Wir stehen zu den Schäden von unseren Hunden, von unseren Katzen und von unseren Pferden.
Das finde ich super!
die 20/40 Regelung besagt - meines Wissens - ob man einen Sachkundenachweis machen muss oder nicht. Bei der Haftpflicht ist das jedoch egal.
@just2dun
was hat jetzt das eine mit dem anderen zu tun?
Man muss es auch nicht hinnehmen, wenn die Katze regelmäßig in den Garten/in das Gemüsebeet kotet.
Man muss auch keine unzumutbaren Schäden dulden. Zumutbar ist z.B. Scharrspuren im Garten, ein paar Pfotenspuren auf der Terrasse.
LG
Sacco
Danke! Ich finde das echt gut, dass du das als KH auch so siehst!