Sachkundenachweis aufgrund fehlenden Impfschutzes verweigert

  • Aufgrund der Einstufung des Hundes besteht auch eine Maulkorbpflicht - womit künftige Beißattacken ohnehin ausgeschlossen wären.


    Und nochmal: die Titerbestimmung würde mich über 100,- € kosten, zusätzlich noch zu den nicht ganz günstigen 280,- € für den SKN meiner Gassigeherin. Und wenn ich das von amtswegen nicht machen MUSS, warum dann... ? Nur weil eine TÄ meint, aufgrund eines Pamphlets des Bundesverbands zertifizierter Hundetrainer dies verlangen zu können?


    Nicht falsch verstehen. Ich finde es völlig ok, und absolut sinnvoll, dass es zertifizierte Hundetrainer gibt. Viel zu viele schwarze Schafe treiben auf diesem Gebiet ihr Unwesen. Aber meiner Meinung nach überschreitet die TÄ hier ihre Kompetenzen.

  • Ich wuerd bei der entsprechenden Stelle nachfragen. Also nicht bei der TAe, sondern beim entsprechenden Amt. Sagt man dir, es gibt keine Impfpflicht, wuerd ich das schriftlich haben wollen und damit zu der TAe gehen..

  • Mir würde es eher das "Kümmern um den Hund undd dessen Gesundheit" beweisen, wenn sich jemand ernsthaft mit dem thema Impfen auseinandersetzt, und nicht einfach dem Hund alles an Chemie in das Tier reinjagt, was auf dem Markt ist, nur weils aufm Markt ist oder ein TA das gern verkaufen möchte.......



    *weiterlesengeht.....

  • Genau so werde ich es machen.


    Abschließend nur noch die Anmerkung:


    Ich selbst habe den SKN natürlich - sonst dürfte ich den Hund nicht halten. Wäre ich aufgrund meines Jobs nicht auf eine qualifizierte Person angewiesen, die mit dem Hund geht, hätte kein Hahn nach dem Impfstatus gekräht. Schon komisch, oder...?


    Keep you informed

  • Und das ist der Haken an der Geschichte.
    Hat deine Hund denn gar keine Impfung, auch die Tollwutimpfe nicht?
    Ein Amtstierarzt kann in so einem Fall auf die Tollwutimpfung bestehen, aus den von mir schon geschilderten Gründen.

    Wo steht das? Macht für mich überhaupt keinen Sinn - denn auch ein gegen Tollwut geimpfter Hund kann Tollwut übertragen (ohne daß man sie ihm ansieht), und bei nem nicht geimpften bricht sie halt nach der Inkubationszeit aus.... Übertragen können beide. Was das mit ner gebissenen Person zu tun haben soll, weiß ich nicht. Denn wenn Verdacht bestünde, daß der Hund tollwütig wäre, wär der längst in Quarantäne! Also ist die Forderung einer Impfung für den bestehenden Fall völlig belanglos.


    V.a. wenn Hund eh als "gefährlich" eingestuft wird (in nem Fall, der wie es hier geschildert wurde, nur dadurch passiert ist, daß sich jemand zwischen streitende Hunde geschmissen hat-lernt man in jedem Hundekurs, das nicht zu tun!), hat er dann eh Maulkorbzwang, das Risiko, Tollwut zu übertragen, ist dadurch ja wohl recht gering; wenn ich mich erecht entsinne, wird die über Körperflüssigkeiten (Speichel) übertragen, oder?

  • Wenn eine nach derzeitigem Stand der Wissenschaft (unter Berücksichtigung aller Umstände) sinnvolle Impfung verweigert wird, dann scheint mir das Fehlen der Sachkunde schlüssig bewiesen.
    Wobei der Stand der Wissenschaft sicher nicht durch Verkaufswerbung, sondern z.B. durch Befragen aktuell fortgebildeter Ärzte ermittelt werden sollte.
    Natürlich darf man seinen Ärzten misstrauen - aber dann können diese auch keine Sachkunde bescheinigen.


    sea u in denmark

    Erstens ist das unsinnig, sorry - nicht dem Hund reingejagte Impfungen sind zumeist das Ergebnis sorgfältiger Überlegungen und Entscheidungen des Hundehalters. Es weiß doch kein Mensch, ob der Hund vlt. alt ist, und deswegen nicht mehr geimpft werden soll, bei der letzten Impfungg vlt. eine Impfreaktion gezeigt hat, die man nicht nochmal riskieren möchte, nichtmal um welche Impfung(en) es überhaupt geht, hat die TS angegeben - aber immer schön erstmal draufhauen, statt nachzufragen..... Schade, daß manche Menschen heute noch so autoritätsgläubig sind, alles zu tun, was ihnen empfohlen wird, statt sich selbst mal zu informieren! Außerdem: Frage war, ob das Beschriebene rechtens sei, nicht, ob Deiner Meinung nach jeder Halter gefälligtst zu impfen hätte.


    Zweitens: wenn die Gassigängerin den Sachkundenachweis bestanden hat, muß er ausgehändigt werden, fertig. Ob einer der von ihr zu betreuenden Hunden geimpft ist oder nicht, ist vollkommen irrelevant für die Bestätigung oder das Vorhandensein der Sachkunde.


    Einziges Argument für eine Impfung (dem HALTER gegenüber! Nicht wie hier, dem SITTER gegenüber, der hat ja darüber keine Entscheidungsgewalt, was der Halter mit dem Hund macht!) könnte sein, daß der Amtsvet für Gassigänger und Sitter oft die Auflage macht, daß nur geimpfte Tiere aufgenommen werden dürfen. Aber dann kann er nicht dem Gassigänger die Bescheinigung nach dem Bestehen der Prüfung verwehren, sondern muß sie aushändigen und kann die Einhaltung der Auflagen vor Ort dann hinterher mal prüfen, wenn er Anhaltspunkte dafür sieht, daß die nicht eingehalten würden. Auch dem Hundehalter hat er erstmal gar nichts vorzuschreiben, solange es keine gesetzliche Impfpflicht gibt!

  • Er hat im Eifer des Gefechts mit einem anderen Hund dessen Halterin in die Wade gebissen... ganz blöd gelaufen.


    .....

    ..........
    ....... meinen menschenbeißenden Hund ....

    Also Leute, etz machts mal halblag...... Da hat ein Hund während einer Klopperei mit nem andren Hund den dazwischengehenden oder im Weg stehenden anderen Halter "erwischt" im Eifer des Gefechts - das bedeutet noch lange nincht, daß es sich hierbei um einen "menschenbeißenden Hund" handelt - macht Euch doch net lächerlich......
    Das hätt jedem von uns passieren können - da braucht man auch net nach ner Tollwutimpfung zu schreien, weil der Hund gebissen hätte, ist eben (der Beschreibung nach) im Übersprung passiert, oder weil das Bein halt plötzlich "im Weg stand" beim Versuch, den Gegner zu packen. Ist mir mit meinem Bossi selbst schon passiert - dann hatte ich halt 2 Wochen lang ein blaues Knie (ich hatte mein Bein dazwischengeschoben, damit er den andren Hund net erwischt), aber deswegen ist doch der Hund net gefährlich oder ich muß auf Tollwut prüfen :headbash: :lachtot: :lachtot: :lachtot:


    Wenn ich Gassigänger wäre, hätte ich jetzt kein Problem mit diesem Hund, und keine Bedenken, den ohne Impfung wieder mitzunehmen. Ich würd halt besser gucken,daß es keine Kloppereien gibt, und fertig.


    Und ne Impfung, weili eine Ärztin ihre Kompetenzen offenbar überschreitet, käme mir, wenn ich meine Gründe fürs Nichtimpfen hätte, schon gleich dreimal net in Betracht, nur damit ich meine Ruhe hab. Ne - dann erst recht net. Mal abgesehen davon, daß ein Gassigänger meinen Hund schlecht impfen lassen gehen könnte, nur weil sein SKN-TA das gern so hätte....

  • PS: warum zahlst Du den SKN Deiner Gassigängerin? Also anteilig würd ich ja noch verstehen - aber die kann anschließend jeden Hund aufnehmen, der als "gefährlich" gilt - und Du finanzierst das dann alleine? Wr daas ein Angebot von Dir so? ;-)


    Nur interessehalber, tut ja hier nix zur Sache.


    Ich drück Dir auf jeden Fall die Daumen, daß Du das schnell regeln kannst - sowas ich echt nervig, man hat ja sonst nix zu tun... ;-) Darf ich fragen, was Du überhaupt für nen Hund hast? Ach ich seh grad im Profil, Du hast zweie..... Und von der Rasse her auch net wirklich Hunde, die als "geht gern nach vorn" bekannt wären.....


    Echt saudoof, sowas, wegen ner Klopperei unter Hunden nen Maulizwang & den ganzen Ärger ;-( Gottseidank wohn ich hier aufm Kaff und die Leute sind viel entspannter - hätt mir mit meinem Bossi längst genauso passieren können.... Manchmal gibts einfach blöde Situationen. Da kann man dann nur von Glück reden, wenn das Gegenüber net gleich nen Elefanten aus einer Mücke macht......


    Alles Gute!

  • Und ne Impfung, weili eine Ärztin ihre Kompetenzen offenbar überschreitet

    Woher weißt du denn, daß sie ihre Kompetenzen überschreitet?
    Soweit ich gelesen habe, handelt es sich um eine Amtstierärztin und sie kann anordnen, daß ein Hund, der schon einmal einen Menschen gebissen hat, tollwutgeimpft ist!
    Tollwut ist die einzige Krankheit von den ganzen impffähigen Hundekrankheiten, die auf den Menschen übertragen werden kann und zwar durch einen Biss des Hundes.

  • Das mag sein - aber dann muß sie das dem Hundehalter des "gefährlichen" Hundes gegenüber tun - nicht dem Gassigänger die Sachkundeescheinigung verweigern. Das ist ja, wie wenn einer klaut, und nicht der Dieb, sondern der Nachbar wird dafür ins Gefängnis gesteckt :-) :-)


    PS: auch ein geimpfter Hund kann die Bazillen an sich haben und damit übertragen..... Nur, daß er selbst nicht mehr an Tollwut sterben wird.

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