Eventuell hat die Orga nen Anspruch auf den „üblichen“ Maklerlohn nach 652, 653 BGB. Für einen Post auf einer FB-Seite ist der übliche Lohn wohl nicht vorhanden.
Das Eigentum am Hund ist auf die TE übergegangen. Falls der Vorbesitzer bereits einen Vertrag mit der Orga abgeschlossen hat, ist er ihr gegenüber eventuell zum Schadensersatz verpflichtet. Das ist aber nicht das Problem der TE.
Juristisch kommt da wohl nix bei raus.
Moralisch würde ich sagen, ist das alles blöd gelaufen, aber die Orga hat sich durch die Beschimpfungen disqualifiziert und ich würde wohl auch eher kein Geld mehr anbieten...