Einreise in Dänemark mit Mischlingshündin / Gentest

  • Mich interessiert auf jeden Fall das Ergebnis Deiner Anfrage.


    Wir haben uns nämlich seit Eddie auch nicht mehr getraut. Ich finde zwar gar nicht, dass der aussieht wie ein "Anscheinshund" (nettes Wort), aber ich hab mir das zu ihm hier in D ja schon anhören dürfen. Und wir wissen ja nicht wirklich was er ist, geschweige denn, dass wir da irgendein Papier hätten.

  • Mir persönlich ist die Einreise nach Dänemark mit meinen Mischlingen auch zu heiß.


    Die Wahrscheinlichkeit, das sich jemand um die beiden scherrt ist sehr gering aber wenn ich doch zur falschen Zeit, am falschen Ort den falschen Polizisten treffe bezahlen sie im worst case mit ihrem Leben.


    Für mich persönlich habe ich beschlossen, das es reichlich andere gut erreichbare Urlaubsziele gibt so das ich dieses Risiko nicht eingehen muss.


    Ich kenne aber auch reichlich Leute mit Mischlingen die regelmäßig nach Dänemark fahren und noch nie schlechte Erfahrungen gemacht haben. Auch nicht wirklich vertägliche und schlecht erzogene Hunde sind bisher immer Heim gekommen.

  • Ich hab noch keine Antwort erhalten. Vielleicht antworten die aber auch gar nicht auf Mails, die in Englisch verfasst sind. Wenn nach einer Woche nix kam schick ich mal einen Brief auf dänisch. Ich lass euch wissen, wenn es was neues gibt.


    Jetzt hab ich gelesen, dass es ähnliche Bestimmungen auch für Norwegen und Frankreich gibt. Durch Frankreich darf man nichtmal durchreisen. Das ist doch echt bescheuert. Vor allem wenn überhaupt nicht sicher ist, was beim Mischling alles drin ist. Kann ich jetzt in alle meine Lieblingsurlaubsländer nicht mehr fahren, solange Feti da ist? An sowas denkt man echt nicht, bevor man sich einen Hund anschafft. :fear: Sorry, aber das regt mich gerade auf. Bin ich sicher nicht die erste...

  • Das mit Frankreich weiss ich , wir haben unsere Hunde betreuen lassen als wir den Welpen geholt haben . Für uns gibt es auch keinen Urlaub in Frankreich :/

  • bist du wirklich umfassend informiert, wie es in Dänemark mit Hunden läuft? Info z.b. hier Tierschutzexperten raten vom Urlaub mit Hund in Dänemark ab - hundund

    Ich kann's echt nicht mehr hören.... :rotekarte:


    Ich muss mich in D genau so an Gesetze halten wie in DK. Wenn ich das mache, passiert dem Hund in DK absolut nichts. Wenn bestimmte Rassen nicht erlaubt sind, dann reise ich mir diesen eben nicht ein. Wo Leinenzwang ist, kommt eben die Leine dran.
    Eine Bekannte war mit ihrem rüden, der aggressiv auf andere Hunde reagiert und dann auch beschädigend beißt in DK - oh Wunder der Hund lebt immer noch.


    Dieses Panikmache geht mir so auf die Nerven. Es gab soweit ich weiß noch keinen Fall bei dem ein Tourihund getötet wurde. Am meisten kreischen die Leute, die noch nie einen Fuß auf dänischen Boden gesetzt haben. Als würden gleich hinter der Grenze jeder böse guckende Hund erschossen.

  • Ich kann's echt nicht mehr hören.... :rotekarte:
    Ich muss mich in D genau so an Gesetze halten wie in DK. Wenn ich das mache, passiert dem Hund in DK absolut nichts. Wenn bestimmte Rassen nicht erlaubt sind, dann reise ich mir diesen eben nicht ein. Wo Leinenzwang ist, kommt eben die Leine dran.
    Eine Bekannte war mit ihrem rüden, der aggressiv auf andere Hunde reagiert und dann auch beschädigend beißt in DK - oh Wunder der Hund lebt immer noch.


    Dieses Panikmache geht mir so auf die Nerven. Es gab soweit ich weiß noch keinen Fall bei dem ein Tourihund getötet wurde. Am meisten kreischen die Leute, die noch nie einen Fuß auf dänischen Boden gesetzt haben. Als würden gleich hinter der Grenze jeder böse guckende Hund erschossen.

    Also ich hätte jetzt keine Angst, dass der Hund gleich getötet wird. Ich wollte mich nur informieren und dachte, Dogforum weiß sicher mehr. Von Panikmache halte ich nämlich auch nicht viel.
    Wenn aber die Gefahr besteht, dass ich Stress bekomme, weil mein Hund aussieht wie einer, der nicht erlaubten, finde ich es schon besser vorher abzuwägen. Und ich „möchte“ mich ja an die Gesetze von dort halten, sonst würde ich einfach fahren. ;) Doof finden darf ich sie aber trotzdem.

  • Wenn aber die Gefahr besteht, dass ich Stress bekomme, weil mein Hund aussieht wie einer, der nicht erlaubten, finde ich es schon besser vorher abzuwägen. Und ich „möchte“ mich ja an die Gesetze von dort halten, sonst würde ich einfach fahren. Doof finden darf ich sie aber trotzdem.

    Natürlich darfst du es doof finden, finde ich auch, das auch in vielen anderen Ländern! ;)


    Ich bin ja gerade vor Ort (für wundervolle 4 Wochen) wie schon viele, viele Jahre vorher und eins rate ich dir, höre nicht auf die Panikmache, ganz viel stimmt einfach nicht!!!!!!!! :roll: Die am lautesten Schreien und Stimmung machen, waren noch nie hier.


    Es ist ein wunderschönes Land, die Dänen super freundlich, das auch zu Hunden. Als wir hier ankamen wurde unsere Bande mit Doggy Boxen begrüßt ... jamjam. :D


    Unsere Hunde laufen immer frei am Strand, ist ja auch noch Nebensaison und sie hören natürlich, ansonsten geht es auch gut an der Schlepp. Die Strande an der Nordsee sind breit, da kommt man sich nicht in die Quere, auch gibt es tolle Wanderwege und eingezäunte Waldgebiete extra für Hunde.


    In den 14 Jahren wurde wir genau einmal kontrolliert und nur Fussel, weil er auf der Rückbank in der Box sichtbar saß.


    Das du dich an das dänische Amt, geht eventuell auch über die deutsche Botschaft, ist schon richtig und ich könnte deinen Mischling nun auch nicht wirklich einschätzen. Mal sieht er eher aus wie ein Jagdpinscher (wegen der langen Schnauze), dann wieder ein wenig nach Staff etc. :ka:


    Ich setze nachher noch Bilder in den Dänemark Thread! ;)


    LG aus dem wunderschönen, sonnigem Dänemark!!! :winken:


    Sabine

  • Also ich hätte jetzt keine Angst, dass der Hund gleich getötet wird. Ich wollte mich nur informieren und dachte, Dogforum weiß sicher mehr. Von Panikmache halte ich nämlich auch nicht viel.Wenn aber die Gefahr besteht, dass ich Stress bekomme, weil mein Hund aussieht wie einer, der nicht erlaubten, finde ich es schon besser vorher abzuwägen. Und ich „möchte“ mich ja an die Gesetze von dort halten, sonst würde ich einfach fahren. ;) Doof finden darf ich sie aber trotzdem.

    Mein Post bezog sich auf den zitierten Artikel ;)

  • Ich geb hier mal ein kleines Update:


    Auf meine Mail hat bis heute niemand reagiert. Eine Mitarbeiterin an der Service-Hotline der Ferienhausvermietung hat mir angeboten, meinen Brief auf dänisch zu übersetzen. Das wir jetzt gemacht und dann schicke ich alles etwas offizieller nochmal per Post nach DK. Mal sehen, ob ich dann eine Antwort erhalte.

  • Heute kam doch noch eine Rückmeldung aus der dänischen Botschaft.
    Ich finde es seltsam, dass es keine klare Richtlinie gibt, aus der hervorgeht welche Dokumente als Nachweis gültig sind. Es ist einfach nicht klar definiert. Ich hatte nachgefragt, welche Dokumente ich alternativ zu einer Ahnentafel, die es für Mischlinge ja nicht gibt, mitführen kann, damit es nicht zu Problemen kommt. Ich habe auch nachgefragt, ob ein Gentest als Nachweis in Frage kommt.


    Ich frag auf jeden Fall jetzt nochmal beim Tierarzt nach, aber der kann ja auch nicht in die Gene des Hundes reinschauen... :???: Ich könnte also nur darauf hoffen, dass unser wirklich lieber Tierarzt mir ein Pamphlet schreibt, aus dem hervorgeht, dass Feta ein Mischling aus Foxterrier und OEB ist. Betrug also. Denn niemand weiß es so genau. |)


    "wie zum Beispiel Registrierungsnachweise, entsprechende Informationen im Hundeausweis o.ä. " (siehe unten in rot) - Bedeutet das, die Anmeldung bei der Steuer und der Impfausweis könnten schon reichen als Nachweis? Da steht Foxterrier / OEB Mix drin.


    Zitat

    Leider können wir nicht viel mehr machen, als Sie auf die Hinweise auf unserer Homepage zu verweisen, die Sie wahrscheinlich schon kennen (Die dänische Hundegesetzgebung). Obwohl Sie ja schreiben, dass es keine Ahnentafel für Ihren Mischling gibt, können wir Ihnen nur raten, sich vor Ihrer Reise an einen Tierarzt zu wenden, um eine Erklärung zur Abstammung des Hundes zu erhalten. Sie finden hierzu auch Informationen unter dem Link zur Homepage unter der Rubrik "Die Dokumentationspflicht".


    Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünschen Ihnen einen schönen Urlaub.


    Die Dokumentationspflicht
    In der Praxis ist es die dänische Polizei, die die Regeln des Hundegesetzes umsetzt. Bestehen Zweifel, inwiefern ein Hund einer verbotenen Rasse oder einer Kreuzung dieser angehört, kann die dänische Polizei Dokumente bzgl. der Rasse oder des Typs des Hundes verlangen. Bringen Sie deswegen Dokumente zur Rasse des Hundes mit – beispielsweise ein Stammbuch, eine Stammtafel oder Erklärungen zur Abstammung des Tieres.
    Diese Erklärungen können nicht allein auf einer Einschätzung des Aussehens und des Betragens des Hundes basieren. Im Gegenteil geht es um die Klärung bezüglich der familiären Abstammung des Hundes. Es ist nicht notwendig, dass die Erklärungen von Fachpersonal wie beispielsweise Tierärzten ausgearbeitet wurden.
    Es ist zu beachten, dass die oben genannten Dokumente Beispiele sind. Auch andere Formen der Dokumentation können nach konkreter Einschätzung ausreichend sein – wie zum Beispiel Registrierungsnachweise, entsprechende Informationen im Hundeausweis o.ä.
    Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Polizei in einem ersten Schritt – beispielsweise auf Grund des Aussehens des Hundes oder auf Grund von Informationen des Besitzers oder anderer – nachvollziehbare Gründe anführen muss, dass es sich um einen Hund handelt, der unter das Verbot fällt, bevor die notwendigen Dokumente eingefordert werden können, die belegen, dass der Hund nicht vom Verbot betroffen ist.
    Die Polizei kann also nicht Dokumente für die Abstammung des Hundes einfordern, wenn es dafür keinen triftigen Grund gibt, beispielsweise wenn der Hund gar nicht einem verbotenen Hund ähnelt.
    Die Polizei wird normalerweise eine Frist setzen, bis zu der die
    entsprechenden Dokumente vorgezeigt werden müssen. Sollte die Polizei
    feststellen, dass der Hund einer verbotenen Rasse angehört und dass er
    deswegen eingeschläfert werden muss, erhält der Besitzer zunächst die
    Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern. Darüber hinaus hat der
    Besitzer die Möglichkeit, bei der dänischen Polizei gegen die
    Entscheidung Klage einzureichen. Eine rechtzeitig eingereichte Klage hat
    dann aufschiebende Wirkung.

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