Bezahlte Urlaubstage bei Krankheit des Hundes

  • Wo soll man da die Grenze ziehen? Haben die Katze, der Wellensittich und das Huhn da weniger Rechte?


    Ich denke auch, bei einem fairen Arbeitsverhältnis ist einiges machbar - aber auf die Idee, bezahlt werden zu wollen, während ich das kranke Haustier versorge (übersetzt: meinem Hobby nachgehe), würde ich echt nicht kommen.

  • Danke für eure Beiträge.


    Also ich finde ganz von der Hand weisen lässt sich das Argument nicht. Unser Tierschutzgesetz sagt ja Ähnliches.


    Im Notfall, denke ich, wird einem sowieso mehr oder minder die Entscheidung abgenommen. Wenn ich mit Newton um 6 Uhr in die Tierklinik fahren und er dort notoperiert werden muss, kann ich unmöglich um 7.45 Uhr an meinem 50km entfernten Dienstort vor der Klasse stehen.


    Ein Glück ergeben sich im Schulalltag aber immermal wieder Möglichkeiten, versäumte Stunden nachzuholen. Und da ich mich an der Schule auch sehr viel engagiere, wird da auch keiner was sagen, wenn ich mal eine Doppelstunde verpasse, weil Newton schwer erkrankt ist. Zumal er ja auch unser Schulhund ist.


    Dieses Jahr musste ich tatsächlich schonmal eine Stunde ausfallen lassen, weil ich mit Newton zum Tierarzt musste. Die Stunde habe ich dann zwei Wochen später nachholen können.


    Als Beamter hat man auch das Glück, dass man bis zu zwei Tage am Stück ohne ärztliche Krankschreibung „fehlen“ darf.


    Was mir bei dem Artikel nicht ganz klar ist... Bzw. vllt hätte man das erläutern können... In Deutschland ist es doch mehr oder minder „egal“ was ich mit meinem Urlaub mache, oder? Ich habe so und soviel Tage Urlaubsanspruch im Jahr und dann ist es doch Wurscht, ob ich das nutze um meine Pflanzen umzutopfen oder meinen Hund gesund zu pflegen?


    Einen Mehranspruch an Urlaub (wie z.B. wenn man Kinder hat) kann ich aus dem Artikel jetzt nicht rauslesen. Das fände ich auch krass, wenn das irgendwie durchkäme.

  • Wird der Hund auf der Morgenrunde vom Auto angefahren und ist schwer verletzt, dann darf ich den Hund nicht einfach zu Haus in die Wohnung legen und sagen "So, mal schauen ob du heut abend noch lebst, ich muss jetzt zur Arbeit. Schön bis 16 Uhr durchhalten, dann gehts zum Arzt". Genauso wenig wie unterlassene Hilfeleistung beim Menschen legal ist, nur weil ich aber in zehn Minuten auf der Arbeit erscheinen muss..
    Bei einem solchen Fall zu verlangen, dass man das als Überstunden abbauen verrechnet oder als Urlaubstag - ne, das fänd ich auch nicht in Ordnung.


    Geht es um die allgemeine Versorgung des kranken Tieres zuhause, weil z.B. eine OP-Wunde nicht unbeaufsichtigt gelassen werden soll - ganz klares Nein für bezahlten Zusatzurlaub. Das Hund ist ein Hobby und wenn das Tier versorgt werden muss und man es selbst nicht gewährleisten kann, dann ist sicher die Tierklinik gern bereit gegen entsprechenden Aufpreis das Tier noch stationär zu behalten.

  • Bei einem solchen Fall zu verlangen, dass man das als Überstunden abbauen verrechnet oder als Urlaubstag - ne, das fänd ich auch nicht in Ordnung.

    Aber als was soll es sonst "abgerechnet" werden? Ich würde den Teufel tun und an der Stelle was anderes verlangen. Man muss es sich ja auch nicht unnötig mit seinem Arbeitgeber verscherzen...

  • Bei einem solchen Fall zu verlangen, dass man das als Überstunden abbauen verrechnet oder als Urlaubstag - ne, das fänd ich auch nicht in Ordnung.

    Aber Überstunden abbauen - bzw. Minusstunden machen und nacharbeiten - ist doch völlig okay?


    Ansonsten sind wir ja wieder bei: Mehr Urlaubstage für Halter von kranken Hunden?

  • Ansonsten sind wir ja wieder bei: Mehr Urlaubstage für Halter von kranken Hunden?

    Warum mehr?


    Die Italienerin hat zur Pflege ihres Hundes zwei ihrer Urlaubstage genommen und hat lediglich erwirkt, dass ihr diese beiden Urlaubstage bezahlt werden. Sie hat keinen Extraurlaub bekommen, oder verstehe ich da gerade etwas falsch?

  • Um die Versorgung eines kranken Hundes geht es mir nicht. Wie gesagt: das übernehmen Tierkliniken gegen entsprechende Kosten gerne.
    Mir geht es um das Nachkommen von gesetzlichen Pflichten im Akutfall. Fährt der nicht Hundehalter morgens auf dem Weg zur Arbeit ein Reh an, darf er auch nicht einfach Fahrerflucht begehen.
    Solche Ausnahmesituationen kn denen der Arbeitnehmer nicht anders handeln darf, als stundenweise der Arbeit fern zu bleiben - und halt eben auch nicht die Möglichkeit hat die Pflicht umzulagern auf einen anderen - darf das erfüllen rechtlichere Pflichten nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers sein. Genauso wenig wie eine Aussage vor Gericht zu seinem Nachteil sein darf - da muss auch einfach bezahlt freigestellt werden, ohne Urlaub oder Überstunden.

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