Sachkundenachweis aufgrund fehlenden Impfschutzes verweigert

  • der Sachkundenachweis hat auch was mit dem Hund zu tun.

    Aber was denn? Da werden dir nur allgemeine Umgangsfragen zum Hund im allgemeinen gestellt, nicht über deinen Hund. Also hat der SKN nichts mit dem Hund zu tun, nur mit dem Wissensstand der zu prüfenden Person.


    Ob du nun sachgerecht mit deinem Hund umgehst, wenn du den SKN bestanden hast, ist ne völlig andere Sache. Aussagen tut der SKN nämlich nichts. :ka: Leider.

  • Ich kann mir vorstellen, daß der Sachkundenachweis und die Impfung nicht im direkten Zusammenhang stehen; sondern als gefährlich eingestufte Hunde diese Impfauflagen haben und die Tierärztin gehalten ist dieses, vor Herausgabe der Sachkunde zu kontrollieren. Ansonsten wären eben noch nicht alle Auflagen erfüllt.


    LG


    Franziska mit Till

  • Ja, Titerbestimmung wäre die Alternative. Habe noch keinen TA gefunden, der diesen Schnelltest macht (der soll nicht ganz so teuer sein). Normal kostet das 89,- € für das Labor + TA-Kosten. Ich sehe das aber irgendwie nicht ein. Sehe da nämlich auch keinen Zusammenhang zwischen Sachkunde meiner Gassigeherin, die dadurch auch mit anderen eingestuften Hunden gehen darf, und Impfschutz meines Hundes. Bin geneigt mich am Montag bei der TÄ-Kammer zu informieren. Bundesland ist übrigens SH.

  • Hallo,


    nun ja, der Impfpass ist so ziemlich das einzige Dokument zum Hund was stetig geführt wird oder eben nicht.
    Zur Sachkunde eines verantwortungsvollen Tierhalters gehört auch, sich um die allgemeine Gesundheit des Tieres zum kümmern, die Einstellung dazu zu haben, dahingehen ernsthaft zu sein.
    Hab ich mich verständlich ausgedrückt ?
    Wenn der betreffende Tierarzt eine Bescheinigung, wie hier, verweigert sollte man sich schon fragen ob getroffene Hunde bellen.


    LG Ramona

  • Er hat im Eifer des Gefechts mit einem anderen Hund dessen Halterin in die Wade gebissen... ganz blöd gelaufen.


    Im übrigen fällt mir gerade noch ein, dass die TÄ die Auflagen einer Liste des BVZ-Hundetrainer entnommen hat.

  • Zur Sachkunde eines verantwortungsvollen Tierhalters gehört auch, sich um die allgemeine Gesundheit des Tieres zum kümmern, die Einstellung dazu zu haben, dahingehen ernsthaft zu sein.

    Und ob sich um die Gesundheit gekümmert wird, sieht man anhand eines Impfpasses? Okay. Sehe ich anders, aber da hat jeder so seine eigene Auffassung.


    Und der Sachkundenachweis hat nichts damit zu tun, was man in der Praxis umsetzt, sondern lediglich was man in der Theorie weiß.


    Hat die Tierärztin die Auflage bekommen, beim besagten Hund auch den Impfstatus zu prüfen, will ich nichts sagen. Aber es ist und bleibt nunmal so, dass ein Impfpass NICHT Teil eines mir bekannten SKNs ist. :ka: Deswegen fällt es mir schwer zu glauben, dass auf Grund dessen die Bescheinigung des bestandenen SKNs zurück gehalten werden kann.


    Zumal die geprüfte Person NICHT der Halter des Hundes ist.

  • Das bei einem als gefährlich eingeschätztem, weil menschenbeißenden Hund eine Tollwutimpfung verlangt wird, finde ich nicht besonders verwunderlich.
    Das stellt einfach eine zusätzliche Gefahr dar.


    Titerbestimmung (wenn er Grundimmunisiert ist sollten die Werte meiner Erfahrung nach noch gut im Toleranzbereich liegen - das sind sie ja häufig auch viele Jahre nach Immunisieren noch) machen lassen und gut.

  • Ich finde es auch nicht verwunderlich. Ich finde es nur seltsam, dass es an die Herrausgabe des SKNs gekoppelt ist. Für eine Person die nicht der Halter des Hundes ist.


    Sie hätte genauso gut den großen SKN machen können, weil sie demnächst einen Listenhund oder sonstige als gefährlich eingestufte Hunde ausführen wird.


    Müsste die dann für jeden einzelnen Hund den Impfpass vorlegen?


    Es ist für mich nicht nachvollziehbar.

  • Geht es die prüfende TÄ überhaupt etwas an, welche Hunde die Gassigeherin ausführen will? Nach deren Logik müßte sie sich ja dann alle Impfausweise zeigen lassen und kontrollieren.


    Ich halte das für eine unzulässige Vermischung zweier Sachverhalte, die nichts miteinander zu tun haben, würde eine schriftliche Stellungnahme verlangen und damit zur Tierärztekammer und zum Amtsvet gehen.

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