Selbständig machen geht von heute auf Morgen, man hört einfach auf zu arbeiten und meldet sich als selbständig erwerbend an. DAS ist nicht das Problem.
Ja, als CH -Staatbürger.
Als EU-Bürger ohne Aufenthaltsbewilligung in der CH, nein, geht das nicht so einfach .
Ohne Arbeitsvertrag (oder entsprechendes Einkommen) keine Aufenthaltsbewilligung, ohne Aufenthaltsbewilligung keine Arbeitsbewilligung, ohne Arbeitsbewilligung keine Selbstständigkeit und keine Wohnsitzanmeldung für die CH.
Das meinte ich mit "geht nicht" .