Exfreundin will nach Jahren den Hund zurück

  • Erstelle ihr im Gegenzug eine Rechnung für die letzten zwei Jahre.

    Das klingt vll. lustig und umsetzbar, ist es aber nicht.


    Denn der TE möchte den Hund tatsächlich behalten und nicht darum pokern oder gar einen evtl. Eigentumsanspruch der Ex-Gattin mit so etwas untermauern.


    Wenn er ihr eine Rechnung für diese Kosten stellt, dann würde er quasi Ansprüche der Ex-Frau bestätigen. So, als sei er nur die Hundepension gewesen, die jetzt nicht mehr bereit ist, den Pensionsgast herauszugeben (oder auch ähnlich wie bei Mietsachen etc. pp.).


    Ob die Ex-Gattin die Rechnung begleichen kann oder nicht (bzw. will oder nicht), ist dabei nicht einmal von Belang (wenn sie durch solche Aktionen als Eigentümerin bestätigt wurde). Er hätte dann im Zweifelsfall die A-Karte, müsste auf richterlichen Beschluss den Hund abgeben. Ein Recht zur Pfändung dürfte er nicht haben. Also Essig mit der Idee: gib den Hund nur raus, bis bezahlt.


    Das geht nach meinem Wissensstand alles nur über gerichtlich erwirkte Titel und per Gerichtsvollzieher. Die dadurch entstehenden Kosten muss man auch noch vorlegen und dabei steht noch lange nicht fest, dass man letztlich Geld in die Hand bekommt.


    Wenn seine Ex finanziell nichts zu verlieren hat, tja ... fass mal einer ... in die Tasche ;)

  • Ich würde erst mal abwarten - was anderes kannst du ja sowieso nicht machen. jeder vernünftige Anwalt wird ihr das ausreden.


    Und lass dich hier nicht in die Defensive treiben oder Dinge unterstellen. Es gibt immer Leute, die sofort einen Troll vermuten. Einfach nicht drauf reagieren oder den Melde-Button drücken, mit bitte an die Mods, den Post zu löschen, in dem dir sowas unterstellt wird.


    Und auf keinen Fall lass dich dazu verleiten, allzu privates preiszugeben. Darauf wird dann gerne erst recht rumgeritten (wurde ja schon - nicht um das Kind gekümmert...). Deine Familienverhältnisse musst du hier nicht offenlegen, und auf Provokationen unterster Schublade nicht antworten, denn damit geht es dann erst richtig los.

  • Der Hund ist nicht gechipt und nein es gab damals auch nichts schriftliches als sie ihn mir "aufgezwungen" hat.


    Zitat "Ich habe dir schon mal gesagt, wenn du gehst, dann nimmst du den Hund mit!"
    Er würde ihre Tochter zu sehr an mich erinnern meinte sie.


    Ich hatte natürlich nichts dagegen und in Ihrem Zustand hätte sie sich sowieso nicht um den Hund kümmern können.
    Zumindest hatte ich starke Zweifel.


  • Hast du denn alle anderen Unterlagen? Impfpass etc? Wer ist hier als Eigentümer eingetragen?

    Um nochmal auf meine Ursprungsfrage zurück zu kommen - gibt es einen Impfpass mit eingetragenen Eigentümer? Hab keine Antwort hierauf gesehen oder vll übersehen :ka:

  • Lass den Hund doch bitte mal chippen und einen Heimtierausweis ausstellen.
    Ein Chip ist ohnehin vorgeschrieben und eine Registrierung bei Tasso sehr ratsam.

  • Der Hund ist nicht gechipt und nein es gab damals auch nichts schriftliches als sie ihn mir "aufgezwungen" hat.

    Wenn auf dem Steuerbescheid (und all den anderen Rechnungen) Dein Name steht, liegt der Vorteil klar bei Dir.

  • Wenn auf dem Steuerbescheid (und all den anderen Rechnungen) Dein Name steht, liegt der Vorteil klar bei Dir.

    Ohne juristisch versiert zu sein, würde ich dem trotzdem mal widersprechen.


    Nehmen wir mal an, die Frau hätte ihn nicht überlassen, sondern Fuzzi hätte ihn gestohlen (keine Unterstellung, nur zur Veranschaulichung genommen). Auch, wenn er in den letzten zwei Jahren alle Rechnungen und Steuern bezahlt hätte, würde es den Hund trotzdem nicht zu seinem Eigentum machen.


    Der einzige Vorteil ist somit @Fuzzi0815, dass deine Ex-Frau voraussichtlich keinen Eigentumsnachweis hat - du aber auch nicht. Ich würde also auch abwarten und schauen, was sie tut. Möglich wäre es durchaus, dass sie sich wieder an den Züchter wendet und sich eine Kopie vom Kaufvertrag geben lässt. Es klingt in meinen Ohren nicht so, als ob sie so motiviert wäre, trotzdem sollstest du diese Möglichkeit nicht außer Acht lassen.


    Nichtsdestotrotz solltest du jetzt abwarten und hoffen, dass es bei ihr nur Schall und Rauch ist.

  • Also den Impfpass und alle möglichen Rechnungen habe ich, somit hat sie gar keine Unterlagen.
    Wer die Rechnungen in den ersten 3 Jahren bezahlt hat, weiß ich nicht mehr. Mal sie, mal ich, mal meine Oma.
    Ich glaube aber (muss ich zu Haus noch einmal gucken), dass in dem Impfpass ihr Name steht.
    Aber tut das was zur Sache, wer den Hund vor fast 5 Jahren das erste mal zum Tierarzt gebracht hat?


    PS: an die "Züchterin" wird sie sich vermutlich nicht wenden können, da der Wurf keine Zucht sondern eher ein Unfall war. Die Frau von der wir ihn gekauft haben, war froh die Welpen los zu werden und hat nach fast 5 Jahren bestimmt keine Kopie mehr.

  • Termin beim TA machen und gleich am Telefon sagen, dass du einen neuen Impfpass brauchst, der alte ist verschwunden. :hust: Kann ja mal passieren... Dann auch chippen lassen und bei Tasso registrieren, je mehr Papierkram du mit deinem Namen drin hast, umso besser für den eigenen Seelenfrieden.

  • Lass den Hund chippen (bitte, sowieso immer!). Registriere den Chip auf deinen Namen bei Tasso und Findefix. Ich hoffe, du hast ne Hundehalterhaftpflichtversicherung. Falls nein, bitte auf deinen Namen abschließen, kostet im Jahr vielleicht 40-50Euro.
    Und dann lass dir zusätzlich zum neuen Chip noch nen neuen Impfpass ausstellen, in dem dein Name als Besitzer drin steht. Lass dich allein schon beim Tierarzt blicken, damit dieser dich ggf. mündlich als Halter bestätigen kann.
    Sollte es tatsächlich zur Prüfung kommen (oder es passieren noch so witzige kleine Nettigkeiten wie Anzeige beim Ordnungsamt, dass du ihn nicht ordentlich hältst oder pflegst - soll es alles schon gegeben haben), dann achte darauf, dass der Hund ordnungsgemäß geimpft und entwurmt sowie in einem guten Pflegezustand ist (weiß ja nicht, was für eine Hunderasse das ist. Gerade die kleinen Wuschel können schnell unordentlich aussehen).
    Ansonsten würde ich mich vielleicht mit einem Anwalt absprechen, inwiefern da Handlungsbedarf besteht...
    Man weiß halt nie, wie weit solche Leute gehen, wenn es ihnen ums Prinzip geht. Kann sein, dass sie ganz schnell einknickt, kann sein, dass sie daraus einen riesigen Rechtsstreit vom Zaun bricht. Wobei letzteres relativ unwahrscheinlich ist.

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