Exfreundin will nach Jahren den Hund zurück

  • Ich bin echt verwirrt wenn ich mir den Paragraphen 1006 da durchlese.
    Der besagt also, dass weil der Hund bei mir lebt, er meiner ist?
    Versteh ich das richtig?

    In etwa. Grundsätzlich geht man erst einmal davon aus, dass dem so ist. Wenn jemand etwas anderes behauptet (also Deine Ex), dann muss sie das Gegenteil beweisen. D.h., nicht Du musst beweisen, dass der Hund Dir ist, sondern sie müsste beweisen, dass er ihr ist. Und da sie offensichtlich über keinerlei Beweismaterial verfügt (sie hat sich ja auch 2 Jahre nicht drum gekümmert), dürfte das ein aussichtsloses Unterfangen sein.

    -keine Beweise in Form von Schriftstücken, also auch keine Chance?

    Korrekt.


    -keine Kostenaufstellung machen, da das für ihre Anspüche spräche

    Jupp.



    -jede Änderung (Chip, Impfpass, Registrierung) die jetzt gemacht wird, erscheint zwielichtig, ist aber nicht unnötig?

    Impfpass hat sich ja erledigt, wäre aber m.E. kein Problem gewesen, hättest Du super begründen können. Alles was man begründen kann, ist nicht mehr zwielichtig. Im Grunde genommen hat sie Dir gedroht, Dir Deinen Hund abzunehmen.


    Es versteht sich von selbst, dass man alles tut, um das zu verhindern. Das wissen auch die Richter, gerade jene wissen das.


    Deswegen, halte es für ein Gerücht, dass es zwielichtig (vor Gericht meine ich, in solchen Dingen sind sie viel zu sachlich und noch ganz andere Dinge gewöhnt) wirken würde, wenn Du jetzt Deinen Hund chipen und registrieren lässt.


    Denn angesichts einer solchen Bedrohung, gebietet es sich förmlich, dem Hund einen Chip einsetzen zu lassen. Stell Dir vor, die Anwälte schütteln alle mit dem Kopf, erzählen ihr was von § 1006 und sie interpretiert ihn so, dass es reichen würde, Dir den Hund einfach zu klauen und schon wäre es ihrer. Kann mir keinen Richter vorstellen, der Dir daraus einen Strick drehen würde, wirklich nicht. Das deutet eher auf eine gewisse Sorge, Voraussicht, also Verantwortung.

  • Ich würde auf Mogeleien verzichten.

    Was du würdest ist ja eigentlich uninteressant.
    Um meinen Hund würde ICH mit allen Mitteln kämpfen. |)

  • Leider hast du nicht geschrieben, wo du wohnst, aber:


    - in vielen Bundesländern muss man einen Sachkundenachweis machen. Hat sie den? Kostet Geld und Zeit (könnte man ihr dann ja mal stecken, wenn es bei Euch Pflicht ist)
    - Wenn sie von Hartz 4 lebt, wie will sie dann noch den Hund versorgen? Wäre vielleicht ein Argument des Anwalts/von dir, wenn es wirklich zu einem Schriftwechsel kommen sollte. Die Tiertafeln geben nur dann Futter ab, wenn der Hund schon Eigentum des Besitzers war, bevor dieser in die Hartz 4 Notlage geraten ist. Darauf kann sie also nicht zählen.


    Wünsche Dir viel Erfolg.

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