Der "gefährliche" Hund

  • Weil der Führerscheinthread hier nicht verlinkt wurde. Man also unter Umständen gar nichts davon mitbekommen hat.

  • Im Fall Chico gab es aber sinnvolle Absicherungen. Haette das Amt nicht diesen Fehler gemacht, waere der Hund eingezogen wurden. Und sorry, aber keine Regeln der Welt verhindern Fehler durch Menschen!

  • Unüberlegt, nicht zu Ende gedacht trifft auf deine Ideensammlung zu Bullimami, aber nicht hart!


    Es muss nichts unternommen werden, nach meinem Dafürhalten zumindest nicht!
    Aber es darf auch keineswegs verschlimmbessert werden!

  • Aber eins noch @HollyAussie, für mich kann auch von einem Chi eine potenzielle Gefahr für ein Baby oder Kleinkind ausgehen. Einem Freund von mir wurde als kleiner Junge von einem Dackel in die Lippe gebissen, die Narbe trägt er heute noch

    Du hattest Lebensgefahr geschrieben.
    Eine Narbe kann auch durch einen Kaninchen Biss oder Hamster Biss entstehen.
    Eine Katze kann sogar weit mehr als nur eine Narbe hinterlassen - siehe ein paar Beiträge weiter oben.


    Ich bin nicht der Meinung, dass Hunde egal welcher Größe, harmlose Stofftierchen sind. Deine Argumentation mit der Lebensgefahr und gleichzeitig die Forderung die Liste abzuschaffen ging nur nicht auf.

  • Von einem Chi auch nicht.


    Wenn man mit potentieller Lebensgefahr argumentiert, schließt das zwangsläufig Rassen aus. H

    Das würde ich so nicht sehen, auch ein Chi kann z.B. bei einem Kleinkind enormen Schaden verursachen.
    Meine Freundin hat ja einen Staff und einen Chi. Ihr Kleinkind kneift schonmal die Hunde, der Staff sucht dann das Weite, während der Chihuahua zuschnappt.
    Wenn der richtig trifft, kann bei so einem kleinen Kind auch Lebensgefahr bestehen.

  • Es ist nicht böse gemeint!


    Aber:


    Was, wenn (verallgemeinre jetzt bewusst) der Halter noch gar nicht mitbekommen hat, dass sein Hund unter Schmerzen leidet?
    Viele leiden lange still. Auch Katzen.
    Und es gibt viele Menschen mit vielen Gründen, die sogar augenscheinliche Beschwerden ihrer Tiere lange ignorieren.


    Das alles gibt es und kann nie im Vorfeld vermieden werden.


    Und der letzte Absatz:


    Auch verallgemeinert: ja, das liest man auch die Tage sehr oft.
    Aber warum bezieht man das denn sofort auf die mitgeführten Hunde, weil Leute gucken?
    Und warum glauben so viele, für den Rest der Bevölkerung (sogar MIT Hund) wäre das Thema „Chico“ allgegenwärtig?


    Ne. Sorry.


    Wenn man mal bedenkt, dass es über 80 Millionen Menschen in Deutschland gibt, sind selbst die abgezogenen Kinder und Alten (ohne Internet) nur ein Rötzchen auf dem Asphalt, der sich mit diesem Thema beschäftigt.


    Und dafür, dass es über äh...8 Millionen Hunde gibt in deutschen Haushalten (ist die Zahl richtig?) funktioniert es sowohl von Seiten der Menschen als auch der Hunde, sehr gut.


    Ausnahmen bestätigen die Regel.
    Wie ÜBERALL

  • Moment mal, es wird doch hier diskutiert was oder wie man was verbessern oder besser machen könnte. Ich z. B. bin für die Abschaffung der verdammt nochmal völlig absurden Liste, da meiner Meinung nach von jedem Hund eine Gefahr ausgehen kann ob lebensgefährlich oder nicht. Irgendwie muss man doch aber lt. Öffentlichkeit etwas ändern und sorry aber nur mit Hundefuhrerschein wird das nicht funktionieren, es muss mehr geregelt werden. Hier ein kleiner Auszug aus dem bis dato bestehenden Gesetz der Pfälzer:





    Auflagen für Listenhunde (“gefährliche Hunde”) in Rheinland-Pfalz

    Hundeverordnung in Rheinland-Pfalz:
    Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004
    Zuständigkeit: Innenministerium
    Folgende Rassen und Kreuzungen gelten als “gefährliche Hunde
    Haltungsbedingungen für Listenhunde (“gefährliche Hunde”) in Rheinland-Pfalz

    • Die Haltung eines gefährlichen Hundes ist erlaubnispflichtig.
    • Für die Erlaubnis muss der Halter volljährig sein, die erforderliche Sachkunde (Sachkundeprüfung) und Zuverlässigkeit (Auskunft durch Bundeszentralregister und Stellungnahme der Polizeidienststelle) besitzen sowie ein berechtigtes Interesse (z.B. Bewachung) haben.
    • Bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit hinsichtlich möglicher psychischer Erkrankungen oder einer vermuteten Drogensucht, kann die Behörde auf Kosten des Antragsstellers ein fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten fordern.
    • Für die Erlaubnis zur Haltung muss eine Haftpflichtversicherung für den Hund abgeschlossen werden (Mindestdeckungssumme 500.000 Euro bei Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden).
    • Gefährliche Hunde sind in sicherem Gewahrsam – ausbruchsicher – zu halten.
    • Gefährliche Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.
    • Der Nachweis über die Kennzeichnung (eine Bescheinigung des Tierarztes/der Tierärztin) muss der Behörde vorgelegt werden.
    • Der Hund darf nur von volljährigen Personen, die gemäß des Gesetzes die erforderliche Zuverlässigkeit zur Haltung/zum Führen eines gefährlichen Hundes besitzen, beaufsichtigt oder geführt werden.
    • Eine Person darf gleichzeitig immer nur einen gefährlichen Hund führen.
    • Außerhalb des Grundstücks/der Wohnung müssen gefährliche Hunde angeleint werden und einen Maulkorb tragen.

    Meine Idee also hinsichtlich Führungszeugnis ist also gar nicht mal so blöd.


    Nicht schön so diffamiert zu werden gell?


    Ob und wie die Ämter das umsetzen ist deren Problem, bei uns hier läufst nicht mit nem Staff durch die Stadt ohne angehalten zu werden, der ist ruckzuck einkassiert

  • Es sagt auch keiner, dass die Listen sinnvoll sind. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass deine Idee sinnvoll ist.
    Du selber kannst nicht mal die Fragen beantworten die dazu kamen. Wie soll das also Stand halten?

  • Es muss nichts unternommen werden, nach meinem Dafürhalten zumindest nicht!


    Richtig, es müssten nur die bereits bestehenden Gesetze und Verordnungen umgesetzt werden.


    Schon vor dem Fall Volkan hatte man alle rechtliche Mittel die man brauchte, um einen gefährlichen Hund ungeachtet seiner Rasse aus dem Verkehr zu ziehen. Nur haben die Ämter damals wie heute nicht richtig reagiert und sind ihren Aufgaben nicht nachgekommen.


    Man braucht keine neuen Regelungen und keine neuen Gesetze, es würde schon reichen, die bestehenden konsequent durchzusetzen.

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