Es geht wohl darum, daß der Hund schonmal auffällig geworden ist, also gebissen hat.Für das Veterinäramt gilt jeder ungeimpfte Hund als Verdachtsfall, er könnte Tollwutinfiziert sein.
Beisst so ein Hund einen Menschen, kann es passieren, daß dieser dann tollwutgeimpft werden muß.
Das ist eine reine Vorsichtsmaßnahme.
Das verstehe ich auch. Absolut. Aber der SKN ist nur ein Nachweis von Wissen und hat mit dem Hund nichts im direkten Sinn zu tun. Ich verstünde eher eine direkte Auflage den Hund impfen zu lassen eher , als im Rahmen einer Sachprüfung beim Menschen.
Ich würde den Hund auch impfen lassen und fertig. Nur der Zusammenhang ist mir nicht klar. Weil es für mich 2Paar Schuhe sind.