Beißerei angeleinter vs. nicht angeleinter Hund

  • Hallo!
    Wir sind neu hier, Irmchen und ich, weil wir ein Problem haben.


    Irmchen ist kein Kind von Traurigkeit und hat sich schon mal gekloppt - ohne ernstere Konsequenzen bisher. Wir trainieren sehr viel mit ihr, 3x/Woche auf dem Hundeplatz. Nasenarbeit ist auch dabei. Wir sind gerade in der Vorbereitung zur Begleithundeprüfung, wir ziehen ihr auch mal n MK als Training an, oder auch, wenn wir wissen, dass viele freilaufende Hunde unterwegs sind. Vorsicht ist besser, als Nachsicht. Aber auch Freiläufer, die ihr den sitzenden Hintern mit der Nase heben, während sie nichts machen darf, haben wir schon überlebt.


    Sie hasst aber einen Hund - und er sie auch. Dieser Hund ist der Nachbarhund und das Frauchen ist vollkommen beratungsresistent. Der Hund läuft dauernd (täglich!) frei durch die Siedlung. Er ist gemeindebekannt, aber noch nie hat jemand etwas unternommen. Gestern hat es nun, nach fast einem Jahr und mehreren Attacken von ihm, geknallt. Die Hunde sind etwa gleichgroß, ich kann mir aber vorstellen, dass seine Blessuren schlimmer sind, als Irmchens.


    Wir haben heute gleich die Behörden informiert. Auch andere Nachbarn haben schon mehrfach erfolglos mit der Frau gesprochen.


    Jetzt ist meine Frage: Was kommt auf uns zu, wenn Irmchen ihm doch einiges verpasst hat? Kann uns der Hund wegen eines Vorfalls weggenommen werden? Mit MK-Zwang und Steuererhöhungen könnte ich, trotz der Ungerechtigkeit, leben. Hauptsache, sie macht ihr Grundstück endlich ausbruchsicher, zum Wohle aller.


    Ich will nicht den Märtyrer spielen. Ich weiß, wie Irmchen hochdrehen kann, weswegen sie nie ohne Leine läuft. Aber auf dem Hinweg war der Hund nicht zu sehen und auf dem Rückweg schoss er auf einmal hinter dem Carport unserer Nachbarn (andere Nachbarn, unsere Auffahrt) hervor. Dort war er vorher noch nie. Mein Mann hatte sie an der Leine (ca. 1,20m) und hat nicht damit gerechnet, keine Frage: unvorsichtigerweise.


    Hat jemand Ahnung von der Rechtslage?

  • Ach ja: dem Hund wird übrigens einfach nur die Terrassentür aufgemacht. Frauchen kommt nur raus, wenn er bellt oder wenn er zu lange weg ist. Auch dieses Mal kam sie erst, als die Auseinandersetzung vorbei war.


    Trotzdem mache ich mir Vorwürfe. Der arme Hund! Irmchen Blessuren sind, wie gesagt, nur leicht.

  • Trotzdem mache ich mir Vorwürfe.

    Würde ich nicht! Dein Hund war angeleint und wurde angegriffen. Sie hat sich gewehrt. Wo ist da das Problem?


    Wenn mein Hund angegriffen würde, würde ich sogar die Leine fallen lassen, damit sie sich wehren könnte.


    Ihr habt nichts zu befürchten, ich würde aber den Vorfall der Versicherung melden, damit der Schaden reguliert wird.

  • Ich hatte, weil ich eine Weile ein Problem mit einer unangeleinten Malimixhündin hatte, die auch über die Strasse lief um meine Hündin zu verkloppen, mal beim Ordnungsamt angerufen und nachgefragt, was passiert, wenn meine Hündin (angeleint) die andere Hündin (freilaufend) verletzt, es ging also um die Schuldfrage.


    Die Antwort der netten Dame war, dass der, dessen Hund angeleint ist, NICHT die Schuld an dem Vorfall hat.
    Der Hundehalter des angegriffenen Hundes müsste zwar im Prinzip die Leine loslassen, um sich nicht selbst zu gefährden, da das aber dazu führen kann, dass andere Verkehrsteilnehmer (Hunde laufen sich prügelnd auf die Strasse) verletzt oder involviert werden, ist nachvollziehbar, dass das nicht getan wird.

  • Die Schuldfrage ist irrelevant.


    Von einem Hund der so reagiert, geht potentiell eine erhöhte Gefährdung aus. Dies kann das Ordnungsamt dazu nutzen, die Gefährlichkeit des Hundes überprüfen zu lassen (Wesenstest) und bis zum Vorliegen des Ergebnisses besondere Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung zu erlassen. Also Maulkorb- und Leinenzwang. Wie wahrscheinlich das ist, liegt am Ordnungsamt und Bundesland. Kommt unserem OA ein solcher Vorfall zu Ohren, wird exakt das passieren.


    Haftung hat ebenfalls nichts mit der Schuldfrage zu tun. Stichwort Gefährdungshaftung. Du haftest stellt dein Hund was an. Der andere Hund hat allerdings dasselbe „Problem“. In der Regel lösen die Versicherungen das unter sich, dass geht von 50/50- 100%. Selten zahlt eine Partei 100%. Achtung, bei anteiliger Haftung darf deine Tierhalterhaftung kündigen.


    Du siehst, mit „nicht Schuld“ kann man sich bei Hunden den Hintern wischen.

  • Gibt es bei euch innerorts eine Leinenpflicht?
    Bei uns ist das so und ich habe vor einigen Jahren einen ständig freilaufenden Australian Cattle Dog angezeigt, nachdem er meinen angeleinten Hund im Ort angegriffen und verdroschen hatte.
    Das Ordnungsamt bat darum, jedes Mal informiert zu werden, wenn der Kerl wieder ohne Leine die Straßen unsicher macht, gerne per E-Mail und mit Datum, Uhrzeit, genauer Ortsangabe und am liebsten mit einem Beweisfoto versehen.


    Ich hatte die Halter anschließend über meine Anzeige informiert und ihnen auch mitgeteilt, dass ab jetzt das Ordnungsamt sofort eine Benachrichtigung erhält, wenn ich den Kerl freilaufend im Dorf sehe.


    Was jahrelang auf Grund der Uneinsichtigkeit der Halter ein Problem für viele Hundebesitzer bei uns im Ort war, hatte sich mit dieser einen Anzeige und den angedrohten Folgeanzeigen von jetzt auf gleich gelöst. Die Leute haben nämlich einen netten Brief vom Ordnungsamt erhalten, in dem sie auf ihre Pflichten hingewiesen und die Konsequenzen bei wiederholter Nichteinhaltung aufgezeigt wurden.


    Ich war damals selbst überrascht, nachdem alles Reden und Bitten so lange vergeblich war, aber das Bewusstsein, nun aktenkundig zu sein, hatte offensichtlich durchschlagende Wirkung.

  • Wie @Rikah schon gesagt hat, ist es (für die Versicherung zumindest) vollkommen egal wer Schuld ist. Da greift die sogenannte Gefährdungshaftung. Normalerweise wird der „Schaden“ 50-50 geteilt. Das werden dann die Versicherungen untereinander ausmachen.


    Da dein Hund angeleint war und der andere nicht, könnte ich mir vorstellen, dass evtl anders geteilt wird.


    Aber wenn dein Hund den anderen Hund auch „beschädigt“ hat, wird deine Versicherung zahlen müssen.


    Newton wurde auch mal angeleint von einen freilaufenden Hund „gebissen“. Da hat dessen Versicherung alles übernommen. Wobei halt nur Newton verletzt war und der andere nicht.

  • Ich wäre in Zukunft aber sehr vorsichtig. Wenn der Angreifer auch eine Hündin ist und die beiden sich nochmal zu Nahe kommen sollten, kann das sehr böse ausgehen.
    Ein ernsthafter Kampf zwischen zwei Hündinnen, die sich das zweitemal in die Wolle kriegen, ist richtig gefährlich.


    Von daher würde ich die Nachbarn anzeigen! Der Hund darf auf keinen Fall unbeaufsichtigt draussen rumlaufen.

  • In der Regel lösen die Versicherungen das unter sich,

    Das werden dann die Versicherungen untereinander ausmachen

    Nur ganz kurz dazu, weil ich es dauernd höre und lese und es dadurch nicht richtiger wird. :klugscheisser:


    Was Haftpflichtansprüche anbelangt, regeln Versicherer so gut wie nichts 'unter sich'.


    Beide Seiten müssen gesondert Ansprüche an den jeweilig anderen VR stellen. Jeder Versicherer entscheidet für sich, wie er die Haftungslage beurteilt.

  • Wow, Ihr seid aber schnell. Toll, danke!!


    Das mit der Versicherung, oder dass wir ggf. zahlen müssen ist in Ordnung.


    Mich würde aber interessieren, was und vom Amt an Maßnahmen erwarten könnte.


    Am Telefon meinte eine Dame, dass es von Irmchen Notwehr war. Weiß aber nicht, ob das voll gilt, oder an Verletzungsgraden gemessen wird!? Sie hing wohl ganz schön an dem anderen Hund.

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