Sachkundenachweis aufgrund fehlenden Impfschutzes verweigert

  • Die Tierärztin weigert sich aber den Sachkundenachweis an die Gassigängerin herauszugeben, weil der Hund der Themenstarterin nicht den erforderlichen Impfstatus hat.

    Was aber dennoch unlogisch ist, weil der Hund in dem Moment gar nichts mehr mit dem SKN zu tun hat.

  • Interessant. Weder ich (einfacher SKN) noch meine Schwester (erweiterter SKN) mussten jemals einen Impfstatus nachweisen. Ich verstehe halt bisher immer noch nicht warum, weil der SKN nicht an einen Hund gekoppelt ist.

    @Rikah schrieb, dass es bei ihr im Zusammenhang mit einem WESENSTEST (der sich ja auf den Hund bezieht im Gegensatz zum SKN) so war ;)

  • Es ist doch etwas sehr weit hergeholt, das miteinander in Verbindung zu bringen.

    Finde ich jetzt nicht!
    Mal angenommen, mich würde ein Hund beissen, der nicht tollwutgeimpft ist und ich müßte deshalb dann eine Tollwutimpfung bekommen (die im übrigen beim Menschen nicht so harmlos ist), würde ich dafür sorgen, daß der entsprechende HH Ärger kriegen würde.
    Vielleicht ist es hier auch so.

  • Zu spät zum Edit.....


    Habe gerade gelesen, dass zur SKP auch ein praktischer Teil mit betreffendem, als gefährlich eingestuften Hund gehört.


    Von Impfungen bzw. Impfpflicht habe ich allerdings nirgends was gelesen....


    "Halter, deren Hund als gefährlich eingestuft wurde, müssen u.a. eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund ablegen, um diesen weiterhin halten zu dürfen."


    schleswig-holstein.de - Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration - Neues Hundegesetz

  • Es geht doch aber überhaupt nicht um das halten von dem Hund, bzw. den Halter, sondern um eine Drittperson.


    Und @Lorbas diese Sitterin kann genau diesen Nachweis auch für alle anderen Hunde mit Auflagen nutzen, ohne von diesen einen Impfschutz nachweisen zu müssen, auch wenn sie gebissen haben.


    Es macht wenig Sinn für das Ausstellen eines sachkundenachweises, einen Impfschutz bei einem Hund zu verlangen, der ihr zudem gar nicht gehört.


    Das macht überhaupt keinen Sinn, weil das zwei paar Schuhe sind. Auch wenn ein beißvorfall von mir aus dazu führen kann, dass der Halter Auflagen zum impfen bekommt, die bekommt er vom Amt und nicht von einem Tierarzt, der wiederum eine weitere Drittperson ist und der nur mit dem Fall zu tun hat, weil jemand einen SKN machen will.


    Der Tierarzt hat das nicht zu entscheiden und Punkt. Selbst wenn er es entscheiden könnte, weil er Amtstierart wäre - was hier nicht der Fall ist - kann er nur der Halterin die Auflagen geben, aber nicht der Sitterin das Ausstellen des SKN verweigern.
    Den SKN könnte die Sitterin nach wie vor, auch ohne einen Grund machen, da könnte der TA ja auch keinen Impfschutz verlangen, wenn es keinen Hund gäbe, also nein... Das alles ist entgegen jeglicher Logik.



    Wie gesagt, Beispiel mit der Fahrschule und dem fehlenden TÜV beim Auto einer Drittperson.

  • Bei uns ergab sich die Impfpflicht dadurch, dass der Test auf nem SV-Platz abgehalten wurde. Der SV bestand auf der Impfe, da sie ihren Platz zur Verfügung stellten.


    (Danke übrigens, ja bei uns war es der Wesenstest. Da bestanden viel der SKN flach).

  • Man kann sich hier in Grundsatzdiskussionen ergehen und auf sein Recht bestehen, wie man will. So ganz koscher klingt das nicht.


    Allerdings sehe ich grad nach 6 Seiten Diskussion nicht, wieso man nicht einfach impft bzw. als Impfgegner einfach schnell den Titer bestimmen lässt und es auf sich beruhen lässt :ka: Bricht einem doch keinen Zacken aus der Krone, Impfen ist anscheinend nicht mal nötig.


    Ich kann mir vorstellen, dass das mit einer eventuellen Bezahlung des Sitters einher geht. Wird der Hund gegen Geld betreut, muss der Sitters vielleicht noch andere Auflagen erfüllen. Auch eine Pension nimmt doch in der Regel nur voll geimpfte Hunde und hat da sicherlich irgendwelche Verpflichtungen.


    Selbst ohne Bezahlung: Als TE wäre ich auch ganz kleinlaut mit als gefährlich eingestuftem Hund. Es ist eine schöne Geste, dass sie dem Gassigänger den SKN bezahlt, immerhin ist es nicht selbstverständlich, dass eine andere Person unter diesen Umständen einen Hund ausführt und man ist wahrscheinlich ziemlich froh, jemanden zu haben, dem man den Hund in die Hand drücken kann.

  • Bei uns ergab sich die Impfpflicht dadurch, dass der Test auf nem SV-Platz abgehalten wurde. Der SV bestand auf der Impfe, da sie ihren Platz zur Verfügung stellten.
    (Danke übrigens, ja bei uns war es der Wesenstest. Da bestanden viel der SKN flach).

    Das würde zumindest Sinn machen, warum die TÄ auf den Impfstatus besteht. Die TE hat ja auch geschrieben, dass die Tierärztin einen Nachweis über die Tierhalterhaftpflicht vorgelegt bekommen möchte. Auch das fällt meiner Ansicht nach nicht in ihren Bereich (sondern eher den entsprechenden Behörden).
    Findet der praktische Teil der Prüfung aber auf dem Gelände der Praxis oder einer Hundeschule statt, kann ich mir schon vorstellen, dass sie sich da dann absichern.


    Dass der Vorgang noch nicht abgeschlossen sein kann, ergibt sich für mich daraus, dass die Gassigeherin den Kurs "erfolgreich bestanden" hat, aber das Papier nicht sofort bekommen hat. Also vermutlich soll da noch der andere Teil folgen, denn sonst hätte sie bei Bestehen die Bescheinigung erhalten.

  • Was aber dennoch unlogisch ist, weil der Hund in dem Moment gar nichts mehr mit dem SKN zu tun hat.

    Das sehe ich anders: Der Arzt muss seine sachkundige Meinung bescheinigen. Und die kann m.E. nur darin bestehen, dass man zur Hundebetreuung nicht geeignet ist, wenn man mit einem unzureichend geimpften Hund öffentlich zugängliche Orte aufsuchen will.
    Im übrigen sind Ärzte daran gewöhnt, bei der Verweigerung von Gefälligkeitsattesten auf empörtes Unverständnis zu stoßen.


    sea u in denmark

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