Bezahlte Urlaubstage bei Krankheit des Hundes

  • Nein, glaube ich nicht. Und ich halte auch nichts davon. So stressig es auch ist, wenn der Hund krank ist.

  • Eines Tages vielleicht...
    Ich hätte dann auch noch gerne Urlaub für das Umtopfen großer Zimmerpflanzen, die Auswahl der hierfür passenden Musik und der aufwendigen Kommunikation mit der einzelnen Pflanze.
    Und vieles mehr.


    LG, Friederike

  • Was haltet ihr davon? Meint ihr, das wäre auch in Deutschland denkbar?

    Nein, ich glaube in so einer Sache Recht zu bekommen, ist ziemlich schwierig.


    Im akuten Notfall, wenn kein anderer das Tier zum Tierarzt bringen kann, ist es vielleicht notwendig von der Arbeit fern zu bleiben. Aber nicht über zwei Tage, weil der Hund krank zu Hause ist - da kann man für die Pflege auch Jemanden beauftragen oder das Tier in die Tierklinik bringen.


    Krankmelden kann man sich nicht, Erholungsurlaub muss man in der Regel vorher anmelden... die beste Lösung ist wohl, man einigt sich VOR so einem Zwischenfall mit seinem Arbeitgeber auf eine Lösung. :ka:

  • also ich weiss nicht. dann müssten letztendlich alle Hobbies gleich behandelt werden und Kollege nimmt dann 2 Tage bezahlten Urlaub weil er Angeln gehen will.

  • Naja in einem guten Arbeitsverhältnis und wenn einem der Betrieb nicht gerade um die Ohren fliegt,
    gehen sicher auch schon mal 1- 2 Tage kurzfristig und ungeplanter Urlaub.


    Ich habe das bei Pferd und Hund schon problemlos gemacht.
    Eben nicht geschwindelt, nicht selber "krankgemacht" sondern klipp und klar gesagt wieso.
    Ging immer.


    Aber wenn das ständig ist, macht da wohl keiner mit.
    Und einklagbar wäre es sicher auch nicht.

  • naja normalen Urlaub nehmen ist eines - ich dachte das ist so ein "Pflegeurlaub" - gibt es, zumindest hier in Ösiland, für Partner und Kinder. und das fänd ich schon arg komisch wenn man das für den Hund auch bekommt.
    "normalen" Urlaub mal spontan nehmen weil es Hund nicht gut geht, oder Zeitausgleich nehmen, das macht man ja eher.

  • Ist einfach eine Frage des Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und- nehmer, flexibel wär halt gut.


    Einen Rechtsanspruch: aber wirklich nicht. Hunde sind bis auf wenige Ausnahmen Luxus, unser Privatvergnügen, da hat man einfach für Pläne B- was weiß ich zu sorgen.


    Das ist ja doch noch etwas anderes als beim Partner oder Kind.


    Finde es immer gut, wenn es nach Absprache und ohne Stress auch in Notsituationen geht, mal beim Tier bleiben zu können.
    Aber einen Aspruch darauf- nein.

  • naja normalen Urlaub nehmen ist eines - ich dachte das ist so ein "Pflegeurlaub" - gibt es, zumindest hier in Ösiland, für Partner und Kinder.

    Ja, ich hatte auch an sowas wie Urlaub für das kranke Kind gedacht. Etwas, was dem Arbeitnehmer über die normalen Urlaubstage hinaus, zusteht.
    Na und das wird in D sicher nicht funktionieren. Hier wird sich ja grad schon drum gekloppt, ob sich die Wirtschaft noch einen zusätzlichen Feiertag leisten kann und das, obwohl der in Süddeutschland längst Usus ist :stock1:


    Aber ganz ehrlich: das ist ja auch überhaupt nicht tragbar. Dann bekommen Hundehalter nicht nur keine Wohnungen mehr, sondern auch keine Jobs. Wenn ich gleichwertige Bewerber habe und einer hat einen Stall voller Hunde und einer eben nicht, würde ich dann natürlich den Nichthundehalter wählen. Wenns dann damit weitergeht, dass Hundehalter natürlich nicht benachteiligt werden dürfen und für die Arbeitszeit brauchts natürlich kostenlose HuTas....


    :flucht:


    Hunde sind nunmal keine Kinder. Hunde sind Luxus und Hobby.



    Aber ich werde vielleicht mal versuchen, die Inventur meiner Hausstaubmilben auf die Zeit zwischen den Jahren zu legen und dafür bezahlte Urlaubstage zu bekommen, die nicht auf das normale Kontingent angerechnet werden. Ist schließlich wichtig und das sind ja so viele.

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