Hallo :)
Mir ist die Tage mal etwas durch den Kopf gegangen, worauf ich keine Antwort finden konnte.
Nehmen wir mal an Person A leidet an Depressionen und/oder Flugangst, ihr behandelnder Arzt hat ihr
einen Hund empfohlen.
Diese Person holt sich dann tatsächlich den Hund und merkt wie gut er ihr tut, ihre Depressionen legen sich
in Anwesenheit des Hundes und das allgemeine Befinden verbessert sich durch das Tier deutlich.
Ich habe irgendwo mal gelesen das man solche Hunde dann "Comfort-Dogs" nennt.
Nun aber die eigentliche Frage nach der rechtlichen Seite:
1. Wie verhält es sich mit der Hundesteuer? Diese fällt ja für Therapiehunde weg oder ist ermäßigt.
2. Dürfte sie den Hund auch mit ins Flugzeug nehmen? Ohne Hund wäre ihr der Flug aufgrund der Erkrankung
ja nicht möglich.
Wie kann Person A nachweisen, dass sie den Hund wirklich aus medizinischen Gründen benötigt?
Reicht hier ein einfaches Attest des Arztes aus, oder muss sie und/oder der Hund spezielle Prüfungen
und Tests absolvieren?
Vielen Dank und liebe Grüße :)
PS: In den USA ist sowas scheinbar einfach online möglich.
Siehe: Hier