Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XII

  • Hi,
    es gibt verschiedene Abrechnungsmethoden, einmal nach Streitwert oder aber nach Arbeitsstunden. Was für einen Vertrag hast Du denn mit Deinem Anwalt geschlossen?


    LG


    Mikkki

  • Hm. Gute Frage @Mikkki. :???: Eigentlich habe ich ihm „nur“ diese Vollmacht gegeben.


    Es gab 2 Pflichtteilberechtigte, die bereits ausgezahlt wurden. Also erledigt.


    Es gibt noch eine Pflichtteilberechtigte, aber minderjährige, das läuft gerade.


    Mit beiden (bzw. 3) habe ich keine Probleme.


    Das große, wirklich große Problem ist die Miterbin.


    Hier wird keine Gelegenheit ausgelassen, mich zu schikanieren und entsprechend „bombardiert“ sie meinen Anwalt.


    Der wiederum ist ebenfalls ziemlich entnervt und will mir nun keine Nachrichten mehr der Miterbin (zur Kenntnisnahme) zukommen lassen, damit ich mich nicht aufrege. Und sie von nun an ignorieren.


    Also er ist, um auf deine Frage zurück zu kommen, bevollmächtigt. Aber einen richtigen Vertrag gibt es nicht.

  • was sind das denn für Zwischenabrechnungen, die du bekommst? Steht dort "nach RVG" oder "VV RVG" o.ä.? Oder steht da nur Vorschuss?


    Wenn nach RVG (also nach Gesetz) abgerechnet wird, ist es unerheblich, wie viele Mails/Nachrichten dein Anwalt beantworten muss, solang es sich bei der Sache um die selbe Angelegenheit handelt (was bei dir der Fall zu sein scheint).
    Abgerechnet wird dann nach dem Wert der Angelegenheit und daraus dann bestimmte Gebühren. Wenn du den Gegenstandswert deiner Angelegenheit weißt, kann ich dir auch ausrechnen, was du am Ende zahlen musst.


    Wurde Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart, kostet dich natürlich jedes Befassen des Anwalts mit deiner Angelegenheit etwas.

  • @l‘eau Danke für deine Antwort.


    Also die ersten beiden Pflichtteilberechtigte sind ja erledigt.
    Da hatte ich einen Betrag von x im Voraus bezahlt und den Rest, als es erledigt war.


    Jetzt wird mit einer Anwältin von Kind 3 korrespondiert. Hier gibt es auch ein Nachlassverzeichnis und Summe, die die Miterbin und ich zu zahlen haben.
    Hier zieht sich das auch, weil natürlich erstmal nur ich (als sanftes Ziel) angeschrieben wurde.
    Die Miterbin aber nicht. Die keinen Rechtsanwalt hat.



    Also auch bei Kind 3 ist die Summe klar. (Könnte ich die per pn schicken)



    Bei der Miterbin gibt es im Grunde keine Streitsumme.
    Es gibt eine Wohnung (die gerade verkauft wird) die zur Erbengemeinschaft gehört (den „Rest“ der Aufteilung hatte mein Vater testamentarisch festgehalten)


    In Bezug auf die Miterbin gab es auch eine Vorauszahlung, die schon höher war, als die der Pflichtteilberechtigten.
    Das ganze zieht sich nun seit einem Jahr.


    Und langsam bekomme ich es mit der Angst, weil ich überhaupt keine Ahnung habe, wie hoch hier mittlerweile die Kosten sind.


    @Mikkki der Rechtsanwalt hat gute Bewertungen und hat seinen Schwerpunkt im Familien- und Erbrecht. Danach war ich bei der Auswahl gegangen.

  • :???: es geht doch ingesamt nur um einen Nachlass, also einen Verstorbenen? Dann wäre mWn alles eine Angelegenheit, egal, wie viele Pflichtteilsberechtigte auftauchen.
    :???: glaub ich jedenfalls. Müsste ich mal nachschauen, wie das nochmal geregelt war...


    Du kannst auch bei deinem Anwalt nachfragen, dass er dir schreibt, welche Kosten genau auf dich zukommen.

  • @Grinsekatze1 hatte vergessen, dass sie erst 25 ist und auch psychische Probleme hat. Doch sie lässt sich nicht wirklich helfen, deshalb wurde das Gesundheitsamt verständigt.

    Wenn sie nicht mit sich reden lässt, eventuell psychische Probleme hat, kann ein Betreuer vom Gericht beantragt werden, der sich um ihre Belange kümmert und eventuell Dinge durchsetzt, die sie nicht alleine bewältigen kann. Muss aber durch ein Gericht beantragt werden, sonst wird das nichts!!

    Ich habe für einen Brief 1.000€ gezahlt, als ich die Länge des Briefes (nicht mal eine DIN A4 Seite) sah, Schriftverkehr war 1 kompletter Ordner, war ich total geschockt!!


    Vielleicht weiß @Lisa88 da Rat??

  • ich bin im Erbrecht echt nimmer drin, hab grad ein bisschen im Gesetz gewälzt und gegoogelt und korrigiere mich nun:


    Die Angelegenheit eines jeden Pflichtteilsberechtigten ist anscheinend eine eigene Angelegenheit, so dass dein Anwalt tatsächlich für jeden Pflichtteilsberechtigten einzeln abrechnen kann. Gegenstandswert dürfte dann der jeweilige Pflichtteil sein.



    @asterix99: hast du deinen Anwalt nach Zeitaufwand bezahlt oder war der Gegenstandswert so enorm hoch?
    Übrigens: nur weil das Schreiben relativ kurz war, heißt das nicht, dass der Anwalt nicht einen großen Arbeitsaufwand (Recherche-Arbeit, Einholung von Auskünften von Ämtern etc.) hatte.

  • Ich schätze, es lag am Gegenstandswert (ging um Insolvenz). Mich hat einfach nur die Kürze des Schreibens geschockt für soviel Geld!! Sicherlich ist da der Zeitaufwand auch nicht zu unterschätzen, allerdings hatte ich auch alles zusammen gefasst und kann mir nicht vorstellen, dass er den Ordner komplett gelesen hat. Auskünfte von Ämtern etc. brauchte er nicht einholen.
    Im Endeffekt war eh alles für die Katz und rausgeschmissenes Geld, aber das weiß man ja vorher nicht :ka:

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