Sachkundenachweis aufgrund fehlenden Impfschutzes verweigert

  • Meine Gassigeherin musste einen Sachkundekurs belegen weil mein Hund aufgrund eines Vorfalls als gefährlich eingestuft wurde. Die Prüfung hat sie auch erfolgreich, bei einer Tierärztin vor Ort, absolviert. Nun musste ich heute selbst noch einmal vorstellig werden um den Nachweis einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung zu erbringen - was völlig ok ist.


    Und - die TÄ verlangte außerdem einen aktuellen Impfpass. Nun ist es aber so, dass mein Hund zwar grundimmunisiert ist, aber laut Impfpass nicht auf dem "aktuellen" Stand ist. Daher hat die TÄ die Herausgabe des Sachkundenachweises verweigert, mit der Auflage: entweder Impfung auffrischen oder Titerbestimmung. Nun gibt es aber in Deutschland keine Impfpflicht, und auch lt. Hundegesetz besteht diese nicht - auch nicht für gefährliche Hunde.


    Hat einer von euch Erfahrungen zu dieser Thematik?

  • Geht die Gassigeherin noch mit anderen Hunden? Oder kommt dein Hund bei ihr mit anderen Hunden in Kontakt? Dann kann es eine Auflage des Amtstierarzt sein das sie nur geimpfte Hunde beaufsichtigen darf. Ich würde da mal beim Amt nachfragen.

  • Aus welchem Bundesland bist du denn? In BW steht die Tollwutimpfpflicht beispielsweise in der Verwaltungsvorschrift und nicht im Gesetzestext selber.
    Ich würd mir allerdings nicht allzu viel Mühe geben, da selbst zu recherchieren sondern die TÄ bitten, dir schriftlich (samt Rechtsgrundlage) mitzuteilen, welche Impfungen erforderlich sind. Gesagt ist sowas immer schnell, obs auch stimmt wird sich dann ja zeigen.

  • Ich habe damit keine Erfahrung und es gibt tatsächlich bundesweit keine Impfpflicht. Aber Verordnungen in den Ländern.
    Ich weiß nicht, aus welchem Bundesland du kommst, aber in Niedersachsen steht in der Hundeverordnung, dass man sich um seinen Hund und dessen Gesundheit kümmern muss. Ich kann mir schon vorstellen, dass eine Tierärztin unter Gesundheitsfürsorge auch das Impfen sieht.


    Vielleicht mal bei einem anderen Tierarzt telefonisch um Rat bitten, wenn du auf keinen Fall impfen willst.
    Ich würde allerdings, sofern dein Hund nicht zu einer Risikogruppe gehört, einfach impfen und gut.

  • Was hat denn der Sachkundenachweis mit dem Hund zu tun? Das ist nur der Nachweis das der Mensch weiß was er da tut. Wäre es der Wesenstest des Hundes würde ich das verstehen, aber so?

  • Geht es nur um die Tollwutimpfung oder auch die anderen?


    Nur zum Verständnis - der Sachkundenachweis ist doch personenbezogen und gilt für die Gassigängerin und sämtliche Hunde, mit denen sie losgehen wollte?
    Oder ist die Bescheinigung dann nur für die Gänge mit deinen Hund gültig?


    Aber egal, lass impfen und gut ist es.

  • Was hat denn der Sachkundenachweis mit dem Hund zu tun?

    Es geht wohl darum, daß der Hund schonmal auffällig geworden ist, also gebissen hat.
    Für das Veterinäramt gilt jeder ungeimpfte Hund als Verdachtsfall, er könnte Tollwutinfiziert sein.
    Beisst so ein Hund einen Menschen, kann es passieren, daß dieser dann tollwutgeimpft werden muß.
    Das ist eine reine Vorsichtsmaßnahme.

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