Sachkundenachweis aufgrund fehlenden Impfschutzes verweigert

  • Er hat im Eifer des Gefechts mit einem anderen Hund dessen Halterin in die Wade gebissen...

    Und das ist der Haken an der Geschichte.


    Hat deine Hund denn gar keine Impfung, auch die Tollwutimpfe nicht?
    Ein Amtstierarzt kann in so einem Fall auf die Tollwutimpfung bestehen, aus den von mir schon geschilderten Gründen.

  • Ich verstehe nicht warum ein fehlender Impfnachweis eines Hundes ein Grund ist den SKN an die ablegende Person auszuhändigen. Jede Person,egal ob HH oder allgemeiner Gassigänger,kann doch den SKN ablegen. Da muss man doch nicht den Impfschutz eines Hundes nachweisen......
    Musste ich damals auch nicht,obwohl ich HH bin. Und auch wenn der Hund den die Gassigängerin ausführt,als gefährlich eingestuft wurde,verstehe ich das nicht...was geht das die TÄ an bei der der Test abgelegt wurde???
    WENN es der HH selbst wäre,dann wäre das erklärlich,da mMn es sinvoll ist den Tollwutschutz eines “auffäligen“Hundes aufrecht zu erhalten.
    Aber als Gassigänger...???? Der kann doch nicht von jedem xbeliebigen Hund den er evtl ausführt Impfauaweise vorlegen.....und ob da ein “auffälliger“ Hund dabei ist geht doch den TA nichts an.


    Ansonsten ist eine Impfung preiswerter als Titerbestimmung und Labor......

  • ich verstehe offen gesagt nicht, warum da jetzt so ein Bohei drum gemacht wird? Einfach impfen und fertig.


    Was nicht heißt das ich die Aussage der TÄ nicht auch unlogisch finde. Aber wenn der Hund gesund ist und die letzte Impfung ne Ewigkeit her ist... würde ich einfach impfen anstatt so ein Theater zu machen.

  • sehr wirr die Geschichte. Was hat dein Hund damit zu tun wenn deine Gassigängerin den SKN macht und den Wesenstest mit einem anderen der gebissen hat? Wie ist denn dein Hund da involviert?

  • Was hat dein Hund damit zu tun wenn deine Gassigängerin den SKN macht und den Wesenstest mit einem anderen der gebissen hat? Wie ist denn dein Hund da involviert?

    Wie kommst du denn nun dazu?


    Ich habe nur gelesen, dass die Userin einen Hund hat, der wegen einem Zwischenfall als gefährlich eingestuft ist und die Gassigängerin den erweiterten SKN machen musste. Von Wesenstest habe ich jetzt nichts gelesen.

  • Wenn ich jetzt den Listenhund meines Nachbarn ausführen möchte, brauche ich einen Sachkundenachweiss?
    Und wenn ich dann netterweise auch noch mit dem Listenhund meiner Schwester mal um den Block laufe, dann brauche ich noch einen? Oder reicht einer?


    Denn nach dieser Logik muss ich ja für jeden einzelnen Hund mit Impfausweiss irgendwo erscheinen und das dann auch im Intervall der Impfung.
    Also der Hund meiner Schwester muss dieses Jahr geimpft werden, also muss ich dieses Jahr den Impfausweis vorlegen, die Impfung des Nachbarhundes ist nächstes Jahr fällig.


    Abgesehen von dem Wirrwar, würde ich TW alle 3 Jahre impfen lassen.

  • Und wenn ich dann netterweise auch noch mit dem Listenhund meiner Schwester mal um den Block laufe, dann brauche ich noch einen? Oder reicht einer?

    Sachkunde musst du nur einmal nachweisen, danach hast du einen Bescheid den du vorlegen kannst.

  • Dann sind das 2 Dinge.
    Die TÄ bewegt sich auf dünnem Eis, aber will vielleicht nur das Beste.


    Wenn der Hund Auflagen hat (Impfen zum Beispiel) dann sind diese zu erfüllen.

  • Ich lese hier immer wieder: impfen lassen und gut ist. Das wäre natürlich der Weg des geringsten Widerstandes. Aber es geht mir zum einen um's Prinzip und zum anderen habe ich gute Gründe, warum ich meine Tiere nicht nach den von den Herstellern der Impfstoffe vorgegebenen Intervalle impfen lasse. Meinen Recherchen nach gibt es auch in SH keine Auflagen eingestufte Hunde impfen zu lassen. Noch nicht mal vom Ordnungsamt wurde das von mir als Halter des Hundes verlangt!

  • Du solltest vielleicht nachfragen bei der TÄ, was der SKN mit der Impfung zu tun hat.
    Die o. g. Fragen sind schon berechtigt. Muss die Gassigängerin dann für jeden Hund einen Impfausweis vorlegen? Wenn nein, warum bei dir dann? Welche Begründung hat die TÄ?
    Ich kann mir schon vorstellen, dass da tatsächlich auf Grund des Beißvorfalls noch andere Auflagen bestehen und die TÄ da was vermischt?

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