Sachkundenachweis aufgrund fehlenden Impfschutzes verweigert

  • aber dann muß sie das dem Hundehalter des "gefährlichen" Hundes gegenüber tun -

    Das stimmt so nicht! Ein HH ist immer der Verantwortliche für das Tier, es ist immer der HH, der den Kopf hinhält, wenn etwas passiert, nicht der Gassigänger.
    Ist so ähnlich wie mit dem Auto, da ist auch immer der Halter in der Pflicht.

  • Hä - das hab ich doch mit meinen Worten gesagt :-)


    Sie muß dem Halter die Impfpflicht auferlegen, wenn sie dies aufgrund irgendwelcher Vorschriften tun darf. Aber was sie macht, ist, der Gassigängerin (also einer dritten Person!) die Herausgabe des Sachkundenachweises zu verweigern, weil der Hund der Halterin nicht aktuellst geimpft ist. Und das ist das, was gar nicht geht.


    Und ob die Impfung dem Halter echt auferlegt werden darf, da macht sich die TS ja jetzt als Nächstes schlau.

  • Wo steht das? Macht für mich überhaupt keinen Sinn - denn auch ein gegen Tollwut geimpfter Hund kann Tollwut übertragen (ohne daß man sie ihm ansieht), und bei nem nicht geimpften bricht sie halt nach der Inkubationszeit aus.... Übertragen können beide. Was das mit ner gebissenen Person zu tun haben soll, weiß ich nicht. Denn wenn Verdacht bestünde, daß der Hund tollwütig wäre, wär der längst in Quarantäne! Also ist die Forderung einer Impfung für den bestehenden Fall völlig belanglos.
    V.a. wenn Hund eh als "gefährlich" eingestuft wird (in nem Fall, der wie es hier geschildert wurde, nur dadurch passiert ist, daß sich jemand zwischen streitende Hunde geschmissen hat-lernt man in jedem Hundekurs, das nicht zu tun!), hat er dann eh Maulkorbzwang, das Risiko, Tollwut zu übertragen, ist dadurch ja wohl recht gering; wenn ich mich erecht entsinne, wird die über Körperflüssigkeiten (Speichel) übertragen, oder?

    Genau darum geht es doch im Kern: Ist die Impfung Teil des Sachkundenachweises bzw. der Auflage für diesen Hund oder Willkür der Tierärztin.

    ...
    Zweitens: wenn die Gassigängerin den Sachkundenachweis bestanden hat, muß er ausgehändigt werden, fertig. Ob einer der von ihr zu betreuenden Hunden geimpft ist oder nicht, ist vollkommen irrelevant für die Bestätigung oder das Vorhandensein der Sachkunde.


    Einziges Argument für eine Impfung (dem HALTER gegenüber! Nicht wie hier, dem SITTER gegenüber, der hat ja darüber keine Entscheidungsgewalt, was der Halter mit dem Hund macht!) könnte sein, daß der Amtsvet für Gassigänger und Sitter oft die Auflage macht, daß nur geimpfte Tiere aufgenommen werden dürfen. Aber dann kann er nicht dem Gassigänger die Bescheinigung nach dem Bestehen der Prüfung verwehren, sondern muß sie aushändigen und kann die Einhaltung der Auflagen vor Ort dann hinterher mal prüfen, wenn er Anhaltspunkte dafür sieht, daß die nicht eingehalten würden. Auch dem Hundehalter hat er erstmal gar nichts vorzuschreiben, solange es keine gesetzliche Impfpflicht gibt!

    Siehe oben. Falls die Impfung Teil dieses amtlich angeordneten Sachkundenachweises sein sollte, muss er eben noch nicht ausgehändigt werden, weil noch nicht vollständig.

    Also Leute, etz machts mal halblag...... Da hat ein Hund während einer Klopperei mit nem andren Hund den dazwischengehenden oder im Weg stehenden anderen Halter "erwischt" im Eifer des Gefechts - das bedeutet noch lange nincht, daß es sich hierbei um einen "menschenbeißenden Hund" handelt - macht Euch doch net lächerlich......Das hätt jedem von uns passieren können - da braucht man auch net nach ner Tollwutimpfung zu schreien, weil der Hund gebissen hätte, ist eben (der Beschreibung nach) im Übersprung passiert, oder weil das Bein halt plötzlich "im Weg stand" beim Versuch, den Gegner zu packen. Ist mir mit meinem Bossi selbst schon passiert - dann hatte ich halt 2 Wochen lang ein blaues Knie (ich hatte mein Bein dazwischengeschoben, damit er den andren Hund net erwischt), aber deswegen ist doch der Hund net gefährlich oder ich muß auf Tollwut prüfen :headbash: :lachtot: :lachtot: :lachtot:


    Wenn ich Gassigänger wäre, hätte ich jetzt kein Problem mit diesem Hund, und keine Bedenken, den ohne Impfung wieder mitzunehmen. Ich würd halt besser gucken,daß es keine Kloppereien gibt, und fertig.


    Und ne Impfung, weili eine Ärztin ihre Kompetenzen offenbar überschreitet, käme mir, wenn ich meine Gründe fürs Nichtimpfen hätte, schon gleich dreimal net in Betracht, nur damit ich meine Ruhe hab. Ne - dann erst recht net. Mal abgesehen davon, daß ein Gassigänger meinen Hund schlecht impfen lassen gehen könnte, nur weil sein SKN-TA das gern so hätte....

    Nochmal siehe oben. Ich bin mir halt nicht so sicher wie du anscheinend, dass die Ärztin ihre Kompetenzen überschreitet. Fürs Amt kann so ein "Ratscher" durchaus der Grund für teils auch sehr erheblich Auflagen sein. Da ist es völlig unerheblich, ob du, ich oder die Gassigeherin jetzt ein Problem hat, den Hund auszuführen. Es gab einen Vorfall, offenbar wurde ein Mensch (leicht) verletzt und der Vorgang landete beim Amt. Gerät man erst einmal in die Mühlen der Ämter, kommt man manchmal halt mit Logik nicht weiter. Deshalb wäre mein Weg, wie ich oben bereits schrieb, rauszufinden, wer die Impfung ins Spiel brachte: das Amt oder die Tierärztin. Und dementsprechend unterschiedlich wäre auch mein weiteres Vorgehen.

    PS: warum zahlst Du den SKN Deiner Gassigängerin? Also anteilig würd ich ja noch verstehen - aber die kann anschließend jeden Hund aufnehmen, der als "gefährlich" gilt - und Du finanzierst das dann alleine? Wr daas ein Angebot von Dir so? ;-)


    Nur interessehalber, tut ja hier nix zur Sache.


    ...

    Wenn das Ausführen meines Hundes plötzlich mit Auflagen verbunden wäre, finde ich es selbstverständlich, dass ich die bezahle. Wenn die Gassigängerin keinen Sachkundenachweis hat, scheint sie ja keine anderen Hunde auszuführen, für den sie den benötigen würde. Als Gassigängerin würde ich eher dankend verzichten, als Geld in einen fremden Hund zu investieren.

  • Erstens ist das unsinnig, sorry - nicht dem Hund reingejagte Impfungen sind zumeist das Ergebnis sorgfältiger Überlegungen und Entscheidungen des Hundehalters. Es weiß doch kein Mensch, ob der Hund vlt. alt ist, und deswegen nicht mehr geimpft werden soll, bei der letzten Impfungg vlt. eine Impfreaktion gezeigt hat, die man nicht nochmal riskieren möchte, nichtmal um welche Impfung(en) es überhaupt geht, hat die TS angegeben - aber immer schön erstmal draufhauen, statt nachzufragen..... Schade, daß manche Menschen heute noch so autoritätsgläubig sind, alles zu tun, was ihnen empfohlen wird, statt sich selbst mal zu informieren! Außerdem: Frage war, ob das Beschriebene rechtens sei, nicht, ob Deiner Meinung nach jeder Halter gefälligtst zu impfen hätte.
    Zweitens: wenn die Gassigängerin den Sachkundenachweis bestanden hat, muß er ausgehändigt werden, fertig. Ob einer der von ihr zu betreuenden Hunden geimpft ist oder nicht, ist vollkommen irrelevant für die Bestätigung oder das Vorhandensein der Sachkunde.


    Einziges Argument für eine Impfung (dem HALTER gegenüber! Nicht wie hier, dem SITTER gegenüber, der hat ja darüber keine Entscheidungsgewalt, was der Halter mit dem Hund macht!) könnte sein, daß der Amtsvet für Gassigänger und Sitter oft die Auflage macht, daß nur geimpfte Tiere aufgenommen werden dürfen. Aber dann kann er nicht dem Gassigänger die Bescheinigung nach dem Bestehen der Prüfung verwehren, sondern muß sie aushändigen und kann die Einhaltung der Auflagen vor Ort dann hinterher mal prüfen, wenn er Anhaltspunkte dafür sieht, daß die nicht eingehalten würden. Auch dem Hundehalter hat er erstmal gar nichts vorzuschreiben, solange es keine gesetzliche Impfpflicht gibt!

    Also Leute, etz machts mal halblag...... Da hat ein Hund während einer Klopperei mit nem andren Hund den dazwischengehenden oder im Weg stehenden anderen Halter "erwischt" im Eifer des Gefechts - das bedeutet noch lange nincht, daß es sich hierbei um einen "menschenbeißenden Hund" handelt - macht Euch doch net lächerlich......Das hätt jedem von uns passieren können - da braucht man auch net nach ner Tollwutimpfung zu schreien, weil der Hund gebissen hätte, ist eben (der Beschreibung nach) im Übersprung passiert, oder weil das Bein halt plötzlich "im Weg stand" beim Versuch, den Gegner zu packen. Ist mir mit meinem Bossi selbst schon passiert - dann hatte ich halt 2 Wochen lang ein blaues Knie (ich hatte mein Bein dazwischengeschoben, damit er den andren Hund net erwischt), aber deswegen ist doch der Hund net gefährlich oder ich muß auf Tollwut prüfen :headbash: :lachtot: :lachtot: :lachtot:

    Wenn ich Gassigänger wäre, hätte ich jetzt kein Problem mit diesem Hund, und keine Bedenken, den ohne Impfung wieder mitzunehmen. Ich würd halt besser gucken,daß es keine Kloppereien gibt, und fertig.


    Und ne Impfung, weili eine Ärztin ihre Kompetenzen offenbar überschreitet, käme mir, wenn ich meine Gründe fürs Nichtimpfen hätte, schon gleich dreimal net in Betracht, nur damit ich meine Ruhe hab. Ne - dann erst recht net. Mal abgesehen davon, daß ein Gassigänger meinen Hund schlecht impfen lassen gehen könnte, nur weil sein SKN-TA das gern so hätte.

    Dafür, daß du im oberen Post sehr deutlich betonst, daß wir alle die genauen Gründe und Umstände fürs die Entscheidung gegen das Impfen nicht kennen; weißt du im untern Teil aber ja offensichtlich sehr genau wie harmlos und ungefährlich der Hund der Themenstarterin ist. Auch ohne sie und ihren Hund persönlich zu kennen ( oder bin ich da falsch informiert.)....
    Wenn du auf der Einen Seite (Tierärztin ) hinterfragst, solltest du es auch auf der anderen Seite tum.



    Ob es rechtlich in Ordnung ist den Sachkundenachweis auf Grund des fehlenden Impfschutzes zurückzuhalten, und ob sie befugt ist dieses zu kontrollieren; weiß ich nicht. Was ich mir vorstellen könnte wäre, daß es Auflagen gibt, daß solche Hunde nicht ohne entsprechenden Impfschutz oder Tierstatus geführt werden dürfen. Und dann wäre natürlich auch die Gassigängerin in der Pflicht den zu kontrollieren bevor sie einen solchen Hund ausführt. Wenn die Amtstierärztin dann davon Kenntnis hat, daß sie diesen Hund ohne entsprechenden Schutz ausführen wird, darf sie eventuell die Herausgabe vielleicht sogar verweigern. Das sind aber nur Mutmaßungen meinerseits.


    LG


    Franziska mit Till

  • Genau darum geht es doch im Kern: Ist die Impfung Teil des Sachkundenachweises bzw. der Auflage für diesen Hund oder Willkür der Tierärztin.


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    Siehe oben. Falls die Impfung Teil dieses amtlich angeordneten Sachkundenachweises sein sollte, muss er eben noch nicht ausgehändigt werden, weil noch nicht vollständig.Nochmal siehe oben. Ich bin mir halt nicht so sicher wie du anscheinend, dass die Ärztin ihre Kompetenzen überschreitet. Fürs Amt kann so ein "Ratscher" durchaus der Grund für teils auch sehr erheblich Auflagen sein. Da ist es völlig unerheblich, ob du, ich oder die Gassigeherin jetzt ein Problem hat, den Hund auszuführen.
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    Wenn das Ausführen meines Hundes plötzlich mit Auflagen verbunden wäre, finde ich es selbstverständlich, dass ich die bezahle. Wenn die Gassigängerin keinen Sachkundenachweis hat, scheint sie ja keine anderen Hunde auszuführen, für den sie den benötigen würde. Als Gassigängerin würde ich eher dankend verzichten, als Geld in einen fremden Hund zu investieren.

    Die Impfung eines fremden Hundes KANN kein Teil eines Sachkundenachweises für nen Sitter/Gassigänger sein! Der hat doch gar keinen Einfluß darauf, was der Andere mit seinem Hund macht. Nochmal: Ansprechpartner für die Impfung muß der Hundehalter sein, nicht der Gassigänger. Der hat alle notwendigen Dinge nachgewiesen, und muß damit die Bescheinigung ausgehändigt bekommen. Denn die Bescheinigung ist ja ne allgemeine, keine, die sich nur auf diesen Hund bezieht. Er darf damit ja auch jeden "gefährlichen" Hund betreuen, nachdem er mal ausgehändigt wurde.


    Das mit den Kosten war auch nur ne reine Neugierfrage - was mich dazu bringt: muß ein Gassigänger dann dort keinen Sachkunddenachweis haben, obwohl der Gassihund ein über 40 cm großer Hund ist? (weil sie ihn jetzt erst macht, wo er als "gefährlich" eingestuft wurde)

  • Meine Gassigeherin musste einen Sachkundekurs belegen weil mein Hund aufgrund eines Vorfalls als gefährlich eingestuft wurde. Die Prüfung hat sie auch erfolgreich, bei einer Tierärztin vor Ort, absolviert. Nun musste ich heute selbst noch einmal vorstellig werden um den Nachweis einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung zu erbringen - was völlig ok ist.


    Und - die TÄ verlangte außerdem einen aktuellen Impfpass. Nun ist es aber so, dass mein Hund zwar grundimmunisiert ist, aber laut Impfpass nicht auf dem "aktuellen" Stand ist. Daher hat die TÄ die Herausgabe des Sachkundenachweises verweigert, mit der Auflage: entweder Impfung auffrischen oder Titerbestimmung. Nun gibt es aber in Deutschland keine Impfpflicht, und auch lt. Hundegesetz besteht diese nicht - auch nicht für gefährliche Hunde.


    Hat einer von euch Erfahrungen zu dieser Thematik?


    Ja, Titerbestimmung wäre die Alternative. Habe noch keinen TA gefunden, der diesen Schnelltest macht (der soll nicht ganz so teuer sein). Normal kostet das 89,- € für das Labor + TA-Kosten. Ich sehe das aber irgendwie nicht ein. Sehe da nämlich auch keinen Zusammenhang zwischen Sachkunde meiner Gassigeherin, die dadurch auch mit anderen eingestuften Hunden gehen darf, und Impfschutz meines Hundes. Bin geneigt mich am Montag bei der TÄ-Kammer zu informieren. Bundesland ist übrigens SH.


    Wie kommst du denn nun dazu?
    Ich habe nur gelesen, dass die Userin einen Hund hat, der wegen einem Zwischenfall als gefährlich eingestuft ist und die Gassigängerin den erweiterten SKN machen musste. Von Wesenstest habe ich jetzt nichts gelesen.

    irgendwie bin ich heute zu blöd zum zitieren... ich habs irgendwie so verstanden dass der Hund der Threaderstellerin zwar auch mal auffällig geworden ist aber der SKN jetzt eigentlich gemacht wird um mit anderen Hunden Gassi gehen zu dürfen. aber ich kapier eben nicht warum der SKN was mit den auszuführenden Hunden zu tun hat. Den SKN macht man doch ohne Hund. Fragen beantworten , vielleicht noch ein Gespräch und fertig. Sobald ein Hund in das Geschehen involviert ist kenn ich das als Wesenstest. Da hier ja nun eine Impfung eines bestimmten Hundes gefordert wird, wird da wohl auch ein Prüfungsteil mit Hund gewesen sein. Echt seltsam für einen SKN für einen Gassigeher der ja später eh verschiedene Hunde ausführen soll.


    Sorry bin wohl heute etwas wirr
    Wäre ich in der Situation der Hundehalterin wäre an dieser Stelle Schluss mit meinem Verständnis für die Gassigeherin. Wenn sie den SKN haben will soll sie die Titerbestimmung zahlen oder ich wäre raus. Ich finanziere doch nicht das Gewerbe von anderen Leuten. Wobei eine 3jährig gültige TW kein Problem darstellen sollte wenn der Hund noch nicht steinalt ist. Da sollte mal schon impfen. Und wenn die Gassigängerin eben auch eine gültige SHP in ihrem Vertrag fordert und ich diesen unterschrieben habe dann muss ich das eben auch impfen, wenn nicht dann nicht.

  • @Lockenwolf
    So wie ich es verstanden habe ist der Hund der Themenstarterin auffällig geworden und auf Grund dessen vom Amt als gefährlich eingestuft worden und hat Auflagen bekommen.
    Deshalb braucht die Gassigängerin nun den erweiterten Sachkundenachweis um den Hund der Themenstarterin auch weiterhin ausführen zu dürfen. Den hat die Themenstarterin der Gassigängerin finanziert und diese hat ihn auch erfolgreich abgelegt.
    Die Tierärztin weigert sich aber den Sachkundenachweis an die Gassigängerin herauszugeben, weil der Hund der Themenstarterin nicht den erforderlichen Impfstatus hat.


    LG


    Franziska mit Till

  • K. A., wie es hier im Einzelfall konkret angeordnet wurde. Aber wie Maus1970 schrieb, durchaus möglich. Ich würde mich da nicht so weit aus dem Fenster lehnen wollen zu behaupten, dass die Ärztin ihre Kompetenzen auf jeden Fall überschreitet.


    Kämpfe ich gegen diese Anordnung, will ich meinen Gegner kennen. Amt oder einfache Tierärztin macht einen Riesenunterschied.

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