, nein, schön ist es, wenn so geht- aber sollte?
    Nein.
    Der kluge Arbeitgeber hat gerne zufriedene Mitarbeiter, was einfach auch von seiner Seite aus Flexibilität bedeutet.
    Geben und Nehmen.
    Ausnahmen gibts leider.


    Mir gefällt dieser Grundgedanke nicht, dass man Anspruch auf etwas hat, weil ein Tier (siehe oben, Luxus, Privatvergnügen) erkrankt.
    Klar ermöglicht man (ich war lange Arbeitgeberin) so vieles wie möglich, aus Empathie heraus- aber Ansprüche deshalb einklagen?
    Nein.

  • Also ich verstehe das deutsche Tierschutzgesetz so, dass man bei einem absoluten Notfall auch hier in Deutschland dazu verpflichtet ist sein Tier behandeln zu lassen.
    Bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht, wenn beide Seiten ehrlich und fair den Sachverhalt schildern würden , würde ein Richter wohl so entscheiden:
    Hund wird angefahren - Der AN hat seinen Hund in die Klinik zu fahren aber auch so schnell wie möglich den AG darüber zu informieren, dass er etwas später kommt. Sobald die ersten fachkundigen Hände am Hund sind, hat man sich dann auf den Weg zur Arbeit zu machen. Die Notversorgung ist gewährleistet.
    Und die Arbeitszeit muss nachgearbeitet werden oder man einigt sich anderweitig zu Lasten des AN. Überstundenabbau, Urlaub....


    99,9% der AG haben für eine Notversorgung Verständnis und würden da nie was zu sagen. Aber wenn man als AN unbequem ist, wird sich natürlich immer, selbst in so einem Fall, etwas finden dass man seinen Job verliert. Dann halt aus einem anderen Grund.



    Ist das Arbeitsverhältnis gut, werden beide Seiten sich in solch schwierigen Situationen versuchen entgegen zu kommen. Der Chef gibt lieber Urlaub oder lässt Überstunden abbauen, als dass er den Mitarbeiter zwingt zur Arbeit zu kommen und dieser dann dort nur Mist verzapft. Wenn der Mitarbeiter sich wegen psychischer Beschwerden vom Arzt arbeitsunfähig schreiben lässt, dann hat der AG da noch mehr verloren. Und ja, es gibt Fälle da rät die TK zur Betreuung des Tieres im gewohnten Zuhause. Aber trotzdem muss man den Hund dann im blödeste Fall in der TK lassen und hat keinen Anspruch darauf. Er kann ja schmerzfrei usw gehalten werden und niemanden wird beweisen können dass das Tier sich Zuhause schnell oder überhaupt erholt hätte.


    In manchen Berufen ist es unheimlich schwer selbst mal eine Stunde später anzufangen. Wenn die Apotheke, die Notdienst hat, nicht offen ist, dann hat da kein kranker Mensch Verständnis für. Nicht einmal wenn die Tankstelle mal nicht pünktlich um sechs Uhr offen ist. Oder Rettungsdienst...Da braucht man halt auch Kollegen die man nachts um halb vier aus dem Bett klingeln kann und die dann einspringen obwohl sie bis 22 Uhr gearbeitet haben. Muss man in umgekehrter Situation dann halt auch für die tun. Funktioniert das nicht, und es kommt zu solchen Szenarien, dann muss auch schnell mal ein Mitarbeiter gehen weil er der Arbeitsbelastung nicht gewachsen ist. Bei der toten Mutter,Oma usw im Normallfall die Person die keine Doppelschicht machen will um dem Kollegen das Fernbleiben zu ermöglichen. Und beim Tier dann halt eher der Tierbesitzer.
    Niemand würde in diesen Bereichen verstehen wenn die Person, die gerade den Notfall hat, sich dann auch noch extra krank schreiben lässt oder gar Sonderurlaub einklagt. Wenn jemand anderes schon einspringt damit der Kollege kurzfristig Urlaub nehmen kann.

  • Niemand würde in diesen Bereichen verstehen wenn die Person, die gerade den Notfall hat, sich dann auch noch extra krank schreiben lässt oder gar Sonderurlaub einklagt.

    Ich möchte bitte nicht, dass Personen die Verantwortung für andere Menschen übernehmen müssen (besonders wenn es um Lebensrettung geht wie bei Ärzten etc.), arbeiten müssen, wenn sie ihren Hund 1 Std vorher halbtot in die Klinik gebracht haben. Ich habe da vollstes Verständnis für wenn die der Arbeit fern bleiben und hoffe, dass sie so vernünftig sind, dass sie das auch tun. Für viele Menschen ist ein Haustier nicht nur ein Hobby sondern auch ein Familienmitglied und dann ist der Verlust des Hundes vermutlich genauso tragisch wie der eines Verwandten oder engen Freundes.

  • Ich möchte bitte nicht, dass Personen die Verantwortung für andere Menschen übernehmen müssen (besonders wenn es um Lebensrettung geht wie bei Ärzten etc.), arbeiten müssen, wenn sie ihren Hund 1 Std vorher halbtot in die Klinik gebracht haben. Ich habe da vollstes Verständnis für wenn die der Arbeit fern bleiben und hoffe, dass sie so vernünftig sind, dass sie das auch tun. Für viele Menschen ist ein Haustier nicht nur ein Hobby sondern auch ein Familienmitglied und dann ist der Verlust des Hundes vermutlich genauso tragisch wie der eines Verwandten oder engen Freundes.

    Die Realität sieht aber leider so aus, dass du oft nur die Wahl hast zwischen dem Rettungssani der gerade seinen Hund in die Klinik gebracht hat und dem Sani, der endlich mal wieder seinen freien Tag gehabt hätte bzw gerade Feierabend hatte und nun halt doch eine "Doppelschicht" machen muss und auch dementsprechend Erholung nötig hätte.
    Klar macht der das. Aber wie gesagt: Wenn der Kollege mit Hund dann nicht seinen normalen Urlaub dafür nimmt, sondern Sonderurlaub beantragen würde oder sich krank schreiben lässt und der Kollege, der so kurzfristig eingesprungen ist dann wieder viel arbeiten muss weil ja der Kollege dann in seinen regulären Urlaub geht und wieder nicht da ist, dann gibt es da bald Mord und Totschlag.

  • Hi,


    nein, ich möchte keinen Sonderurlaub für solche Fälle und halte es auch für keine gute Idee. Wie schon oft hier erwähnt, wüsste ich nicht, wie die Hundehaltung von anderen Hobbies abgegrent werden sollte und vor allem ... warum.


    Darüberhinaus finde ich es bedenklich, immer mehr Verantwortung für den privaten Bereich auf den Arbeitgeber abzuwälzen. Wir sind doch schon einigermassen gross, wenn wir einen Job haben und sollten dafür eine andere Lösung parat haben.


    Ich bin kein AG, sonder ANin. Ich hab noch nie erlebt, dass kurzfristiger Urlaub oder Gleitzeitentnahme aus solchen Gründen ein Problem war. Wenn ein AG eine harte Linie fährt, find ich das schon blöd und kleinkariert und Grund genug, sich einen anderen Job zu suchen. Und trotzdem finde ich es schräg, davon auszugehen, dass jemand, der mit meinem Hund nix zu tun hat, den Ausfall wegen dessen Erkrankung zahlt. Dann muss es unbezahlter Urlaub sein.


    VG
    Anke

  • Seit wann stehen die empathischen fähigkeiten des Arbeitgebers über dem Gesetz ?
    Wenn du auf deine rechte als arbeitnehmer verzichtest, dann ist das deine sache. Aber das von Andern arbeitnehmern zu erwarten ist ja wohl ein schlechter witz.

  • Also ich verstehe das deutsche Tierschutzgesetz so, dass man bei einem absoluten Notfall auch hier in Deutschland dazu verpflichtet ist sein Tier behandeln zu lassen.


    Ja, aber um den Gesetz genüge zu tun, muss ich mir nicht zwei Tage bezahlten Sonderurlaub nehmen, sondern kann das Tier auch vor Arbeitbeginn zur Versorgung in der Klinik abgeben und dort zwei Tage stationär betreuen lassen.

  • Ja, aber um den Gesetz genüge zu tun, muss ich mir nicht zwei Tage bezahlten Sonderurlaub nehmen, sondern kann das Tier auch vor Arbeitbeginn zur Versorgung in der Klinik abgeben und dort zwei Tage stationär betreuen lassen.

    Über die Möglichkeit der stationäre Betreuung zu diskutieren ist reine Spekulation. Als ich damals von dem Fall gelesen habe, wurde nur erwähnt, dass die Anwesenheit der Hundehalterin am Tag der Operation und den Tag danach für das Leben des Hundes notwendig war. Da es so eine schwere Operation war, liegt es nahe, dass der Hund am zweiten Tag nach der OP auch irgendwie betreut werden musste. Hier ging die Hundehalterin ja wieder zur Arbeit.

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