Sachkundenachweis aufgrund fehlenden Impfschutzes verweigert

  • Dann mach doch die Titerbestimmung . Wo ist das Problem. Ich kann schon nachvollziehen, das gerade bei als gefährlich eingestuften Hunden der Nachweis für eine Tollwut-Impfung wichtig ist.
    Ich wurde als Kind von einer Katze gebissen die nicht geimpft war, diese wurde dann von Amtswegen eingezogen, wegen der Tollwutgefahr. Ist zwar schon ein paar Jährchen her, aber man sieht ja an Eurem Beispiel wie dumm es kommen kann.

  • Ich denke das Problem ist, dass es einer Erpressung gleicht.


    Man zahlt für einen SKN und den nicht rausgegeben zu bekommen, weil man damit dazu gezwungen wird, eine Impfung durch führen zu lassen, finde ich schon ziemlich dreist. :ka: Kann also verstehen, wenn man das nicht mit sich machen läßt.


    Es ergibt eben keinen wirklichen Sinn, warum der SKN einer an sich unbeteiligten Person an den Impfstatus eines ihr nicht gehörenden Hundes gekoppelt ist.

  • Wenn eine nach derzeitigem Stand der Wissenschaft (unter Berücksichtigung aller Umstände) sinnvolle Impfung verweigert wird, dann scheint mir das Fehlen der Sachkunde schlüssig bewiesen.
    Wobei der Stand der Wissenschaft sicher nicht durch Verkaufswerbung, sondern z.B. durch Befragen aktuell fortgebildeter Ärzte ermittelt werden sollte.
    Natürlich darf man seinen Ärzten misstrauen - aber dann können diese auch keine Sachkunde bescheinigen.


    sea u in denmark

  • es ist doch aber "nur" eine Impfung. Wie viele Hunde werden ihr ganzes Leben jährlich geimpft, ohne Schaden davon zu tragen. Da wird diese eine Extraimpfung bei einem Hund, der sonst außer Grundimmu noch nie geimpft wurde, nichts kaputt machen.
    Man kann sich (und anderen) das Leben auch unnötig schwer machen.

  • Dann aber die Sachkunde des Halters, um die es aber überhaupt und gar nicht geht...

    Jaein.


    Wenn ich mich als Gassigänger bereiterkläre mit einem nicht geimpften, aber menschenbeißenden Hund spazieren zu gehen, spricht das halt auch nicht zwingend für meine Kompetenz :ka:


    Ein ungeimpfter Hund, der Menschen beißt, darf von Amtsveterinären wegen Tollwutverdacht unter Quarantäne gestellt oder eingeschläfert werden.
    Wie ich ein solches Risiko bei einem Hund, der schonmal gebissen hat!, eingehen kann, ist mir absolut unverständlich.


    Und selbst wenn ich gegen die Impfung bin: Tollwuttitertest und gut.

  • Wenn eine nach derzeitigem Stand der Wissenschaft (unter Berücksichtigung aller Umstände) sinnvolle Impfung verweigert wird, dann scheint mir das Fehlen der Sachkunde schlüssig bewiesen.
    Wobei der Stand der Wissenschaft sicher nicht durch Verkaufswerbung, sondern z.B. durch Befragen aktuell fortgebildeter Ärzte ermittelt werden sollte.
    Natürlich darf man seinen Ärzten misstrauen - aber dann können diese auch keine Sachkunde bescheinigen.


    sea u in denmark

    Wenn ich einen Sachkundenachweis machen, und dieser mir nicht ausgehändigt wird, weil ein Hund, der mir nicht gehört, nicht geimpft wird, ist das doch absurd.....
    Dann kann man genausogut NIE Sachkundenachweise austeilen, weil immer irgendein Hund, der einem nicht gehört, nicht geimpft ist.


    So die Theorie...
    Und das ist Schwachsinn.

  • Ich würde meinen Hund nicht aus dem Erpressungsversuch der Tierärztin gegen SHP impfen lassen. Vielleicht will sie auch noch gegen Schnupfen Lepto oder Borreliose impfen...


    Ich finde das schlicht eine Frechheit und Ausnutzung ihres "Amtes".
    Allerdings bin ich bei TW schon der Meinung: Macht sinn alle 3 Jahre, damit dem Hund nichts geschieht, wenn der "offizielle" Impfschutz fehlt.


    Ich würde ihr das als Kompromiss antragen. Oder eine TW Titermessung machen lassen.
    Alles andere würde ich verweigern und ggf. den offiziellen Weg einschlagen.

  • Ich möchte echt gern den SKN sehen, der auf Kompetenz prüft. Der SKN prüft nur, ob der Prüfling die Fragen und die richtigen Antworten auswendig gelernt hat oder nicht. Der SKN beweist ohnehin nichts.


    Ich habe nichts gegen die Auferlegung einer Tollwutimpfung, wenn diese von entsprechenden Stellen kommt. Dazu gehört für mich nicht ein Tierarzt. Es sei denn es ist der Amtstierarzt.

  • Ich würde entweder direkt über die TA oder die Stelle, die den Sachkundenachweis auferlegt hat, erfragen, ob die Impfung offiziell Bestandteil dieses Nachweises ist. Der muss doch Regeln/Vorschriften unterliegen und wird nicht von jedem TA anders gehandhabt.


    Wenn ja, würde ich persönlich einfach impfen lassen. Da wäre mir persönlich alles andere zuviel Aufwand.


    Wenn nein, fände ich das Verhalten der TA sehr anmaßend. Und nein, in dem Fall würde ich auch der Erpressung nicht nachgeben und meinen Hund impfen lassen. Da gäbe es eine dicke Beschwerde beim Amt. Die Frage ist halt, ob die Gassigeherin diesen Weg mitgehen würde.


    Ob ich meinen menschenbeißenden Hund grundsätzlich zumindest gegen Tollwut impfen sollte, steht meiner Meinung auf einem ganz anderen Blatt. Ich würde mich sehr an dem Erpressungsversuch stören, denn ich denke nicht, dass die TA da soviel Spiel hat zu sagen "könnte man so sehen".

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