Exfreundin will nach Jahren den Hund zurück

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgendes Problem.
    Vor ca 5 Jahren hat meine damalige Freundin ihrer Tochter zu Weihnachten einen Welpen geschenkt.
    Da Hunde aber eben nicht nur zum spielen da sind, blieb alles übrige an mir hängen.
    Ich muss dazu sagen, dass meine Ex auch sehr große Probleme mit dem Alkohol hat/hatte und sich sowieso so gut wie nie um ihn kümmern konnte.


    Das führte dann Anfang 2016 auch endgültig zur Trennung, bei der ich den Hund mitnehmen sollte.
    Natürlich viel mir das überhaupt nicht schwer, da er ja sowieso die größere Bindung zu mir hatte und ich ihn sehr in mein Herz geschlossen hatte.
    Ich wusste auch, dass er es bei mir sowieso besser hätte. Wer weiß ob sie sich im Suff um ihn hätte kümmern können. aber das nur zur Vorgeschichte.


    In den letzten 2 Jahren war dann absolute Funkstille und ich habe eine neue Frau kennengelernt und geheiratet (Vater bin ich mittlerweile auch).


    Nun nach 2 Jahren des absoluten Desinteresses kommt meine Ex auf die Idee und will den Hund wieder haben, da er ja schließlich ihrer Tochter gehört, wie sie meint.


    Der Hund ist bei mir gemeldet und ich bezahle auch seit 2 Jahren die Steuern (Hat meine Ex nie).
    Einen schriftlichen Kaufvertrag gab es damals zwar, aber der ist wohl mittlerweile weg. Die "Züchterin" (der Wurf war ein Unfall) wird auch nicht mehr aufzutreiben sein, da es ein Privatverkauf aus einem anderen weiter entfernten Ort war.


    Jetzt droht sie aber damit vor Gericht zu gehen, wenn ich ihr den Hund nicht freiwillig gebe.
    Ich sehe aber gar nicht ein, dass ich ihn auf einmal nach der ganzen Zeit wieder abgeben sollte.
    Er ist schließlich fester Bestandteil meiner Familie.


    Habt ihr vielleicht Erfahrungen aus ähnlichen Fällen wie ihre Chancen stehen?
    Ich möchte ihn nie mehr her geben und meine Kinder sowieso nicht. Ich wüsste gar nicht wie ich es ihnen erklären sollte.

  • Einen offiziellen Kaufvertrag gibt es nicht mehr, Du hast die letzten Jahre für den Hund bezahlt (Steuer usw.) und er war die ganze Zeit bei Dir.


    Ich würde jetzt mal behaupten, dass die Chancen für Deine Ex, den Hund wieder zu bekommen, sehr gering sind.

  • Vorweg - ich bin kein Jurist ;) Für eine Juristisch sichere Aussage, würde ich einen Anwalt zu Rate ziehen.


    Aber dennoch - ohne Kaufvertrag, in dem klar die Expartnerin als Eigentümer aufgeführt ist, fehlt in meinen Augen die Grundlage.
    Zudem kannst du durch deine gezahlten Steuerbeträge nachweisen, dass du die letzten beiden Jahre die Betreuung des Hundes offiziell gemeldet hast.
    Es geht schlicht darum, nachzuweisen wem der Hund gehört und wer die Rechten und Pflichten an ihm hat.
    Ein Hund ist diesem Fall schlicht eine Sache. Du hast mit den Steuern deine Plfichten am Staat erfüllt, und hast durch die Pflege des Hundes auch Sorge für ihn getragen.


    Ich persönlich denke, dass sie schlechte Karten haben wird da gerichtlich etwas zu erreichen & es wohl eher ein Druckmittel ist um ich zu überzeugen.
    Sie müsste ja erst mal nachweisen, dass der Hund vor diesen beiden Jahren in ihrem Eigentum stand, und du ihn quasi nur "geliehen" hast. Dann wäre das denke ich eine andere Sache. Was ohne Kaufvertrag aber schwierig sein dürfte. Hast du denn alle anderen Unterlagen? Impfpass etc? Wer ist hier als Eigentümer eingetragen?

  • Ich denke nicht, dass sie da rechtliche Ansprüche haben wird. Der Hund ist in deinem Eigentum, sie hat augenscheinlich keine Beweise, ihren Besitzanspruch zu festigen (z.B. schriftlichen Schenkungsvertrag). Du hast die Steuerbelege. Bei der Trennung hat sie dir den Hund überlassen. Die Chancen, dass sie Erflog haben wird, scheinen sehr gering.


    Genaues kann dir aber niemand außer ein Rechtsanwalt sagen.

  • Erstelle ihr im Gegenzug eine Rechnung für die letzten zwei Jahre.
    Ich glaube, dann werden ihr die Flausen vergehen. :lol:
    Sie müßte dann für die zwei Jahre Futterkosten, Tierarztkosten, Versicherung und Hundesteuer nebst Betreuungskosten an dich zurückerstatten.


    Ich würde mir da keine großen Sorgen machen, ohn Kaufvertrag wird sie auch vor Gericht nicht durchkommen. ;)

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgendes Problem.
    Vor ca 5 Jahren hat meine damalige Freundin ihrer Tochter zu Weihnachten einen Welpen geschenkt.
    Da Hunde aber eben nicht nur zum spielen da sind, blieb alles übrige an mir hängen.
    Ich muss dazu sagen, dass meine Ex auch sehr große Probleme mit dem Alkohol hat/hatte und sich sowieso so gut wie nie um ihn kümmern konnte.


    Ohje, das ist ja ein klassisches Beispiel, wie es NICHT laufen sollte. :verzweifelt: Aber gut für dich weil du jetzt einen tollen Hund hast!


    Ohne deiner Ex zu nahe treten zu wollen. Denkst du wirklich, dass sie vor Gericht ziehen würde? War das nicht nur ein Versuch, dich einzuschüchtern? Etwas androhen und dann tatsächlich auch machen sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Und wenn sie sich nicht um den Hund gekümmert hat, denkst du sie wird wirklich den Aufwand betreiben und vors Gericht gehen damit? Ich hab das zwar noch nie gemacht aber das ist bestimmt auch mit viel Mühe verbunden... Ob sie sich das wirklich geben will, bezweifle ich nach deinen Schilderungen ein wenig.


    Evtl ein Racheversuch weil du ein neues Leben ohne sie angefangen hast? (Reine Spekulation meinerseits...)

  • Blöde Situation. Würde mir da aber keine Sorgen machen. Zu Deinen Gunsten greift die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB, da Du Besitzer des Hundes bist.
    Ohne Kaufvertrag wird sie das nicht widerlegen können. Selbst wenn, deutet viel auf eine Schenkung (und nicht auf eine Leihe, das wäre blöd) hin, da Du ja selbst den "Unterhalt" bezahlt hast.
    Rein vorbeugend könntest Du sie noch darauf hinweisen, dass Du nach 2 Jahren Futter, Tierarzt, Steuern,... auch einen ordentliche Verwendungsersatzanspruch gegen sie haben würdest ;) .

  • Liste für die ganzen Jahre die Ausgaben für " ihren " Hund auf, die du bezahlt hast. Steuer, Versicherung, Tierarztkosten, Körbchen, Spielzeug, Leine+Halsband, Futter, Leckerlies und sonstige Ausgaben wie Pflege, Aufwandsentschädigung und Hundebetreuung pro Tag/Nacht/Stunde = Euro/pro Stunde.
    Da wird eine ganze schöne Summe zusammen kommen, die sie dir für die Zeit schuldet, ist ja " ihr " Hund :ugly:
    Präsentiere ihr die aufgelistete Rechnung mit einer Frist zur Zahlung der Ausgaben, ansonsten behältst du dir vor den Hund zu behalten um einen Teil ihrer Schulden zu tilgen und abzudecken.
    Vertrag unter die Nase halten, das du auf die Summe verzichtest im Gegenzug für den Hund.

  • Gegen die Ex bzw. ihr Recht am Hund spräche auch, dass ihr das erst nach zwei Jahren einfällt.
    Hättest du dir den Hund gegen ihren Willen unter den Nagel gerissen, hätte ihr das ja schon lange vorher einfallen müssen.


    Ich denke, du brauchst dir da überhaupt keine Sorgen zu machen.


    Zum einen war die Drohung vermutlich ohnehin nur heiße Luft, zum anderen stünden ihre Chancen sehr schlecht.


    Du könntest sie auch mal darauf hinweisen, dass sie, im Falle dass sie eine Gerichtsverhandlung verliert, die gesamten Gerichtskosten (also auch die deines Anwaltes!) zu tragen hätte... ;)

  • Jetzt droht sie aber damit vor Gericht zu gehen, wenn ich ihr den Hund nicht freiwillig gebe.


    Ich schließe mich an... ignorier es erstmal einfach...
    Sollte sie tatsächlich vor Gericht gehen, wird sie schlechte Karten haben und dann reicht es immer noch sich anwaltlichen Beistand zu suchen.

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