Exfreundin will nach Jahren den Hund zurück

  • Vertrag unter die Nase halten, das du auf die Summe verzichtest im Gegenzug für den Hund.

    Das würde ich jetzt lieber nicht machen ;) . Impliziert ja erstmal, dass es irgendwelche Gegenansprüche gibt.
    Wie gesagt, ohne Kaufvertrag keine Chance.

  • Wenn die Tochter nicht von ihm ist, hat er da wahrscheinlich gar keine Möglichkeiten, sich um die Tochter zu kümmern...


    Ich denke auch nicht, dass sie große Chancen hat, den Hund zu bekommen. Ich würde das erstmal ignorieren und wenn tatsächlich ein Schreiben vom Anwalt/Gericht kommt, zum Anwalt gehen.


    LG

    • Mal ganz davon abgesehen, dass es nichts zur Sache tut, möchte ich dich aufklären. Ihre Tochter war schon 4 Jahre alt, als wir uns damals kennengelernt hatten. Ich habe mich natürlich auch um ihre Tochter und nicht nur den Hund gekümmert, je schlimmer der Alkoholkonsum wurde.

    Kurz vor der Trennung habe ich meine jetzige Frau kennen gelernt.
    Sie war auch der letzte Ruck den ich brauchte um mich zu lösen.
    Sie wurde auch ziemlich schnell schwanger, weshalb ich nun Vater einer 1 Jahr und 5 Monate alten Tochter bin. Meine Frau hatte schon einen Sohn der gerade 5 Jahre alt geworden ist und der hat in den 2 Jahren schon eine gewisse Bindung aufgebaut.


    Ich hoffe ich konnte dich beruhigen.


    Allen die auf meine Frage geantwortet haben, schon einmal vielen Dank für die beruhigenden Worte. Ich werde also erstmal die Füße stillhalten.


    Auf die Frage ob ich ihr das tatsächlich zutrauen würde und ob das nicht einfach nur eine Racheaktion sei, möchte ich folgendes sagen.
    Meine Frau hatte sich vor ein paar Wochen zufällig in der gleichen Firma beworben und dadurch ist überhaupt wieder Leben in die Sache gekommen. Davor gab es Null Kontakt. Nun hat meine Frau dort angefangen und sie hat es vorgezogen wieder auf arbeitslos zu machen. Da sie damals auch schon in Hartz IV war, habe ich eben die Befürchtung, dass sie einfach zum Amt rennt und sich so einen Rechtsbeihilfeschein holt. Damit kostet sie der Anwalt ja an sich nichts. (Hatte sie damals schon wegen dem Unterhalt für ihre Tochter bei deren Erzeuger gemacht)
    Ich habe leider keine Ahnung, ob das Amt für solche Themen überhaupt solch Scheine verteilt, aber wenn, dann hat sie bestimmt wenig Skrupel irgend einen Anwalt auf mich zu hetzen.
    Ich hoffe nur, dass der ihr das Ding auf Grund vom fehlenden Kaufvertrag ausredet.

  • Es tut doch gar nichts zur Sache, was und wie die Familienverhältnisse sind und sollten auch hier nicht ausgebreitet werden.


    Die Frage war, ob die Exfreundin eine Chance hat den HUND zurück zu fordern und darüber kann man ja diskutieren! Alles andere ist nebensächlich.

  • Vorsicht, OT (ich krieg das mit dem Spoiler nicht hin)

    Deine Ex -Frau vermute ich mal hat sich beworben. Nicht deine Frau.
    Aber jetzt schon wieder auf Harz IV, wenige Wochen später, was sonst.


    etwas weniger (Ex-) Frauenbashing hier würd ich persönlich deutlich vertrauenswürdiger finden.

  • ist der Hund denn gechipt? Wer steht denn im Chip als Besitzer/Eigentümer? Und im Impfpass?


    Ohne schriftliche Nachweise (Kaufvertrag, Schenkungsvereinbarung) steht im Grunde Aussage gegen Aussage, oder? Du hast dir auch nicht schriftlich damals bei deinem Auszug geben lassen, dass sie dir den Hund überläßt, hab ich das richtig verstanden?


    Es gibt Gerichtsurteile, wo das Gericht nach einer Scheidung dem den Hund gegeben hat, der die bessere Bindung zu ihm hatte, wenn er gemeinsam gekauft wurde. Sind aber glaub ich immer Einzelfallentscheidungen gewesen.


    Ganz sicher kannst du nur sein, wenn du eine Beratung beim Anwalt einholst.

  • Ich habe leider keine Ahnung, ob das Amt für solche Themen überhaupt solch Scheine verteilt, aber wenn, dann hat sie bestimmt wenig Skrupel irgend einen Anwalt auf mich zu hetzen.

    Dazu kann ich was sagen:


    Die Beratungshilfescheine werden vom zuständigen Amtsgericht ausgestellt und das Thema um was es geht, ist glaube ich erst mal zweitrangig. Damit wird eine Erstberatung durch einen Anwalt und (außergerichtliche) Tätigkeit des Anwalts vom Staat übernommen.

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